Wieso bin ich in der Handwerkskammer eingetragen?

Hallo zusammen,

seit dem 01.08.2001 habe ich eine neu Azubi-Stelle als Bürokaufmann. Dieser Job ist meines wissens nach, ein Kaufmännischer Job - gehört zur Handelskammer?

Mein Vertrag ist aber von der Handwerkskammer abgesegnet worden. Der Betrieb sagt, daß „…wir doch nun mal dort eingetragen sind“.

Was genau ist richtig? Das Entgelt scheint mir auch niedrig. Hängt das damit zusammen?

Prüft mich die Handwerkskammer oder die Handelskammer? Kriege ich einen Gesellenbrief oder einen kaufmännischen Gehilfenbrief?

Helft mir, denn wenn das nicht so geheuer ist dann kann ich noch kündigen.

gruß saki_de

Guten Morgen!

Auch ein Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer ist ein kaufmännisch geführter Betrieb. Der Inhaber besitzt i.d.R. einen Meisterbrief und darf auch kaufmännische Gehilfen ausbilden.

Wo Du die Prüfung ablegst, weiß ich nicht. Möglicherweise ist das auch örtlich unterschiedlich. Immerhin wird in der Berufschule nicht nach Kammerzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes unterschieden.

Ein Anlaß zur Sorge oder gar zur Kündigung ist überhaupt nicht zu erkennen. Im übrigen macht es nach der Ausbildung keinen Unterschied, ob Handwerks- oder Handelskammer den Brief ausstellten.

Gruß
Wolfgang

Hi,

meine Info sieht so aus: Wenn ein Betrieb selbst bei der IHK eingetragen ist, wird auch das Ausbildungsverhältnis dort eingtragen, wenn (und das dürfte bei Handwerksbetrieben der Fall sein) der Betrieb bei der Handwerkskammer eingetragen ist, werden die Azubis dort eingetragen.

Das Gehalt ist eigentlich unabhängig und sollte dem Tarif entsprechen.

Wendy

Hallo.

seit dem 01.08.2001 habe ich eine neu Azubi-Stelle als
Bürokaufmann. Dieser Job ist meines wissens nach, ein
Kaufmännischer Job - gehört zur Handelskammer?

Nicht Berufe, sondern Betriebe gehören den jeweiligen Kammern an : Industriebetriebe der IHK, Handwerksbetriebe der Handwerkskammer, Arztpraxen der Ärztekammer …

Mein Vertrag ist aber von der Handwerkskammer abgesegnet
worden. Der Betrieb sagt, daß „…wir doch nun mal dort
eingetragen sind“.

siehe oben …

Was genau ist richtig? Das Entgelt scheint mir auch niedrig.
Hängt das damit zusammen?

Das Entgelt richtet sich nach dem für Eure Branche und Region gültigen Tarif. Auskünfte dazu erhältst Du bei der Kammer oder bei der zuständigen Gewerkschaft (in der Du übrigens Mitglied werden solltest, damit Du einen Rechtsanspruch auf das tarifliche Entgelt hast).

Prüft mich die Handwerkskammer oder die Handelskammer? Kriege
ich einen Gesellenbrief oder einen kaufmännischen
Gehilfenbrief?

Wenn es genügend kfm. Azubis im Handwerk gibt, wird die Handwerkskammer einen Prüfungsausschuß einrichten; anderenfalls prüft die IHK euch wohl „mit“.

Ein Gesellenbrief ist die Bescheinigung, einen gewerblichen Beruf (Maler, Tischler oder industriell : Dreher, Schlosser) erfolgreich erlernt zu haben. Der Kaufmannsgehilfenbrief ist das gleiche für einen kfm. Ausbildungsberuf , und das ist unabhängig davon, ob Du im Handwerk oder in der Industrie lernst. Die Wertigkeit beider Dokumente ist gleich, solange es sich um anerkannte Ausbildungsberufe handelt.

Helft mir, denn wenn das nicht so geheuer ist dann kann ich
noch kündigen.

Don’t panic! Das hat soweit schon seine Richtigkeit.

