Wieso gehört Umsatzsteuer in die Gewinnermittlung

Hallo,

als Kleingewerbler ohne UmSt-Befreiung bin ich auf eine für mich nicht nachvollziebare Situation gestoßen.

In der Gewinnermittlung für die Einkommensteuererklärung nach §4 Abs 3 EStG wird die vereinahmte Umsatzsteuer unter den Einnahmen, die Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmen und die *im Kalenderjahr* an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer unter Ausgaben geführt.

Da jedoch die Umsatzsteuer für das letzte Quartal erst im Folgejahr an das FA gezahlt wurde, unterscheiden sich die Beträge in meinem Fall (Ist-Besteuerung) - letztlich bleibt dann ein Umsatzsteuer-Überschuss, der zu versteuern ist.

Wie kann es sein, dass ich für Steuern, die ich im Auftrag des Finanzamtes erhebe und abführe, Einkommensteuer zahlen muss? Wieso muss diese überhaupt in die Gewinnermittlung aufgenommen werden, da ich sie ja nur treuhänderisch für das FA verwalte?

Gibt es eine Möglichkeit, dieser Vorgehensweise zu widersprechen? Wie kann es sein, dass eine Gewinnermittlung nach §4 gegenüber anderen Abrechnungssystem (Bilanzrechnung) solche (diskriminierenden) Nachteile enthält?

Da der Betrag dann zwar im Folgejahr vom Gewinn abgezogen werden kann, ist die Differenz möglicherweise nicht groß. Aber sollte z.B. im Folgejahr gar keine Einkommensteuer fällig werden, würde auch das Abziehen dieser Umsatzsteuer-„Ausgabe“ keinen Vorteil bringen. Letztendlich hätte ich auf erhaltene und später abgeführte Umsatzsteuer Steuern bezahlt. Das kann doch nicht rechtens sein - oder etwas doch? Immerhin geht es hier um einige hundert Euro!

Für etwaige Tipps, wie die Versteuerung der Umsatzsteuer vermieden werden kann, wäre ich dankbar. Laut FA kommt dafür nur eine Umstellung auf die Bilanzrechnung in Frage - das dürfte zwar meinen Steuerberater freuen, aber letztendlich mehr Kosten als die paar hundert Euro an Umstatzsteuer-Steuern.

Liebe Grüße,
pedrolyt

Hallo,

Dein Finanzamt hat vollkommen Recht! Das ist nun einmal die Systematik einer § 4 Abs. 3 EStG - Rechnung, welche Du ja machst.

Auch bei Deiner Gewinnermittlung bleibt die Umsatzsteuer insgesamt neutral, weil Du die zuvor eingenommene USt bei Bezahlung ja wieder als Ausgabe hast.

Eigentlich gibt es da nicht viel Verschiebungen, wenn Du Deine Voranmeldungen und Erklärungen rechtzeitig beim Finanzamt abgibst und diese auch richtig sind. Weil wenn Du z. b. eine monatliche USt-Voranmeldung abgibst, dann ist die Dezember-Voranmeldung am 10. Januar fällig. Wenn du die dann auch gleich bezahlst, darfst Du bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG diese Ausgabe noch im alten Jahr buchen als „wiederkehrende Zahlung“. Somit ist lediglich eine sich in der Jahreserklärung ergebende USt-Zahllast bzw. Erstattung in unterschiedlichen Jahren zu erfassen und wirkt sich dadurch auf unterschiedliche Jahre aus.

Wenn Du allerdings die Voranmeldungen bereits richtig gemacht hast, ergibt sich kaum eine Nachzahlung in der Jahreserklärung, so dass es gar nicht zu viel Verschiebung kommt.

Und wenn Dir das nicht passt, dann mußt Du tatsächlich eine Bilanz erstellen oder auswandern.

Viele Grüße, Moni

Hallo,

sorry, ich kann da nicht weiterhelfen.
Gruß

Hallo,

leider bin ich kein Umsatztsteuerexperte, daher kann ich Ihnen in dieser Sache nicht im Detail weiterhelfen.

Eigentlich ist die Mehrwertsteuer nur ein „durchlaufender Posten“ Es handelt sich dabei um eine indirekte Steuer, die eigentlich nur der Verbraucher zu bezahlen hat, da der Unternehmer die Vorsteuer wieder von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen kann. Für den Unternehmer ist die Umsatz- und Vorsteuer also nur ein durchlaufender Posten, der kostenneutral behandelt wird. Der Unternehmer hat in vorgeschriebenen Abständen die Differenz zwischen der Umsatz- und der Vorsteuer mit der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu melden und abzuführen.
Daher kann auf die Umsatzsteuer eigentlich keine Einkommenssteuer erhoben werden!

In ihrem Fall ergibt sich aus Umsatztseuer und Vorsteuer ein Saldo in der Einnahmen- Ausgabenrechnung. Dies ist jedoch kein Gewinn, sondern eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Normaler Weise werden daher die Umsatz- und Vorsteuer nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung geführt sondern in der Bilanz, wo Sie nicht versteuert werden.

Ich hoffe ihnen etwas geholfen zu haben, jedoch ist die Materie sehr komplex und ohne detaillierte Kenntnisse Ihrer „Art“ von Buchhaltung kann ich Ihnen nicht besser helfen.

Mit freundlichen Grüßen

zeichevadda