hallo,
es geht um das totgeschlagene kind, das im krankenhaus abgelegt wurde.
Mich macht das sehr traurig und wuetend, ich kann so etwas einfach nicht begreifen. Wenn man sich auch noch vorstellt, dass das Martyrium wochenlang ging
Was mich aber verwundert: warum lautet der Haftbefehl auf Totschlag und nicht auf Mord?
Kann es sein, dass der bzw die Taeter nach 5 Jahren wieder frei sind??
Das faende ich skandaloes.
vg jima
Hallo !
âMordâ ist ein âTotschlagâ welcher nicht spontan geschah, sondern ĂŒberlegt, um daraus einen Nutzen zu ziehen.
âTotschlagâ ist eine Körperverletzung mit Todesfolge. Also, der Tod wird nich bewuĂt eingeplant.
GruĂ Max
Das ist nicht ganz richtig
Hallo !
âMordâ ist ein âTotschlagâ welcher nicht spontan geschah,
sondern ĂŒberlegt, um daraus einen Nutzen zu ziehen.
Das ist nur bedingt richtig.
Totschlag ist die vorsÀtzliche Tötung eines Menschen.
Bsp.:
A und B sind alte Feinde. Sie treffen sich zufĂ€llig und es kommt zum Streit bis aufs Messer inklusiver aller möglichen persönlichen Beleidigungen. SchlieĂlich kocht es in A ĂŒber, er zieht eine Waffe und schieĂt B gezielt in den Kopf, er will das B stirbt.
B ist tot.
Mord ist die vorsĂ€tzliche Tötung eines Menschen unter besonders verwerflichen UmstĂ€nden. Sprich aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen BeweggrĂŒnden, heimtĂŒckisch oder grausam oder mit gemeingefĂ€hrlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Bsp.: Gleicher Sachverhalt wie oben. A geht jedoch zuerst nach Hause. Abends bricht er dann in das Haus des B ein um sich zu rĂ€chen. Er rifft ihn wie erwartet schlafend an und foltert ihn absichtlich genĂŒĂlich zu tode.
âTotschlagâ ist eine Körperverletzung mit Todesfolge. Also,
der Tod wird nich bewuĂt eingeplant.
Das ist völlig falsch. Siehe Bsp. oben - A will B töten, nicht nur verletzen. FĂŒr Totschlag reicht dolus eventualis, also bedingter Vorsatz A weiĂ, das B durch seine Handlung sterben könnte, es ist ihm aber egal.
FĂŒr KV mit Todesfolge gibts:
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge
(1) Verursacht der TÀter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren FĂ€llen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Hier will der TĂ€ter nicht Töten, sonder ânurâ verletzen.
M.
Was mich aber verwundert: warum lautet der Haftbefehl auf
Totschlag und nicht auf Mord?
Es unterliegt ausschlieĂlich der Entscheidung des Gerichts ob die Mordmerkmale aus 211 StGB vorliegen also die Tötung aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen BeweggrĂŒnden, heimtĂŒckisch oder grausam oder mit gemeingefĂ€hrlichen Mitteln oder m eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken geschah.
Ob der Haftbefehl auf Totschlag lautet oder nicht ist fĂŒr das spĂ€terer Urteil unerheblich.
Kann es sein, dass der bzw die Taeter nach 5 Jahren wieder
frei sind??
Das kann aber trotzdem sein. Kommt eben aufs Gericht an.
M.
Hallo,
erst mal abwarten, wie das Gericht entscheidet. Es ist durchaus denkbar, daĂ die Strafe ĂŒber die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinausgeht. Zudem sind beide vorbestraft, d.h. 5 Jahre sind ohnehin nicht zu erwarten. Purer Totschlag scheint mir, da die MiĂhandlungen, die teilweise Tötung billigend in Kauf nahmen, mehrfach stattgefunden haben, ohnehin nicht mehr angebracht.
Also erstmal abwarten was rauskommt - dann aufregen.
Gruss
Enno
Hallo!
Zur ErgĂ€nzung zu dem was Mike gesagt hat kommt noch: du kennst ja nur den Ă€uĂeren Tathergang und nicht die innere Tatseite des TĂ€ters, die ist ja wohl auch notwendig.