Gruß kw

Das Entgelt richtet sich nach dem für Eure Branche und Region
gültigen Tarif. Auskünfte dazu erhältst Du bei der Kammer oder
bei der zuständigen Gewerkschaft (in der Du übrigens Mitglied
werden solltest, damit Du einen Rechtsanspruch auf das
tarifliche Entgelt hast).

Hallo,

sorry, aber diese Aussage ist definitiv falsch!
Die tarifliche Bindung eines Betriebes erfaßt alle Mitarbeiter unabhängig von deren Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Gruß
Wolfgang

Das Entgelt richtet sich nach dem für Eure Branche und Region
gültigen Tarif. Auskünfte dazu erhältst Du bei der Kammer oder
bei der zuständigen Gewerkschaft (in der Du übrigens Mitglied
werden solltest, damit Du einen Rechtsanspruch auf das
tarifliche Entgelt hast).

sorry, aber diese Aussage ist definitiv falsch!

Guten Abend!

Doppelsorry, aber diese Aussage ist definitiv richtig!

Die tarifliche Bindung eines Betriebes erfaßt alle Mitarbeiter
unabhängig von deren Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Tarifvertrag haben nur Gewerkschaftsmitglieder. Im „Normalbetrieb“ wird natürlich der Arbeitgeber den Nichtmitgliedern die tariflichen Leistungen nicht verweigern, da die Konsequenz wohl auf der Hand läge … und die Gewerkschaften freuen würde. Ansonsten ist es wie mit den Pferden und der Apotheke - beispielsweise, wenn ein Tarifvertrag längere Kündigungsfristen vorsieht als das Gesetz, und Entlassungen größeren Ausmaßes anstehen.

Vertragspartner bei Tarifverträgen sind Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Genausowenig, wie ein Arbeitgeber, der dem Verband nicht angehört, nach Tarif zahlen muß, hat ein Nichtmitglied der Gewerkschaft einen durchsetzbaren Anspruch aus diesem Vertrag.

Ja, ich weiß : es gibt Anerkennungstarifverträge und Haustarife - das war aber nicht das ursprüngliche Thema.

Gruß kw

Das Entgelt richtet sich nach dem für Eure Branche und Region
gültigen Tarif. Auskünfte dazu erhältst Du bei der Kammer oder
bei der zuständigen Gewerkschaft (in der Du übrigens Mitglied
werden solltest, damit Du einen Rechtsanspruch auf das
tarifliche Entgelt hast).

Hollo Wolfgang,

die obige Aussage ist richtig. Nach dem Arbeitsgesetz hat nur Anspruch auf tarifkliche Leistungen, wer Mitglied ist. Das bedeutet:

Ist der Arbeitgeber nicht im Verband, aber der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft stehen dem Arbeitnehmer keine tariflichen Leistungen zu.

Ist der Arbeitgeber im Verband, aber der Arbeitnehmer nicht in der Gewerkschaft, stehen dem Arbeitnehmer ebenfalls keine tariflichen Leistungen zu.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Verband und der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft sein muss.

Ist einer draussen gilt der Tarifvertrag nicht. Es sei denn, was zunehmend weniger geschieht, der Tarifvertrag wird als Allgemeingültig erklärt.

Gruss Bernhard

Hallo Bernhard,

sind Dir Fälle bekannt, wo es abhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit unterschiedliche Bezahlungen für Arbeitnehmer gab? Das gehört absolut nicht zur Normalität. So dumm kann kein Arbeitgeber sein.
Deshalb ist es auch unsinnig, einem Azubi die Gewerkschaftsmitgliedschaft zu empfehlen, um in den Genuß tariflicher Bezahlung zu kommen. Mir geht es nur um das völlig unsinnige Argument, mit dem die Gew-Mitgl. empfohlen wird. Wenn das Argument stichhaltig ist, ist auch die Gew-Mitgl. in Ordnung. Andernfalls ist es Verdummung.

Man kann zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft stehen wie man will. Es ist aber schlicht unredlich, derartige Argumente für die Mitgliedschaft einzusetzen. Solche Szenarien entsprechen einfach nicht dem tatsächlichen Berufsleben. Wenn einem jungen und in diesen Dingen unerfahrenen Menschen mit so einem Argument die Mitgliedschaft empfohlen wird, muß er sich irgendwann über den Tisch gezogen fühlen.

