Wieso keine Kontaktmöglichkeit zu Eigentümern von offensichtlich jahrelang ungenutzten Grundstücken?

Hallo,
es gibt in sehr „gefragten“ Gegenden mit Baulandmangel nichts mehr Störendes als ständiges Nachfragen, ob man denn nun sein Grundstück verkaufe oder nicht!

In den allermeisten Fällen sticht man mit derart nervenden Anfragen entweder in ein Wespennest oder in tiefgründige Langeweile! Wer sein Grundstück verkaufen will, inseriert es im Immobilienscout oder in der Zeitung, wer nicht, hat dafür fast immer sehr sehr gute Gründe! Da sind es dann zB die zerstrittene oder nicht feststellbare Erbengemeinschaft, eine nicht vollständig abgewickelte Ehescheidung, der finanziell keineswegs in jeder Lebenslage erstrebenswerte Zustand eines Kapitalvermögens (zB wegen Forderungen Dritter) oder schlicht und ergreifend sehr persönliche Gründe wie der Wunsch, dass ein Kind auf dem Grundstück baut oder testamentarisch verfügte Verkaufsverbote u.ä.

Bei all diesen Gründen nervt nichts mehr als ständige Makleranfragen oder ständiges Geklingel oder „Postwurfsendungen“. Die von Dir geschilderten „Methoden“ sind da höchst kontraproduktiv, weil sie so einen Aktionszwang des Eigentümers suggerieren und in das Grundrecht auf Selbstbestimmung und Eigentum eingreifen.

Außerdem ist überhaupt nicht ersichtlich, von welchem Typ Grundstück Du da eigentlich ausgehst. Nicht einmal ansatzweise „jedes Stück Freifläche“ ist ein Baugrundstück, weder defakto noch dejure. Vielleicht gibts nicht einmal Baurecht, vielleicht möchte einer den Flecken wegen der schönen Aussicht freihalten oder weil er im Alter Esel züchten möchte :wink:

Gegen Schrottimmobilien hat der Gesetzgeber den §179 BauGB neu gefasst, aber auch der greift nicht, wenn die Gemeinde kein Geld hat! Und eine Enteignung zugunsten privater Bauheuschrecken möchte der Liebe Gott in Deutschland bitte verhindern! Denn die treudoofe Endverbraucherfamilie mit entsprechend finanziell eng gepacktem Polster wird so ziemlich als allerletzte solche Grundstücke aufkaufen :wink:

Und zu guter Letzt geht es andere einen Dreck an, wo ich Eigentum habe, wenn sie nicht meine Nachbarn sind.

Gruß vom
Schnabel

„Datenschutz“, heisst es, aber vor was soll er schützen? Wurde er eingeführt als eine Reaktion auf ständige Belästigungen der Eigentümer?
Das liesse sich sehr einfach durch eine Liste lösen wo die Eigentümer unverbindlich so 1x im Jahr angeben ab welchem Preis sie etwa ein Verkaufs-/Verpachtungsinteresse hätten. Die Liste kann ja problemlos anonym sein, denn mich als eventuell Kauf-/Pachtinteressierten interessiert ja erstmal der Preis. Die Identität des Eigentümers interessiert mich erst wenn der Preis mir passt und dann nur insofern dass der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist.
Versäumt der Eigentümer 2x hintereinander den Preis anzugeben erlischt der Datenschutz und die Behörde darf die Kontaktdaten weitergeben so dass eventuell Kaufinteressierte direkt nachfragen können.

Der Datenschutz greift ja sowieso kaum bei genutzten Grundstücken, denn da ist der Eigentümer ja oft da; wenn er es nicht persönlich nutzt so kriegt man ihn über den Mieter/Pächter raus, denn die unterliegen keiner Geheimhaltungspflicht.
Ausgerechnet bei verwilderten/verfallenen Grundstücken wo der Verkaufspreis wahrscheinlich eher niedrig ist verhindert der Datenschutz eine Kontaktaufnahme. Es könnte zwar sein, dass ein Nachbar sich noch erinnert, aber das ist mit zunehmender Zeit immer unwahrscheinlicher, besonders da der damalige Eigentümer vermutlich nicht mal mehr der gegenwärtige ist.
Welchen Sinn hat dieser Datenschutz?

Wenn ich Interesse an Verpachtung oder Verkauf an einen „dahergelaufenen“ habe, dann stell ich ein Schild drauf. Da braucht es keine Liste.

Wenn ein Nachbar(grundstückseigentümer) dem Dahergelaufenen helfen will, wird er das können. Auch wenn er sich nicht mehr erinnert.

