Eine Person erhält einen endgültigen Bussgeldbescheid ( Anhörungsbogen wurde nicht ausgefüllt, da der Fahrer die Tat ja zugab )
In diesem wird ihr vorgeworfen innerorts 46 Km/h zu schnell gefahren zu sein ( Messung durch Polizei ).
Es wird ihm zusätzlich vorgeworfen diese Tat absichtlich getan zu haben. Zudem wird ihr Raserei zu Lasten gelegt.
Aufgrund einer alten Bussgeldsache ( 2 Jahre her, 1 Monat Fahrverbot aufgrund hoher Geschwindigkeit innerorts ) wird ein Fahrverbot von 2 Monaten !! auferlegt.
Laut Bussgeldkatalog ist diese Tat aber nur 1 Monat Wert. Was soll das ? Wieso darf das Fahrverbot erhöht werden ?
Welche Chance auf Einspruch hat man hier ? Ist das nicht gesetzeswidrig ?
Keine Rechtsauskunft, aber: Meiner Meinung nach kommst du noch viel zu gut weg! Akzeptiere die Strafe und sieh zu, dass du in Zukunft derartige Geschwindigkeitsübertretungen nicht mehr begehst. 96 km/h innerorts - was außer Raserei soll das denn bitte sein?
Und mal ehrlich, wer innerorts 100 km/h fährt, der muss zwingend mit Vorsatz handeln. Das geht rein praktisch gar nicht anders, weil man hier nicht „einfach mal ein Temposchild übersehen kann“, was dann „nur“ fahrlässig wäre.
Anyway: bei 49km/h zu schnell INNERORTS ist von Vorsatz auszugehen. Und bei Vorsatz können die Bußgeldsätze verdoppelt werden, sagt § 3 Abs. 4a BKatV (Bußgeldkatalog: § 3 - Bußgeldregelsätze).
Das ist der entscheidende Sachverhalt, der zur Verdopplung der Sanktion führen kann.
Es wird schwer, glaubhaft zu machen, dass es sich dabei nicht um Vorsatz handelte.
Tipp: Schalte das Navi ein. Auch auf Strecken, wo Du es nicht brauchst. Der Hinweis „Sie überschreiten die Höchstgeschwindigkeit“ schützt Führerschein und Portemonnaie.
§1 Bußgeldkatalog (2) Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen sowie in Abschnitt I des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger und in Abschnitt II des Bußgeldkatalogs von vorsätzlicher Begehung aus.
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Regelsätze sind für Ersttäter vorgesehen.
Wer schon einen Punkt hat ist kein Ersttäter mehr.
Ebenso kann dann, wenn aufgrund der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung Vorsatz - also Absicht unterstellt wird, entweder der Bußgeldregelsatz angemessen erhöht - oder ein Fahrverbot auferlegt werden.
In diesem Fall kam ein zusätzlicher Monat hinzu, ein Einspruch wird kaum Erfolg haben.
wenn das so stimmt, braucht man ja im prinzip kein bussgeldkatalog mehr. da kann ja jeder frei entscheiden was er für richtig hält. im prinzip reine justizwillkür
in dem fall war es samtag nacht, 3 uhr, innerorts, gerade freie strecke und das auto stark motorisiert ( beschleunigt rasch bis auf 100 ). es war eine situation, die in diesem moment entstanden ist.
beschleunigt und geblitzt worden. hier dann vorsatz oder raserei zu entscheiden ist weit hergeholt.
da muss man doch was dagegen tun können ? und vor allem auf die im katalog angegebene strafe sich berufen können
Mach Dich doch nicht lächerlich. Auch das noch so starke Auto beschleunigt nicht von alleine. Und das völlig unabhängig von der Uhrzeit. Willkür hat hier ganz allein der Fahrer bewiesen - ihn interessieren gesetzliche Regelungen offensichtlich nicht wirklich.
Und wenn dieser Fahrer jetzt auch mal in den Paragraphen hineinschauen würde, der ihm hier schon mehrfach genannt wurde, würde er vielleicht aufhören, Unsinn zu erzählen. Es steht alles drin, worüber er sich hier beschwert.
ich habe das Gefühl, dass du auf Schmerzen stehst. Wie ist es sonst zu erklären, dass du hier immer wieder postest, obwohl du weißt, dass du mit deinem Verhalten immer wieder virtuell eins auf die Fr… bekommst?
Ich hoffe nur, dass ich dir mit deinem Auto nie in echt begegne.