Solche und ähnliche Argumente sind es auch, die mich zum Gewerkschaftsgegner werden ließen. Gewerkschaften benutzen Arbeitgeber als Feindbild, um Mitglieder zu solidarisieren und sie benutzen solche Argumente, wie hier gebracht. Glaubt denn jemand ernsthaft, daß man mit solchem Unfug auf Dauer bei jungen Leuten landen kann? Macht sich mal jemand Gedanken über die Ursachen von Mitgliederschwund? Könnte es etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun haben?

Verärgerte Grüße an alle Ideologen
Wolfgang

Der Dummheit der Menschen ist keine Grenze gesetzt…
und es gibt wirklich welche die versuchen den
Tarif nur den Gewerkschaftern zuzugestehen die
ihn auch einfordern.(Ob Geld,Arbeitszeit,wasauchimmer).
Mitgliedschaft=Rechtsanspruch auf Tarifleistung
Das ist absolut richtig!Und ich kann nicht verstehen wie Sie
da auf „Verdummung“ kommen…
Wenn man jemanden empfiehlt einer Gewerkschaft beizutreten
weil es ihm mehr Rechte bringt,wieso soll er sich dann
ueber den Tisch gezogen fuehlen?
Ich kann verstehen dass Sie als Arbeitgeber eine
Gewerkschaft als Gegner ansehen,schliesslich ist genau
da der Interressenkonflikt, aber Ihre recht aggressiven
Aeusserungen sind trotzdem uebertrieben.
Schliesslich haben Sie sich bei einem Posting geirrt.
Schwarze Schafe gibt es ueberall und Glaubwuerdigkeit kann man
immer nur auf den Einzelnen beziehen.Wir sind alle nur
Menschen.Deswegen wuensche ich auch einem „Gegner“ eine gute
Nacht,beim naechsten Streik haben wir genug Moeglichkeiten uns
zu streiten.

Gute Nacht

Die Gewerkschaft
i.V. Merias

Ich kann verstehen dass Sie als Arbeitgeber eine
Gewerkschaft als Gegner ansehen

Guten Morgen,

die Aussage halte ich für einen ideologisch begründeten Irrtum. Nicht in der Eigenschaft als AG bin ich Gew.-Gegner, vielmehr aufgrund grundsätzlicher Überlegungen. Meine Gedanken wären - gleichen Kenntnisstand vorausgesetzt - auch als AN nicht anders.

naechsten Streik haben wir genug Moeglichkeiten uns
zu streiten.

Streiks im Handwerk gibt es. Sie sind ungefähr so häufig wie Erdbeben in Deutschland. Im übrigen halte ich das gesamte Arbeitskmpf-Szenario für eine überflüssige, betriebs- und volkswirtschaftlich schädliche Veranstaltung der Tarifparteien zur Demonstration der eigenen Daseinsberechtigung. Auch diese sich langsam verbreitende Erkenntnis führt zum Mitgliederschwund auf beiden Seiten. Immer weniger Unternehmer sind bereit, sich von Verbands-Apparatschiks vertreten zu lassen und den eigenen Betrieb ü+ber den groben Branchen-Kamm scheren zu lassen.

Vielleicht ergenen sich passendere Situationen zur weiteren Diskussion. Diese hier nützt der Fragestellerin nichts.

Wolfgang Dreyer

Hallo Wolfgang;

sorry aber du hast mich falsch verstanden. Ich wollte auf keinen Fall die Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft anraden oder empfehlen. Mir ging es darum, dass die tariflichen Vereinbarungen den Mitgliedern zu stehen.

Selbstverständdlich hast Du recht, dass kein Arbeitgeber hier untersciede machen wird zwischen Mitgliedern zu und Nicht-Mitgliedern, alleine wegen des sozialen friedens im Unternehmen.

Das gäbe ganz viel Ärger.

Sorry, aber so ist es.

Gruss Bernhard