Diese werden die Strafverfolgungsbehörden noch erforschen und das Gericht wird noch darĂŒber entscheiden - und bitte nicht unbedingt nach dem gehen, was die Medien so sagen. Wir hatten erst vor kurzem in Ăsterreich einen Fall, wo ein U-HĂ€ftling als KinderschĂ€nder auf der Titelseite der Kronenzeitung war und bis heute eine Menge Leute glauben er war es, dabei konnte mittlerweile durch eine DNA Analyse bewiesen werden, dass er es gar nicht gewesen sein konnte (der Mann ist mittlerweile rechtskrĂ€ftig freigesprochen). Ich warne hier nur vor der Gefahr der Medienhetze auf verdĂ€chtige Personen.
GruĂ
Tom
Wie weit geht Hörigkeit?
Hallo, ich sehe es so, ( bitte berichtigen wenn ich mich tÀuschen sollte mit meinem Rechtsempfinden)
Mord ist es, wenn man jemanden vorsÀtzlich umbringt.
Totschlag ist, wenn man entweder Jemandem nicht beweissen kann, dass er jemanden umbringen wollte oder aus einer QuĂ€lerei ( komischerweise vorsĂ€tzlicher Handlung) die Todesfolge eintritt. Leider ist Totschlag ja auch: das Umbringen eines anderen Menschen ungewollt. ( FĂŒr mich wĂ€re das Unfall wenn der Mensch nicht daran beteiligt ist- wenn man wirklich nichts fĂŒr kann!-)
In diesem Falle den du erwĂ€hnst ist der TĂ€ter ( ich behaupte mal) ein Mensch mit sehr wenig SelbstbewuĂstsein. ER kann neben sich und seiner Partnerin auch nicht das âErgebnisâ ihrer vorigen Beziehung dulden.
Eine Frau die einem Mann hörig ist und dadurch ihr eigenes Kind solchen QuÀlereien aussetzt hat es nicht verdient " Mutter" genannt zu werden.
Diese Typen, wie der besagte TĂŒrke sind so krank im Kopf, dass man sie niemals wieder auf die Menschheit los lassen sollte.
Mein Gott, wie können nur solche Dinge bei uns passieren?
Bei solchen Dingen wĂŒnsche ich mir es gĂ€be eine âFamilienkontrolleâ damit sich solche grauenvollen Dinge nicht nochmals ereignen können!
immer noch schockiert
Timie
Tja jima, so isses halt.
Urteile gegen Menschen werden immer im âNamen des Volkesâ von deutschen Richtern âgespruchtâ.
Beihilfe zur 120,000 Judentötung (Frankfurt) wurde mit 2,000 bis 4,000 Mark geahndet, Tötung von 19 Menschen (Hamburg) wurde von einem LĂŒbecker Gericht 1955/6 mit einer Geldstrafe von 500 Mark (Ratenzahlung) geahndet, ein âMöchtegernterroristâ, ohne nachgewiesene Tötung, bekam dagegen 25 Jahre Knast.
Gegen mehrere Menschen die BrandsÀtze in ein bewohntes Haus warfen (Lichtenhagen) wurden die Verfahren eingestellt.
Das zieht sich so weiter durch die deutsche Justiz, das alles im âNamen des Volkesâ gesprochen.
Wahrscheinlich wird in der BRD demnĂ€chst âBabytotklatschenâ nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein, âSchwarzarbeitâ aber mit LebenslĂ€nglich geahndet. ;-(
Mir tun von Herzen die Ermittlungsbehörden leid. Da muss der Frust ja nur so brodeln. ((
Gruss
Her mit den Fakten!
Hallo!
Es ist nur gut, dass du sicher diese Urteile inklusive HintergrĂŒnde und UrteilsbegrĂŒndung kennst - vielleicht trĂ€gst du das noch hier vor. Wenn du die BegrĂŒndung der Urteile kennst sowie die UmstĂ€nde des Prozesses, dann kannst du ja kritisieren, dass die Urteile falsch sind. Also heraus mit den Fakten.
Ich sage ja nicht, dass es nichts zu verbessern gibt, so etwas gibt es immer. Aber wenn jemand mit solchen Argumenten kommt, habe ich noch nie erlebt, dass derjenige wirklich alle UmstĂ€nde kennt. Vielmehr stammt das Wissen meist aus irgendwelchen Medien und wird die Argumentation eines derer einfach ĂŒbernommen ohne weitere Kenntnis.
GruĂ
Tom
Hi,
Hallo, ich sehe es so, ( bitte berichtigen wenn ich mich
tÀuschen sollte mit meinem Rechtsempfinden)
gerne
Mord ist es, wenn man jemanden vorsÀtzlich umbringt.
