Man spricht von einem schneidigen Notwehrrecht, da das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht und weiterhin deshalb, weil §32 StGB keiner Güterproportinalität unterliegt.
Soweit klar.
ABER: Wieso heißt es „Schneidigkeit“ bzw. „schneidig“?
Man spricht von einem schneidigen Notwehrrecht, da das Recht
dem Unrecht nicht zu weichen braucht und weiterhin deshalb,
weil §32 StGB keiner Güterproportinalität unterliegt.
Hallo,
deine selbsterklärende Frage verwundert mich, da hast schon die Tante Gugel befragt, deren Antwort du herauskopiert und hier eingefügt hast. Sie beinhaltet doch die Erklärung.
Oder benötigst du eine etymologische Erklärung des Wortes „schneidig“?
„Eine individuelle Notwehrbegründung braucht als Fundament den Selbstschutzgedanken des einzelnen in Momenten der Not. Die Schneidigkeit der erlaubten Verteidigungshandlung ergibt sich aus der fehlenden Schutzwürdigkeit des Angreifers, der bewußt gegen seine „Vertragspflichten“ verstoßen hat und im Moment des Angriffs ein Höchstmaß an deliktischer Energie zeigt.“
Die Abwägung, ob eine Handlung im Verhältnis zu dem stand, was sie vermeiden sollte.
Eben jene gibt es bei der Notwehr nicht (da ein Opa, der Äpfel stehlende Jungs mit dem Gewehr vom Baum holt in Notwehr handelt - allerdings liegt in diesem (gern herangezogenen) Fall die Gebotenheit dieses Mittels nicht vor).
In Notwehr darf man auch das Rechtsgut Eigentum in der erforderlichen Weise verteidigen - und wenn im Rahmen einer gebotenen Notwehrhandlung die erforderlich war der Angreifer stirbt, ist der Angegriffene dafür nicht strafbar.
Allerdings bezog sich meine ursprüngliche Frage immer noch darauf, was der Begriff „Schneidigkeit“ damit zu tun hat…
Was es damit auf sich hat ist mir ja klar… (auch wenn ichs ja angeblich kopiere^^) - es ging mir jedoch von Anfang an um den Wortlaut.
wie soll ich etwas, was so klar definiert ist und überall gleich steht. mit verdrehen der wörter, die ich dann noch selbst anders drehe anders sagen?^^
die definition in dieser weise entstammt von leuten die es besser können, ich hab daraus einen satz gemacht, der für mich passt…
könnte „schneidig“ vielleicht bedeuten, dass durch das Notwehrrecht von vornherein eine klare, scharfe Trennungslinie gezogen wird, an der es mit juristischen Spitzfindigkeiten nichts zu rütteln und zu schütteln gibt?
Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen - dieser Grundsatz ist sozusagen die Klinge des Messers, mit dem die Trennungslinie gezogen wird: wer in Notwehr handelt, ist immer im Recht; der Täter ist immer im Unrecht.
Zu meiner laienhaften Interpretation der Güterproportionalität bastele ich ein Beispiel:
Jemand merkt, dass ein fingerfertiger Spitzbube ihm die Uhr vom linken Handgelenk nesteln will. Der Angegriffene greift mit der rechten Hand nach einem Messer und schneidet dem Kerl blitzschnell beide Ohren ab.
Der braucht sich gar nicht erst einen Anwalt zu suchen, auch wenn der Verlust beider Ohren für ihn ein schwerwiegenderer Schaden ist, als es der Verlust der Uhr für den Angegriffenen gewesen wäre.
Auch wenn hier kein angemessenes Verhältnis zwischen dem Verlust der Güter „Uhr“ und „zwei Ohren“ besteht - das Notwehrrecht ist schneidig.
Es kann natürlich sein, dass ich mit meiner Deutung völlig daneben liege, aber die Juristensprache treibt seltsame Blüten. Ich habe hier schon mal geschrieben, dass ich einem Freund dessen juristische Examensarbeit nach Diktat tippte. Am Anfang fragte ich ihn mehrfach, ob er sich nicht bei einer Formulierung geirrt hätte. Er sagte mir dann, ich solle nicht nachdenken, sondern einfach nur schreiben, weil nur Juristen die Juristensprache verstehen.
Es findet bei der Notwehr keine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt (wie zum Beispiel beim angreifenden Notstand, wo man ein Rechtsgut verletzt - zB einen Schirm eines Dritten zerstört, um sein eigenes Leben zu schützen (den anderen vor sich zu halten wäre hier NICHT so gut^^) )
Beim Notstand muss das beschädigte, zu meiner Verteidigung genutzte Gut mein angegriffenes deutlich überwiegen (Sach/Leben)
Bei der Notwehr wird allerdings auch geschaut, ob die Verteidigungshandlung GEBOTEN war - denn in dem geschilderten Fall ist sie NICHT geboten. Denn es ist das jeweils mildeste Mittel zu wählen, welches SICHER zum Erfolg führt.
Dabei hat sich der Verteidigende nicht auf ein Risiko einzulassen.
Nur ist in dem konstruierten Fall wohl kaum geboten, einem Dieb die Ohren abzuschneiden…
Ihm in den Arm zu stechen, ihn zu schlagen, so etwas, ja.
Ist der Dieb 2m groß, der Verteidigende eine 1,50m große Frau, die denkt, der will mich nicht nur bestehlen, sondern berauben und vergewaltigen, dann wäre auch die Tötung des Angreifers gerechtfertigt.
Denn selbst wenn dieser dies nicht beabsichtigte, ist eine Überschreitung der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken nicht strafbar.
Ja, watt denn nu???
Jetzt versteh ich nichts mehr.
In Deiner Ausgangsfrage willst Du wissen, was das Wort „schneidig“ aus sprachlicher Sicht in dem Zusammenhang bedeuten könnte.
Ich habe versucht, eine evtl. mögliche sprachliche Erklärung zu finden, und Du argumentierst jetzt mit juristischen Aspekten.
Vielleicht bin ich ja lediglich noch nicht wach genug, um das zu verstehen.
Man spricht von einem schneidigen Notwehrrecht, da das Recht
dem Unrecht nicht zu weichen braucht und weiterhin deshalb,
weil §32 StGB keiner Güterproportinalität unterliegt.
ABER: Wieso heißt es „Schneidigkeit“
Heißt es ja nicht.
bzw. „schneidig“?
Das möchte ich gerne wissen^^
Ich auch. Drum hab ich im GRIMM nachgelesen.
Dort wird s. v. schneidig unter „bedeutung und gebrauch“ angeführt:
„1) im activen sinne.
a) eigentlich eine schneide, schärfe habend, von waffen oder schneidenden geräten“.
Dann ist das Notwehrrecht in dem Sinne „schneidig“, dass dabei Körperverletzung (evtl. sogar mit Todesfolge, wenn geboten) erlaubt ist.
Die juristische Terminologie schleppt eine Reihe Wörter mit, die außerhalb der Rechtssprache außer Gebrauch geraten sind.
Gruß!
Hannes
man hat dir nun verschiedene mögliche Deutungen vorgeschlagen. Du könntest sie annehmen oder - wenn nicht - uns sagen, warum du sie ablehnst. Die Wiederholung deiner Frage trotz der Deutungsvorschläge macht eine mögliche sinnvolle Antwort weniger wahrscheinlich.