Ich habe zuhause eine kleine Sammlung von Policen und Abrechnungen. Wann kann ich die alle wegwerfen? Wann verjähren sich die Ansprüche?
2 Jahre
Hallo Sylvia,
wenn die Versicherung nicht mehr läuft, kannst Du von Dir aus die Unterlagen nach 2 Jahren wegwerfen. Verjährung Firma => Privat
Gruß
Stefan
Ich habe zuhause eine kleine Sammlung von Policen und
Abrechnungen. Wann kann ich die alle wegwerfen? Wann verjähren
sich die Ansprüche?
Empfehlenswert ist es bei laufenden Verträgen jeweils die original Versicherungsscheine aufzubewahren und jeweils den letzten Nachtrag zum Versicherungsschein!
Bei einer Lebensversicherung zum Bsp. bekommst Du die Police zugesandt - diese unbedingt aufheben! Dann erhälst du jedes Jahr zum Bsp. einen Dynamiknachtrag. Diesen neuen aufheben und den alten vom Vorjahr in die Tonne!
3 Jahre !
Hallo Sylvia,
die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt seit dem 01.01.2002 drei Jahre.
Dabei gilt die Ultimoverjährung. Die Verjährungsfrist beginnt also am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstand.
Genauere Infos unter:
http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist.htm
Allerdings kann das Finanzamt bis zu 10 Jahre rückwärts fragen.
Sofern Du also Versicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt hast (z.B. Unfall, Haftpflicht), dann solltest Du die Prämienrechnungen zu den Steuerunterlagen des jeweiligen Jahres legen und erst nach 10 Jahren vernichten.
Alle anderen Unterlagen (nicht abgesetzte Prämien, Policen) können aber nach 3 Jahren vernichtet werden.
Gruß
Jürgen
Ich habe zuhause eine kleine Sammlung von Policen und
Abrechnungen. Wann kann ich die alle wegwerfen? Wann verjähren
sich die Ansprüche?
2 oder 3 Jahre ist aber ein Unterschied! Meine Rechnungen und Kontozüge haue ich gnadenlos nach 2 Jahren (zum 31.12.) raus. Oje, die Belege für die Steuer hebe ich nicht solange auf. Wenn der Schrieb vom Finanzamt okay ist, weg damit. :-S
Was ist mit der Haftpflichtversicherung? Wielange können hier Ansprüche geltend machen?
Was ist mit der Haftpflichtversicherung? Wielange können hier
Ansprüche geltend machen?
2 jahre verjährungsfrist.
ich würd mir ein paar alte kfz-versicherungs-abrechnungen schon mal länger aufheben. z.b. die letzte abrechnung eines beendeten und nicht wieder in kraft gesetztem kfz-vertrages. entgegengesetzt der allgemeinen bedingungen akzeptigen nämlich einige vr auch vorversicherungszeiten, die länger als 7 jahre her sind. dazu brauch man aber versicherungsscheinnummer, versicherung und kennzeichen.