Hallo,
Rehabilitation ist anscheinend einer der Begriffe, der
„unscharf“ eingesetzt wird.
ich denke, es war klar, wie ich den Begriff verwendet habe: er
bekam von den Justizbehörden bestätigt, daß gegen ihn kein
Verdacht mehr besteht.
Was ist das für eine dumme Aussage? worin tröstet das einen Unschuldigen der ja sowieso wusste dass er unschuldig ist aber trotzdem durch die Folgen Arbeit und seine Nerven verloren hat?
Ich bitte dich um eines, wenn du ein Kind hast und den verdacht hast er hätte seine Hausaufgaben nicht gemacht so stürm um 6 Uhr morgens in sein Zimmer, halt ihm eine LED Taschenlampe ins Gesicht und ruf ganz laut „Hinlegen Hausaufgabenkontrolle, beweg dich nicht und bleib liegen“ dass alles am besten noch mit einigen Kollen vom Fusballverin.
Nachdem du dann gesehen hast dass dein Kind doch die Hausaufgaben gemacht hat, sagst du ganz Cool. „gegen dich Kleienr besteht kein Verdacht mehr“. Wenn das Kind die daraufvolgenden Tage nur noch 3Stunden oder weniger Schläft, sein Zimmer ihm vorkommt wie ein Gruselfilm und das licht immer brennen muss weil er angst hat die Großenmänner nicht erkennen zu können weil die Taschenlampe im dunkeln in seiner Fresse es ihm unmöglich macht etwas anderes als außer das grelle Licht zu sehen, dann wirst du merken was für ein schwachsinn es ist wenn dir der Staat nach so einem vorfall nur ein
„gegen ihn kein Verdacht mehr besteht“ übermittelt
Ist beides denn unausweichliche Folge der Vorgehensweise von
Polizei bzw. Staatsanwaltschaft?
Beispiel, an dem Abend hätten wären seine Eltern zu besucht gewesen und wieder kommen schwarz angezogene Menschen und stürmen dir die Bude. Die Mutter über 70bekommt einen Herzstillstand, ist das dann die Schuld der Polizei? Natürlich nicht, wieso hat die verdammte alte Olle denn auch so ein schwaches Herz? ist doch klar das man ein Herztrainig 3mal die Woche machen muss, man sollte doch wissen das die Polizei kommt. Merkst selber???
Ich denke mal nicht. Nach
Ende des Ermittlungsverfahrens hätte der Arbeitgeber wieder
auf seine alte Position setzen müssen. Der Fehler liegt also
nicht bei Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern beim
Arbeitgeber (allenfalls könnte man noch für die
Ermittlungsphase eine Schadenersatzpflicht konstruieren).
Sagen wir mal der Chef war unfair und hat ihn gekündigt, was aber wenn zum größten Teil die Psychischen schäden ihn seinen Job gekostet haben? Wenn ich heute zur arbeit gehe und mein Kopf ist nicht frei dann mache ich nur Fehler. Auch nicht die Schuld der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft?
Ähnliches gilt für die psychische Erkrankung. Wenn ich
jemandem mit dem Hammer auf die Rübe schlage, ist klar, wer
die Schuld trägt. Wenn jemand jede Nacht einen anderen um fünf
Uhr anruft und ihn damit um den Schlaf und jeden Nerv bringt,
ist auch klar, wer widerrechtlich einen Schaden (was ja beides
Voraussetzung für einen Schadenersatz ist) herbeigefügt hat.
Daß jemand einen psychischen Schaden davonträgt, weil er in
ein Ermittlungsverfahren gerät, ist dann eher ein privates
Problem, das ganz offensichtlich auch nicht jeder hat. Eine
Schadensersatzpflicht ist aber mindestens mangels
Widerrechtlichkeit nicht zu erkennen.
Deinen letzten Satz habe ich nicht verstanden aber du vergleichst den Staat welchen du mit-bezahlst der dir helfen soll und dich beschützen soll mit einem Telefonstalker oder einen Gewalttätigen?
Was geht ab in deinem Kopf da rein?