Hallo,
ich habe im September 2007 meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen. Wurde dann im Sachbereich bafög eingesetzt und habe da die Entgeltgruppe 8 erhalten. Die Stelle war allerdings nur befristet.
Im Sommer 2008 wurde mir eine unbefristet Stelle in einem anderen Bereich vom Jugendamt angeboten. Dies war allerdings nur die Entgeltgruppe 6.
Heute wurde mir mitgeteilt, dass mir seit Sommer 2008 weiterhin die Entgeltgruppe 8 ausgezahlt wurde. Jetzt soll ich natürlich das Geld zurück zahlen.
Meine Frage ist nun, wielang die das Recht haben, mir das Geld „rückwirkend“ zu kürzen. Gibt es da eine gewisse maximale Frist?
ich setze bei deiner Ausbildung eine gewisse Intelligenz voraus.
Was ist also so schwer daran, sich an die FAQ zu halten? VOR deinem Posting wirst du gefragt, ob du es verstanden hättest und dich dran hieltest…
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Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-
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Ja Ich habe die Hinweise verstanden und werde mich an diese
halten.
Nein Ich habe die Hinweise nicht verstanden und/oder werde mich
nicht an diese halten.
Gruß
Sonja
P.S. wenn man sich hier brav an die Regeln hält, ist die Chance auf ne Antwort auch gleich viel viel größer!