  1. Du hast bestimmt Interesse am Verkauf, ab einer bestimmten Summe.
    Nur machst du dir natürlich nicht die Mühe ein Schild mit einem Preis aufzustellen wenn es sehr unwahrscheinlich ist dass sich ein Käufer findet.
  2. Wenn du das Grundstück geerbt hast und weit weg wohnst dann könnte es sehr umständlich für dich sein da ein Schild aufzustellen.
    Handelt es sich um ein Grundstück mit nur ein paar Euro Steuerkosten im Jahr dann vergisst du vielleicht sogar, dass du es hast.

Auch ein Nachbar kommt nicht so einfach an die Info. Er braucht schon einen besonderen Grund, z.B. wenn er etwas bauen will wogegen der Eigentümer Widerspruch einlegen könnte.
Zudem gibt es ja nicht immer ein aktives Nachbargrundstück.

Hallo vume5,

Du hast bestimmt Interesse am Verkauf, ab einer bestimmten Summe.

Das ist aber für mich kein Grund, dass jeder meinen Namen und meine Adresse bekommen darf.

weit weg … könnte es sehr umständlich für dich sein da ein Schild aufzustellen. … vergisst du vielleicht sogar, dass du es hast

Bei einem Grundstück habe ich auch (Verkehrssicherungs-)Pflichten. Wenn Du das Schild aufstellst, ist es wohl sehr selten, dass ein Jahr lang (Dein Zeitraum) niemand vorbei geht, der den Eigentümer kennt oder in Erfahrung bringen kann.

NICHT OK wäre es, eine Person zu beauftragen, die kein Interesse nachweisen muss, oder einen Vorfall für berechtigtes Interesse zu konstruieren.

Du meinst wohl:"…kein Grund, dass jeder erfahren kann, dass ich Grundstückbesitzer bin."
Denn deinen Namen und Adresse sieht bei deinem Postkasten sowieso jeder Dahergelaufene, und wenn du im Telefonbuch stehst dazu noch mit Tel-Nummer und man muss nicht mal daherlaufen.
Aber wie schon gesagt wirkt der Datenschutz nur, wenn du das Grundstück nicht nutzt. Und könntest mir verraten, welche halbwegs plausiblen Nachteile das Wegfallen dieses Schutzes bringen würde? Der Vorteil wäre dass dir ein Dahergelaufener Bescheid sagen kann falls auf dem Grundstück was nicht OK ist, z.B. wenn bei einem leerstehenden Haus der letzte Sturm einen Dachschaden verursacht hat und es jetzt reinregnet.
Oder er hat ein ungewöhnlich gutes Gebot.

Und zudem wäre ja bei der Liste deine Anonymität gewahrt. Noch besser als die Liste wäre eine dem Grundstück zugeordnete E-Mail-Adresse im Format:
[email protected]
die dann am Besten gleich am Zaun aushängt, denn nur wenige würden zum Bauamt gehen um die Flurnummer rauszukriegen, damit sie z.B. einen Dachschaden melden können.
Die E-Mail wäre besser als die Liste da es ausser Kauf-/Pachtinteresse ja auch andere Gründe geben kann, um mit dem Besitzer in Kontakt treten zu wollen. Vielleicht steht da eine Pflanze von der man sich einen Ableger holen möchte oder man möchte gerne wissen, welcher Architekt das Haus entworfen hat, oder man möchte nicht das Grundstück sondern irgendwas darauf kaufen, etc.

???
Bitte umformulieren. Unverständlich.

Bei einem Grundstück habe ich auch (Verkehrssicherungs-)Pflichten. Wenn Du das Schild aufstellst, ist es wohl sehr selten, dass ein Jahr lang (Dein Zeitraum) niemand vorbei geht, der den Eigentümer kennt oder in Erfahrung bringen kann.

??? Bitte umformulieren. Unverständlich.

Ich muss dafür sorgen, dass von meinem Grundstück keine Gefahr ausgeht, z.B. durch Äste, die herabfallen oder fremdem Müll, der ins Grundwasser sickert. Von daher wird in den allermeisten Fällen der Eigentümer, der Pächter, ein bezahlter Dienstleister oder ein wohlgesonnener Einheimischer regelmäßig eine Blick auf das Grundstück werfen. Wenn der dann dort Dein Schild sieht („Zahle soviel sie möchten, und dem Überbringer der Nachricht nochmal 10% oben drauf“), dann sind alle glücklich.

Viel Erfolg