Wielange arbeiten bei geringfügiger Beschäftigung?

hallo,

folgende Situation: meine freundin hat kurzfristig einen job gefunden. Laut Arbeitgeber die ersten 3 monate auf 165-euro basis, danach festanstellung. ein arbeitsvertrag liegt noch nicht vor, sie hat gestern, am 10.12. angefangen.

mich wundert es nun, dass sie trotz dieser geringfügigen beschäftigung voll arbeiten gehen muss, d.h. gestern bereits über 9 h. Darf sie das überhaupt bei so wenig gehalt? mir drängt sich der eindruck auf, dass sie hier für einen hungerlohn ausgenutzt werden soll.

ich habe ihr geraten, sich jetzt auf jeden fall einen arbeitsvertrag vorlegen zu lassen.

sind meine befürchtungen berechtigt oder male ich n bisschen schwarz? was muss sie noch beachten?

danke im voraus.

Grüße

Markus

Hallo, hat sie denn im Vorstellungsgespräch nicht nach der Vergütung pro Stunde oder der Anzahl der Stunden pro Monat gefragt. 165 kommt mir recht bekannt vor, könnte ds die Zuverdienstgrenze sein für ALGII? Also ähnlich einem 1 Eu Job, wenn dies allerdings kein offizieller 1Eu Job (durch ARGE vermittelt und entsprechende Kriterien erfüllend) ist, dann ist es Ausbeutung. Allerdings kann es ja sein, dass sie sich lieber ausbeuten lässt als gar nichts zu tun, allerdings heißt geringfügig auch immer, dass sie noch Zeit für anderes haben sollte (meist werden da so ca. 15 Std die Woche drunter verstanden), zB. Hauptjob, „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“, Hausfrau, Kinderbetreuung oä.
Also wenn der job darin besteht alle paar Tage mal 9 Std zu arbeiten, kann die Rechnung aufgehen, wenn sie häufiger ran muss, sollte sie noch mal nachhaken (muss nicht zwingend ein vertrag sein, aber zumindest eine verbindliche Aussage, wieviel Stunden im Monat 165 Eu ausmachen) und immer schön die Arbeitszeiten zuhause notieren…

Gruß Susanne