… Unterhalt gezaht werden?
Besser gesagt wielange hat das Kind Rechtsanspruch?
… Unterhalt gezaht werden?
Besser gesagt wielange hat das Kind Rechtsanspruch?
hallihallo, ich glaube bis das kind 18 jahre ist oder auch länger. kann auch möglich sein wenn das kind studieren möchte das es länger anspruch hat. das jugendamt kann dir genauere auskunft geben.
gruß yvi
das kommt drauf an, also bis 18 schon mal sicher. Danach braucht man Daten was das Kind macht. Wie alt ist Ihr Kind?
das kommt drauf an, also bis 18 schon mal sicher. Danach
braucht man Daten was das Kind macht. Wie alt ist Ihr Kind?
wird im Mai 18 und durch Recherchen haben wir herraus bekommen das sie seid letztes jahr ne Lehre macht.
Auskünfte kriegen wir direkt nicht nur über dritte
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Besser gesagt wielange hat das Kind Rechtsanspruch?
Guten Morgen,
Unterhalt MUSS bis zur ersten Ausbildung gezahlt werden,je nach dem was das Kind lernt.
lisa
Das heisst bis sie ausgelernt hat???
Oder bis zum Beginn einer Lehre?
Das heisst bis sie ausgelernt hat???
Oder bis zum Beginn einer Lehre?
hi
kommt drauf an, was sie verdient. Friseurlehre verdient man nicht viel,mußt du was zuzahlen. Bürolehre oder ähnliches mußt du weniger oder nix zahlen…kommt auf das einkommen an.
schau mal unter …Unterhaltsrechner nach
lisa
wenn das Kind in einer Ausbildung ist, muss der Lohn angegeben werden. Es werden 90 Euro abgezogen als Arbeitsaufwendung. Der Rest (ist oft nicht wenig was die schon verdienen) wird durch beide Elternteile geteilt. Sie dürfen sich dann den Betrag abziehen.
Vorsicht wenn sie eine ugendamtsurkunde unterschrieben haben. Egal was Ihnen das Jugendamt sagt. Die Mutter kann bis zum 18 Lebensjahr eine sofortige Pfändung laufen lassen, dann warten Sie lieber bis sie 18 ist. Sie müssten eine Klage bei Gericht einreichen und bis das soweit ist, ist die Dame 18. Ab 18 eh nicht mehr zahlen, da muss die Tochter selber kommen. Sie kann auch nicht nur den Vater, sonder muss auch die Muter verklagen. Die ist ab dann auch Barunterhaltspflichtig. Ich habe die Öffentlichkeit raus genommen und schicke noch mal einen Kink mit.
Liebe Grüsse
Agnes
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig
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Besser gesagt wielange hat das Kind Rechtsanspruch?
Normal bis sie ihren Beruf erlangt hat oder bei Studium bis zum 25 Jahr.
Hallo,
das Kind hat Unterhaltsanspruch (ehelich wie nichtehelich) bis zum ersten, nicht schuldhaft verzögerten Abschluß einer Ausbildung oder Studiums oder bis zum 18. Lebensjahr, wenn es sich nicht in Ausbildung/Studium befindet.
Hallo
kurz vorab, ob ehelich oder unehelich spielt keine Rolle.
Grundsaetzlich erstmal bis zum 18 Lebensjahr. Danach nur noch, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Die Eltern sind verpflichtet fuer die Erstausbildung aufzukommen. Ein Studium kann auch dazu zaehlen, wenn es z.B. inhaltlich und zeitlich zur Berufsausbildung passt.
Wichtig: Ab dem 18 Lebensjahr muessen beide Elternteile fuer den Unterhalt aufkommen. Das Kind muss dann auch selber den Unterhalt fordern und seine Ausbildung nachweisen.
Gruss
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Besser gesagt wielange hat das Kind Rechtsanspruch?
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Besser gesagt wielange hat das Kind Rechtsanspruch?
Hallo!
Genau weiss ich es nicht, wie es bei unehelichen geregelt ist. Kann mir aber vorstellen, dass es da evtl. nicht so große Unterschiede gibt …
In meinem Fall, zahlt der Kindesvater monatlich bis unser Kind 18 Jahre alt ist, evtl. noch länger, kommt dann wieder auf eine Ausbildung des Kindes an. Solange er natürlich zahlungsfähig ist.
Alles Gute!
Gruß, Pinky23
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Besser gesagt wielange hat das Kind Rechtsanspruch?
ich denk mal auf jeden fall bis 18 jahre außer es studiert danach noch, dann natürlich länger
Hallo,
solange bis es seine erste Ausbildung beendet hat. Wenn es studiert kann das dann ziemlich lange sein. Allerdings muss man Gammeln und Nichtstun (auch bei minderjährigen Kindern) nicht so ohne weiteres finanzieren.
Gruß
mit Titel bis er/sie mit der 1.Ausbildung fertig ist.
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