Nehmen wir an jemand hat 20 jahre garbeitet ist 52, weiblich, Ausländerischer herkunft, wurde dann gekündigt hat dann 1 Jahr ALG1 bekommen. Nun wollte man ALG2 beantragen, aber weil der Ehepartner 1050 euro Rente bekommt aber 430 Euro miete zahlt, meint das Arbeitsamt das diese Person nur 50 euro ALG2 bekommen würde und der Ehepartner eher Wohngeld beantragen soll.
Stimmt die information oder hat die Person anrecht auf Hartz4.
mfg Tim
Zu wenig Infos
Die Person sollte ordnungsgemäß einen Antrag ausfüllen und abgeben. Wir wissen nicht auf Grund welcher Informationen hier wer diese Auskunft gegeben hat und ob alles an Einkommen [incl. evtl. Abzüge] und Vermögen berücksichtigt wurde.
MfG
Aber Antrag auf Wohngeld sollten sie doch außerdem stellen. Mehr als einen Ablehnungbescheid kann man ja nicht kriegen. Man müsste aber die Ämter von den gleichzeitig gestellten Anträgen beim jeweils anderen Amt informieren.
MfG Simsy
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nehmen wir an jemand hat 20 jahre garbeitet ist 52, weiblich,
Ausländerischer herkunft, wurde dann gekündigt hat dann 1 Jahr
ALG1 bekommen. Nun wollte man ALG2 beantragen, aber weil der
Ehepartner 1050 euro Rente bekommt aber 430 Euro miete zahlt,
meint das Arbeitsamt das diese Person nur 50 euro ALG2
bekommen würde und der Ehepartner eher Wohngeld beantragen
soll.
Stimmt die information oder hat die Person anrecht auf Hartz4.
Der HIV Regelsatz für 2 Personen bewegt sich in der Region, deshalb dürfte die Aussage mit 50€s HIV schon stimmen. WG wäre wohl die bessere Alternative, würde erst mal WG beantragen
mfg Tim
LG
Der Kater
Es wurde direkt beim Arbeitsamt bei dem zuständigen Mitarbeiter gefragt dieser hat es direkt am Taschenrechner ausgerechnet. WG wird jetzt erst mal gestellt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Tim
Es wurde direkt beim Arbeitsamt bei dem zuständigen
Mitarbeiter gefragt dieser hat es direkt am Taschenrechner
ausgerechnet. WG wird jetzt erst mal gestellt.
Ich würde den Antrag auf ALG II trotzdem noch zusätzlich stellen. Ohne Antrag kriegt man nämlich auf keinen Fall was, und mit Antrag vielleicht.
Ich hab mal ein wenig geguckt, und bei „anzurechnendem Einkommen“ habe ich nie sowas wie „Rente“ gefunden. Bei einer Seite stand sogar, dass irgendwelche Grundrenten nicht als Einkommen angerechnet werden. -
Gerade bei Rente habe ich keine Ahnung, ich halte es aber für eventuell möglich, dass dein Sachbearbeiter bei der Arge die auch nicht hat.
Viele Grüße
Simsy
PS: Diesen Text habe ich gefunden:
„Bei Renten handelt es sich grundsätzlich um Einkommen, das angerechnet wird. Allerdings gibt es Ausnahmen: So ist die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz anrechnungsfrei. Ebenso wird die Rente oder Beihilfe, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz erbracht wird, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nicht angerechnet. Außerdem besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn eine Altersrente bezogen wird.“