Hallo,
angenommen, jemand habe einige Hektar Wiese, die bisher reines Privatvermögen und -vergnügen sind.
Wie ginge es ganz praktisch vor sich, wenn er dort nun zB Rinder aufstellen wollte und dieses Fläche landwirtschaftliches Betriebsvermögen würde?
Was bedeutet die Umwandlung in Betriebsvermögen in steuerlicher Hinsicht?
Ist der Eigentümer zur Abgabe eine entsprechenden Steuererklärung verpflichtet, auch wenn er zB keine ldw Einkünfte hat (Rasenmäherrinder)?
Wie wirkt sich ein Verkauf dieser Fläche steuerlich aus, wenn das LAnd zur Altersversorgung dienen soll? UNter welchen Umständen bliebe der Wertzuwachs beim Verkauf evtl steuerfrei?
Wäre damit zu rechnen, dass im Falle eines hypothetischen Staatsbankrotts durch den Staat auf Betriebsvermögen weniger zugegriffen wird als auf PRivatvermögen? Das wäre ja auch ein Form der ALtersvorsorge.
Danke.
dalga