Wieso Haftpflicht-Versicherung?

Hallo an alle Fachmänner und Fachfrauen,

mir geht schon seit längerem eine Frage durch den Kopf:
Woher hat die Haftpflicht-Versicherung ihre Bezeichnung, wenn sie doch gar keine Pflicht ist? Im Zusammenhang damit frage ich mich natürlich auch, warum ist sie nicht vorgeschrieben wie beispeilsweise mittlerweile die Krankenversicherung. Da gibt es ja seit geraumer Zeit auch ein Muß.

Für Antworten Dank schon mal im Voraus

LG Kathi

Hallo Kathi,

wer einen anderen schuldhaft schädigt, der „haftet“ für den Schaden. Er dem Geschädigten zum Schadensersatz „verpflichtet“ ( § 823 BGB).

Die Haftpflicht übernimmt anstelle des Schädigers den Schaden.

Das bedeutet also, dass Haftpflicht nicht von Pflicht, sondern von Verpflichtung kommt.

Gruß Woko

hi

im kfz-bereich ist sie ja pflicht, privat nicht.

Hallo Kathi,

mache sie doch einfach für Dich zur Pflicht und achte dabei auf einige wichtige Einschlüsse wie z. B. Schlüsselschäden auch beruflich genutzte, durch deliktunfähige Kinder bis € 10.000, Ausfallschäden, Vermögensschädigung - im Sinne von eines Dritten, dessen versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug berechtigt gebraucht wurde, wobei ein Schadenereignis zum Verlust oder zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung geführt hat (Rückstufung für max. 3 Jahre) oder Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen bis jährlich 2.500,00.

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