mir geht schon seit längerem eine Frage durch den Kopf:
Woher hat die Haftpflicht-Versicherung ihre Bezeichnung, wenn sie doch gar keine Pflicht ist? Im Zusammenhang damit frage ich mich natürlich auch, warum ist sie nicht vorgeschrieben wie beispeilsweise mittlerweile die Krankenversicherung. Da gibt es ja seit geraumer Zeit auch ein Muß.
mache sie doch einfach für Dich zur Pflicht und achte dabei auf einige wichtige Einschlüsse wie z. B. Schlüsselschäden auch beruflich genutzte, durch deliktunfähige Kinder bis € 10.000, Ausfallschäden, Vermögensschädigung - im Sinne von eines Dritten, dessen versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug berechtigt gebraucht wurde, wobei ein Schadenereignis zum Verlust oder zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung geführt hat (Rückstufung für max. 3 Jahre) oder Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen bis jährlich 2.500,00.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]