ich habe ein ziemlich großes Problem ;( Also … Situation wie folgt : Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.07.2011 gekündigt, da ich nach Hamburg ziehen werde und meinen neuen Job dort habe. Da ich aber nun nicht zum 01.08.2011 sondern schon zum 04.07.2011 dort anfangen soll( und mittlerweile eine Wohnung in Hamburg gefunden hab *Mietbeginn 01.06.2011*) muß ich früher aus meiner derzeitigen Wohnung ausziehen, da ich jetzt schon einmal doppelt Miete zahlen mußte. Mit meinem Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) habe ich vereinbart auch eigenständig einen Nachmieter zu suchen, dies wurde mir telefonisch erlaubt. Da ein Freund von mir dringend eine Wohnung sucht, gab ich ihn vor ca. zwei Wochen als potentiellen Nachmieter an. Da er aber erst heute morgen dort einen Termin zu einem Gespräch bekommen hat, kam Ihm eine Wohnungssuchende zuvor, die heute morgen vor meiner Türe stand um sich die wohnung anzusehen. Sie bezieht Hartz 4, mein Freund hat einen sicheren bezahlten Job und könnte seine Kaution und die Miete ab 01.07.2011 zahlen und würde meine Wohnung mit einigen Möbeln sofort übernehmen. Da die andere Nachmieterin aber zu erst dort gewesen ist, soll sie diese Wohnung jedoch jetzt trotz ARGE zugesprochen bekommen zum 01.08.2011!! Und da sie eigene Möbel besitzt will SIE das ich alles entferne und die Tapeten abreiße, was mich richtig Geld kosten würde!! Ich bin am Ende meiner Nerven…und hoffe das Du vielleicht einen Rat für mich hast!! VIELEN DANK
Katy
Hi Katy
das mit den Nerven… nanan… spare dir das mal auf, denn wenn du deswegen die schon verlieren solltest was willst du den machen wenn es mal richtig schlimm wird…
Die Sache ist arschklar.
Du hast verloren… denn ein Vermieter muß nicht einen Nachmieter den du ihm vorschlägst akzeptieren schließlich lässt sich kein Vermieter auf Vorschläge von Fremden ein, welche er dann selbst ausbaden darf. Das die „Andere“ schneller kann und auch nix übernehmen will ist dabei nur natürlich, auch wenn es gegen dein Interesse steht. Aber arum gehts dem Vermieter ja auchnicht das er noch dein Interesse schützt. Und Harz4 naja die Zahlen eigentlich ganz pünktlich.
Leider …
Gruß Peter
drei themen:
a) hat die dame schon einen MV? wenn nicht, soll sie ihre forderungen für sich behalten
b) schönheitsreparaturen in deinem MV? hast du eine starre Klausel? wenn ja, ist sie unwirksam+wenn einer von dir fordern kann, dass du tapeten entfernst, dann nur vermieter-niemand anders. aber wie gesagt, erstmal musst du es dem vermieter schulden+selbst wenn du es schulden solltest, kommt es darauf an, ob es nötig ist. also: ist es nicht nötig, wird dein vermieter sich vor gericht schwer tun es dir auf die backe urteilen zu lassen (ein buttebrot nochmal mit butter beschmiert, schmeckt nicht besser/anders)
c) dein freund+dein geld: du kannst ja die whg. deinem freund zur untermiete überlassen, hol dir einfach eine untervermietungszusage von deinem vermieter und wenn du sie hast, nehme deine kündigung zurück.
Die Vertragsfreiheit über den Abschluß eines neuen Mietverhältnisses steht ausschließlich dem Vermieter zu. Bis zum Ende der Mietzeit können Sie die Wohnung nach belieben nutzen. Evtl. Verinbarungen über den Zustand Ihrer Wohnung bei Auszug ergeben sich aus Ihrem Mietvertrag. Die neue Mieterin hat Ihnen gegenüber keinelei Weisungsrecht; Sie ist nicht mit Ihnen mietvertraglich verbunden.