Die Genfer Flüchtlingakonvention verweist auf die jeweilige Praxis eines Landes. Und die bedeutet in Deutschland nun einmal „Kein generelles Anrecht“.
Wer sagt denn, daß es in Deutschland für Deutsche kein Recht auf eine Unterbringung gibt?
http://www.igfm.de/menschenrechte/hilfe-fuer-den-notfall/hilfe-fuer-obdachlose/
Ich finde hier auch kein ein „Anrecht auf eine Wohnung“.
Das wurde gestern Abend um 23:47 nach dem 12.Pils am Stammtisch zum Gesetz erhoben.
Nu sei doch nicht so pingelig! Ständig diese Fakten! Ist doch nicht hilfreich!
Hallo,
grundsätzlich hat jeder Mensch in Deutschland das Anrecht auf eine Wohnung
nachzulesen im Grundgesetz Artikel 1
Insoweit ist der Vorschlag von Kuhn auch eine korrekte Auslegung dieses Verfassungsmäßigem Auftrages
an die Staatsgewalt.
Denn der Staat ist verpflichtet, jedem Menschen eine Menschenwürdige Unterkunft zu verschaffen.
Einen Ermessensspielraum hat der Staat lediglich in der Frage der Ausgestaltung.
Wie durch mehrere Verfahren vor dem Bundessozial-sowie dem Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, ist es rechtlich zulässig , Alleinstehende Personen auch in Sammelunterkünften dauerhaft unterzubringen.
Für Familien , besonders mit Kinder ist dieses jedoch nicht zulässig .Hier kann der Staat sogar aufgrund
Artikel 14 GG Wohnungen beschlagnahmen.
Da man den Flüchtlingen ein Bleiberecht zugesichert hat, greifen also diese Artikel des GG.
Was anderes wäre es, wenn es sich um Asylanten handeln würde.
In dem Falle würde es sich nämlich nur um einen vorüber gehenden Aufenthalt in Deutschland handeln.
du redest wie immer unsinn. lies:
Hallo,
der Unsinn kommt wie immer von dir
siehe dazu:
§ 19 OBG
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Die Ordnungsbehörde kann Maßnahmen gegen andere Personen als die nach den §§ 17 oder 18 Verantwortlichen richten,
wenn 1.eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren ist,
Maßnahmen gegen die nach den §§ 17 oder 18 Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen,
3.
die Ordnungsbehörde die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch Beauftragte abwehren kann und
4.
die Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können.
(2) Die Maßnahmen nach Absatz 1 dürfen nur aufrechterhalten werden, solange die Abwehr der Gefahr nicht auf andere Weise möglich ist.
(3) § 17 Abs. 4 gilt entsprechend
Hier ist im schönsten Juristendeutsch die Wohnungsbeschlagnahme auf ihre rechtmäßige Grundlage gestellt worden und zwar lange bevor die Flüchtlinge kamen.
lern lesen. ich habe dir einen link gegeben, in dem dein unsinn klargestellt wird.
und wie du mit deinem zitat auf die rechtmäßigkeit einer wohnungsbeschlagnahme kommst, solltest du nochmal mit deinem stammtisch besprechen. so machst du dich nur wieder mal lächerlich.
abgesehen davon hat das alles genau gar nichts mit der fragestellung im thread zu tun. hast du zu viel pawlow gelesen?
wo steht denn dieses recht, von dem du da redest?
Hallo,
du sollest einmal Lesen lernen und der Mieterverein da wohl auch.
Hierzu
Auszug:
Der Oberbürgermeister der niedersächsischen Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel (CDU), schlägt für den Notfall schon die Beschlagnahmung leerstehender Wohnungen vor: Flüchtlinge sollen in seit Jahren leerstehende Mietwohnungen „unter Einschränkung des Grundrechtes auf Eigentum“ gegen „Kostenerstattung“ eingewiesen werden können… Eine solche Zwangsbeschlagnahmung sei zwar über Ländergesetze schon jetzt möglich, aber nur, wenn „Gefahr im Verzug“ sei.
Das entsprechende Gesetz habe ich weiter oben im Auszug wiedergegeben.
benny, lass es einfach. du hast weder das thema verstanden, noch worauf sich deine zitate beziehen, noch wsa das alles miteinander zu tun hat.
geh wieder zurück an deinen stammtisch und mach dir noch ein bier auf. das hat mehr nährwert für uns als deine geschreibsel hier - auch wenn wir es nicht mal sehen können.
Nein, du kannst oder willst es nicht verstehen im Gegensatz übrigens zu den Asylanten,die das bereits perfekt auf Deutsch können.
Du erinnerst mich übrigens sehr stark an Till Schweiger , Asylanten ja gerne…aber nur in Osterode also 300 Kilometer von ihm weg.