Wiener Rätsel

ßärvass mitanand,

Wie ist das Parkverbot-Ende zu verstehen - darf man parken, wenn es gelingt, die Tür zu öffnen und hindurchzufahren?

Gruß
Ralf

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Hallo,

verkehrsrechtlich könnte nach dem Schild vielleicht noch ein Motorrad legal abgestellt werden.

&tschüß

Wolfgang

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Servus,

ein Motorrad

hochkant?

Gruß
Ralf

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Die Sache ist doch einfach: Wo keine Straße existiert, kann auch keiner Parken. Also wäre ein Parkverbot an dieser Stelle sinnlos, und daher muss es logischerweise hier enden.

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Es geht darum, denen, die das Anfang-Schild übersahen, klar zu machen, dass sie vor dem Schild nicht parken dürfen.

Wenn man in dem Käfer sitzt und sich suchend umschaut, ob dem beachsichtigten parken etwas entgegen stehen könnte, sieht man gleich bei dem Blick geradeaus: Obacht!

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Hi, die KI bestätigt meine Vermutung:
Das Schild muss dort stehen, um die Halteverbotsstrecke (ich hätte das eher als „Fläche“ bezeichnet) rechtssicher abzuschließen – unabhängig davon, ob dahinter eine Wand ist.

Gruß
Christa

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Eher nein.

Eine KI etwas bestätigen zu lassen, ist sehr fehlerbehaftet, sie schmieren einem gern Honig um den Mund. Wie war die Fragestellung?

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Wenn ich mir etwas nicht erklären lassen muss, ist unter anderem, wie die KI funktioniert. Ich habe auch keine Lust, dir den ganzen Verlauf zu schildern, aber der ursprüngliche Prompt war

müssen Schilder „absolutes Halteverbot“ paarweise vorhanden sein, damit man weiß, wo das Halteverbot endet? Wenn ja, was wäre die rechtliche Grundlage dafür?

Später habe ich das Foto hochgeladen und präzisiert, dass es um Wien geht, um zu verdeutlichen, dass es ggf. im österreichischen Recht andere Regelungen geben könnte.

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Die gesetzliche Grundlage für Österreich ist übrigens StVO 1960 (§ 52 Z 13b). Damit du nicht lange suchen musst, habe ich das extra für dich gemacht:

Die Google-KI spuckt dazu aus:

Nein, Schilder für ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) müssen nicht zwingend paarweise aufgestellt sein. Zwar werden Zonen oft mit einem Anfangs- und Endschild markiert, alternativ endet das Verbot jedoch automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung”

Mit dem Zusatz “Österreich:” am Anfang kommt:

“In Österreich müssen Schilder für das „absolute Halte- und Parkverbot“ nicht zwingend paarweisevorhanden sein, um den Anfang und das Ende zu markieren. Oft reicht ein einzelnes Schild mit Zusatztafeln oder Richtungspfeilen aus.”

Daraus geht nicht hervor, dass ein Ende-Schild am Ende einer Sackgasse stehen muss. Es gibt Parkverbotsschilder in Österreich ohne die Zusätze “Anfang” und “Ende”. In einer Sackgasse gilt das Schild dann bis zum Ende der Straße. Beispiel:

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Äh, eine Tür ist weder eine Kreuzung noch eine Einmündung.

Genau, nicht zwingend, und oft reicht. :roll_eyes:

Ich verstehe nicht, warum du dich genötigt gesehen hast, die Google-KI zu befragen, wenn ich dir schon einen Screenshot aus dem geltenden Gesetz auf dem Silbertablett präsentiert habe? Und dass es nicht sein MUSS bedeutet nicht, dass es nicht sein DARF. Mit dem Ende-Schild sind die Aufsteller auf jeden Fall auf der sicheren Seite!

Wenn du noch weiter plaudern willst, mach das bitte mit deiner KI, aus meiner Sicht ist alles gesagt.

Moin,

jetzt wird’s lichter am Horizont: Die Schluchtenscheißer haben das Schild bloß für die depperten Piefkes aufgestellt und lachen sich einen Kropf, wenn die anfangen, zwingende Gründe zu ersinnen, warum das da stehen muss. Bravo, fast beinah wie eine KI!

Gruß
Ralf

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Oben behauptetest du aber etwas ganz anderes, Zitat: “Das Schild muss dort stehen, um die Halteverbotsstrecke (ich hätte das eher als „Fläche“ bezeichnet) rechtssicher abzuschließen

Diese Behauptung ist falsch. Das Park- oder auch Halteverbot kann rechtssicher auch ohne Ende-Schild abgeschlossen werden - zum Beispiel durch eine Mauer. Ob in der Mauer eine Tür wie dargestellt ist, ist dafür unerheblich.

Weiterhin ist offensichtlich, dass eine KI keine Vermutungen bestätigen kann - schon garnicht wenn im weiteren Verlauf das Wort “rechtssicher” auftaucht. Eine KI macht regelmäßig Fehler, darauf weisen sogar ihre Betreiber hin. Sie kann lediglich Anregungen für weitere Recherchen oder Gedanken liefern. Jede Aussage einer KI muss überprüft werden, bevor daraus irgendwas sicher abgeleitet werden kann.

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Nur für smarts :wink:

Dann kann ich meine Doktorarbeit auch gleich selber schreiben.

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Von der KI bestätigen lassen würde ich mir gegenwärtig noch abgewöhnen.

Ich bin kürzlich nach Landau gefahren weil die KI sagte dort gibtz Cappybaras.

Im Zoo nachgehakt gab es dort dann keine mehr, verwies mich aber auf den Zoo Siegelbach, dort GANZ SICHER. Das ist mein nächstgelegener Zoo und ich WEISS dort gibtz keine. Richtig reif iss unsere KI noch nicht.

Capybara schreibt man mit einem “p” …:wink:

Für dich nochmal langsam zum Lesen:

Das ist nicht KI, sondern aktuelle gesetzliche Regelung in Österreich, wo bekanntlich auch Wien liegt.