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Du wirfst da was durcheinander
Bei Mord gibt es Merkmale die ODER verknüft sind UND einmal
UND verknüpft. Fehlt der Vorsatz ----- kein Mord.
Fehlt der Vorsatz einen Menschen zu Töten ist es fahrlässige Tötung.
Die Mordmerkmale sind in Gruppen unterteilt, die teils im objektiven, teils im subjektiven Tatbestand geprüft werden.
Und zwar so:
http://www.jura.uni-sb.de/CJFA/material/strafr_03_04…
Deshalb Totschlag auch Affektmord genannt weil Vorsatz
fehlte.
Totschlag wird nur deshalb „Affektmord“ genannt weil im Typischen Fall,
- A und B streiten sich heftigst irgendwann reichts B und er erschießt/tötet absichtlich A -
bei Beginn der Konfrontation, keiner die Absicht hatte den Anderen zu töten. Die VORSÄTZLICHE Tötungshandlung ergab sich aus der Situation heraus - im Affekt.
Es gibt aber noch diverse andere Bsp. für Totschlag:
B belästigt ständig die Freundin des A durch Stalking - Telefonanrufe mitten in der Nacht, Nachstellen, Drohungen, etc… Irgendwann reichts A. Er droht B ihn zu töten wenn er nicht aufhört. B hört nicht auf. A nimmt sich nun vor B zu töten. Zwei Tage später trifft er B auf der Straße, der ihm entgegenkommt, ihn auch schon von weitem erkennen konnte. A hat hier schon seit 2 Std auf B gewartet um ihn endlich loszuwerden. A bringt B absichtlich (vorsätzlich) durch drei Kopfschüsse um, wie er es sich schon seit 2 Tagen vorgenommen hatte.
B hat einen Totschlag begangen, nix mit Affekt.
Ich hoffe Du hast das jetzt verstanden?
M.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Johannes
Und was soll diese Lektüre erhellendes zur Unterscheidung Mord/Totschlag beitragen (oder auch nur zum Vorsatz)?
Der Link und das Beispiel von Mike machen sehr deutlich wo die Unterschiede liegen. Gerade das Beispiel (vorsätzliche, zwei Tage geplante Tötung eines Menschen - die meisten juristischen Laien würden hier einen Mord unterstellen) zeigt sehr gut daß nicht alles was umgangssprachlich als Mord bezeichnet wird auch im juristischen Sinn einer ist.
Mir ist langsam schleierhaft, was Du mit Deinen Postings hier noch erreichen willst. Daß Du mit Deinen Definitionen von Mord und Totschlag gründlichst daneben lagst sollte Dir doch mittlerweile aufgefallen sein…
Gruß Stefan
Lieber Stehpan, Du hast geschrieben „kein Vorsatz“, also UNSINN geschrieben.
Datafox hat darauf aufmerksam gemacht, daß
eine Wortverwechselung vorliegt deinerseits. Klar!
Deinem Posting entnimmt man „kein Vorsatz“ und zwar wortwörtlich.
Das war gemeint mit „liegt daneben“.
Johannes.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Johannes
Und was soll diese Lektüre erhellendes zur Unterscheidung
Mord/Totschlag beitragen (oder auch nur zum Vorsatz)?
Der Link und das Beispiel von Mike machen sehr deutlich wo die
Unterschiede liegen. Gera
Hi,
langsam wird es mir zu blöde Deine Lesefehler zu korrigieren. Aber eine Antwort sollst Du noch haben.
Zum einen bin ich weder Dein „guter Goosi“ noch Dein „Lieber Stehpan“ - bitte unterlasse solche Seitenhiebe!
Zum zweiten habe ich keinen Unsinn geschrieben, sondern Du scheinst des Lesens nicht mächtig zu sein. Unrichtige Behauptungen werden auch durch Beleidigungen nicht richtiger. Und wenn Du nur über Halbwissen verfügst, solltest Du nicht auch noch darauf herrumreiten - Du machst Dich damit bestenfalls lächerlich.
Im einzelnen: zeige mir bitte, wo ich „kein Vorsatz“ geschrieben habe. Ich habe nur vom Tötungs vorsatz gesprochen (den Willen zu töten). Und daß der kein Mordmerkmal ist, hat Mike mit seinem Beispiel eindrucksvoll belegt.
Insofern hat datafox auch keine Wortverwechslung meinerseits aufgezeigt sondern ein paar (juristisch nicht relevante) Worte zu vorsätzlichen Handlungen gesagt.
