Hallo,
eine Frage, die mich schon seit Jahren beschäftigt…
Die Mutter von Person X ist gestorben. Person X war zu dem Zeitpunkt 19, und befand in einer Ausbildung (1.). Während der Zeit der Ausbildung bekam Person X Halbwaisenrente (kein Kindergeld, weil Lohn zu hoch war)bezahlt.
Nach Ende der Ausbildung war X zwei Monate arbeitslos und hat dann einen neuen Job angetreten.
Mein Kenntnisstand ist, wenn man nicht das ganze Jahr über Lohnsteuer zahlt (z. B. durch Arbeitslosigkeit) bekommt man fast die komplett bezahlte Lohnsteuer wieder.
Es stellte sich dann aber heraus, daß das Finanzamt die Halbwaisenrente für das Jahr als zusätzliches Einkommen anrechnet - worauf Lohnsteuer gezahlt werden soll/muß (wenn man die Abrechnung eingereicht hätte).
Wieso ist das so???
Die Mutter von X hat ja schließlich in die Rentenkasse eingezahlt und somit (weil sie berufstätig war) Steuern auf Ihr Gehalt gezahlt gehabt. Im Grunde würde es doch dann doppelt abgezogen, oder doch nicht? X würde dann ja sozusagen bestraft werden, weil die Mutter (wie konnte sie sowas nur tun) gestorben ist.
Es stellte sich dann aber heraus, daß das Finanzamt die
Halbwaisenrente für das Jahr als zusätzliches Einkommen
anrechnet - worauf Lohnsteuer gezahlt werden soll/muß (wenn
man die Abrechnung eingereicht hätte).
Wieso ist das so???
Die Mutter von X hat ja schließlich in die Rentenkasse
eingezahlt und somit (weil sie berufstätig war) Steuern auf
Ihr Gehalt gezahlt gehabt. Im Grunde würde es doch dann
doppelt abgezogen, oder doch nicht? X würde dann ja sozusagen
bestraft werden, weil die Mutter (wie konnte sie sowas nur
tun) gestorben ist.
Jede Leibrente, also auch die Halbwaisenrente, enthält einen steuerbaren Ertragsanteil. Die Höhe richtet sich nach Alter, Beginn und Ende.
Der Ertragsanteil ist „sonstige Einkünfte“ und es besteht Abgabepflicht für eine Einkommensteuererklärung.
Da Rentenbezieher viele Jahre lang Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt und sich auf diese Weise ein »Rentenstammrecht« erworben haben, wird die Zahlung der Rente zum größten Teil als steuerfreie Rückzahlung dieses angesammelten Kapitals angesehen. Nur der im Rentenbetrag enthaltene Zinsanteil muss versteuert werden. Der Gesetzgeber nennt diesen Teil der Rente, der der Einkommensteuer unterliegt, den »Ertragsanteil«.
Hallo, eine Halbwaisenrente ist grundsätzlich auch nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser zählt dann zu den „sonstigen Einkünften §22 EStG“ der Rest ist dann steuerfrei und rechtfertig somit die Einzahlung der -besteuerten- Beiträge des Einzahlers.
Die Werte kannst Du aus der Tabelle für „Leibrenten in besonderen Fällen“ entnehmen.