Wielange anspruch auf alg1?

Guten Tag

Mein Sohn sitzt noch bis oktober in der Jva, er hat bis mitte Mai 25 Monate arbeitslosenversichert gearbeit.

Jetzt ist meine frage er hat zwar 25 monate gearbeitet das wäre ja ein anspruch auf 12 monate alg1 aber er ist jetzt von mitte Mai 2012 bis oktober 2012 ohne arbeit in der jva wird das denn abgezogen von den 25 monaten arbeit oder ist das egal.

Danke in vorraus.

Man muss innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Tag der Antragstellung mindesens 12 Monate beitragspflöichtig gearbeitet haben (das ist oft auch in der JVA der Fall). In diesen drei Jahren können somit bis zu zwei Jahre fehlen. Also es sit nichts passiert

Für die Dauer des Anspruches ist maßgeblich, wieviele versicherungspflichtige Monate in den 5 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit gearbeitet wurden, wobei mindestens 360 Tage in den 2 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit gearbeitet worden sein müssen. Sonst besteht überhaupt kein Anspruch.

Ich gehe mal davon aus, daß Ihr Sohn das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Somit hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld für 360 Kalendertage (knapp 3 Jahre).

Viele Grüße!

Hallo,
leider habe ich da keine Ahnung. Am Besten im Arbeitsamt vorsprechen und sich beraten lassen.

lg. gold-marie