Aber ich weiß jetzt wenigstens Deine Beiträge einzuschätzen…
Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zitiert jetzt ein Ahnungsloser den Anderen???
Das ist ja schon Trollartig. Ich hab jetzt auch keine Lust mehr. Wenn Du es nicht begreifen willst oder kannst… naja mir solls egal sein, glaub woran Du willst.
Evtl. kannst Du Dir ja mal einen Strafrechtskommentar zulegen, vielleicht glaubst Du ja dem mehr als datafox.
M.
Hallo!
Die von dir genannten Bücher sind entweder keine juristischen
Bücher, befassen sich mit Vergangenheitsbewältigung oder mit
NS Justiz. Ich hoffe nicht, dass du die jetzige
Gerichtsbarkeit mit der NS Justiz gleichsetzt, da dies eine
grobe Verharmlosung der NS Verbrechen wäre.
Das ist Blödsinn Tom, in fast jedem Buch sind die Aktenzeichen der jeweiligen Verhandlungen angegeben, na ja, was solls.
Gruss
Hallo!
Das ist Blödsinn Tom, in fast jedem Buch sind die Aktenzeichen
der jeweiligen Verhandlungen angegeben, na ja, was solls.
Ja und? - ich sehe jeden Tag mehrere hundert Aktenzeichen - das hat ja mit dem Inhalt gar nichts zu tun!
Gruß
Tom
Urteile gegen Menschen werden immer im „Namen des
Volkes“ von deutschen Richtern „gesprucht“.Beihilfe zur 120,000 Judentötung (Frankfurt) wurde mit 2,000
bis 4,000 Mark geahndet
Dazu wollte ich nur mal sagen,wie schwer es nach deutschem Prozessrecht war, die Morde zu ahnden. In einer Diktatur ist das einfach. Da wird der,der des Mordes verdächtigt wird einfach am nächsten Baum aufgehängt,wenn es der Obrigkeit gefällt.
Hier in Deutschland gilt allerdings die „Unschuldsvermutung“. Der Grund, warum es zu diesen niedrigen Strafen kam, war wahrscheinlich der, dass es nur sehr wenige Zeugen für verschiedene Verbrechen gab.
Nehmen wir nur mal an, die die da wegen vielfachen Mordes angeklagt wurden, waren KZ-Wachmannschaften. Zeugen von der Opferseite gibt es so gut wie keine. Die wurden ja alle umgebracht. Und ich würde nicht soweit gehen einem KZ-Bediensteten zu glauben, der über seine „Komplizen“ auspackt. Was sowieso selten genug vorkam.
Selbst die wenigen Zeugen auf Seiten der Opfer,die überlebt haben, sind nicht unbedingt so „glaubwürdig“. Versteh mich nicht falsch. Bin sicher, dass die sich nichts ausdenken. Aber ich glaub nicht,dass die zweifelsfrei einen Ihrer früheren Peiniger vor Gericht identifizieren konnten. Die hatten ja nicht immer mit den einundselben Leuten zu tun, häufig Verschiedene, gleiche Uniformen, Mützen. Da ist es schwer jmd zu identifizieren, besonders nachdem das ganze schon 10 Jahre zurückliegt und sich die Täter, wahrscheinlich sogar absichtlich verändert haben (z.B. lange Haare,Bart,Gewichtszu - oder abnahme,keine Uniform(!)).
Ich finde es ja auch schlimm, dass nur so geringe Strafen verhängt wurden. Es gab auch Forderungen, wonach das Prozessrecht speziell für diese Verbrechen zu ändern sei und man von der Unschulds- zur Schuldsvermutung wechseln sollte. D.h. man geht davon aus, dass der Angeklagte schuldig sei, und er selbst seine Unschuld beweisen müsste. Glaub nicht,dass das der bessere Weg gewesen wäre. Das käme ja fast einer modernen Hexenverfolgung gleich. Man könnte jeden anzeigen, den man nicht leiden kann.
Aber es ist auch richtig,dass scheinbar nach geltendem Recht Täterschutz vor Opferschutz steht.
Hallo!
Du weißt ja wie das mit dem Populismus ist. Wenn jemand schreit rennen dem viele (viel zu viele) hinterher und schalten das Gehirn aus. Ein sachlich rationales Argument zählt da nicht mehr, dabei wäre sachliche Kritik in einer Demokratie gefragt.
Gruß
Tom