Das ist nicht richtig. Mord ist im Strafgesetz sehr genau definiert und nur wenn eines der Mordmerkmale zutrifft wird man auch als Mörder verurteilt. Der Tötungsvorsatz ist jedoch kein Mordmerkmal.
StGB § 211 (Mord):
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen BeweggrĂŒnden,
heimtĂŒckisch oder grausam oder mit gemeingefĂ€hrlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.
Totschlag ist, wenn man entweder Jemandem nicht beweissen
kann, dass er jemanden umbringen wollte oder aus einer
QuÀlerei ( komischerweise vorsÀtzlicher Handlung) die
Todesfolge eintritt.
Auch das stimmt nicht. Totschlag ist sehr âeinfachâ definiert: âWer einen Menschen tötet ohne Mörder (s.o.) zu sein wird als TotschlĂ€ger ⊠bestraftâ
Bez. der QuĂ€lerei: Liegt ein Tötungsvorsatz vor (wobei es hier noch besondere Kunstruktionen bez. des Vorsatzes gibt so daĂ er leichter nachweisbar wird - fĂŒr Einzelheiten bitte Juristen befragen) handelt es sich um Mord (grausam). Liegt kein Tötungsvorsatz vor, handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge. Wobei noch zu erwĂ€hnen ist, daĂ in einem solchen Fall eher von Mord ausgegangen wird.
Leider ist Totschlag ja auch: das
Umbringen eines anderen Menschen ungewollt. ( FĂŒr mich wĂ€re
das Unfall wenn der Mensch nicht daran beteiligt ist- wenn man
wirklich nichts fĂŒr kann!-)
Auch das ist nicht richtig. So pauschal lĂ€Ăt sich eigentlich ĂŒberhaupt keine Aussage treffen, aber tendenziell erfĂŒllt das âversehentlicheâ Töten eines Menschen eher andere TatbestĂ€nde (u.a. fahrlĂ€ssige Tötung - § 222 StGB).
GruĂ Stefan
Hallo!
Es ist nur gut, dass du sicher diese Urteile inklusive
HintergrĂŒnde und UrteilsbegrĂŒndung kennst - vielleicht trĂ€gst
du das noch hier vor. Wenn du die BegrĂŒndung der Urteile
kennst sowie die UmstÀnde des Prozesses, dann kannst du ja
kritisieren, dass die Urteile falsch sind. Also heraus mit den
Fakten.
Aber gerne Tom,
Zu den âFrankfurterâ Prozessen:
Giodarno
Die zweite Schuld
Rasch und Röhring, Hamburg.
ISBN: 3-891-36145-9 Buch anschauen
und
Mitscherlich
Die UnfÀhigkeit zu trauern
Grundlagen kollektiven Verhaltens
Neuausgabe November 1977
ISBN 3-492-10168-2 Buch anschauen
und auch da findet sich etwas.
http://www.shoa.de/
Zu den Morden eines Hamburger Juristen in FuhlsbĂŒttel:
âFĂŒr FĂŒhrer, Volk und VaterlandâŠâ
Hamburger Justiz im Nationalsozialismus
Justizbehörde Hamburg (Hg.)
Hamburg: Ergebnisse-Verlag 1992
BeitrÀge zur Neueren Hamburger Justizgeschichte;
ISBN 3-87916-016-3 Buch anschauen
Zu den Urteilen in den deutschen Terrorismusprozessen:
Da ist in fast jedem bekannten Zeitungsarchiv eine nahezu ĂŒberwĂ€ltigendes Angebot. Da bietet sich das Archiv der FAZ, Der Spiegel usw. an, da bieten sich fast unzĂ€hlige Rechtswissenschaftliche Archive der Hochschulen an. Ist den richtigen Juristen selbstverstĂ€ndlich auch bekannt.
Gruss
Hi,
Hallo, ich sehe es so, ( bitte berichtigen wenn ich mich
tÀuschen sollte mit meinem Rechtsempfinden)gerne
Mord ist es, wenn man jemanden vorsÀtzlich umbringt.
Das ist nicht richtig. Mord ist im Strafgesetz sehr genau
definiert und nur wenn eines der Mordmerkmale zutrifft wird
man auch als Mörder verurteilt. Der Tötungsvorsatz ist jedoch
kein Mordmerkmal.
====================================================
Ja ja lieber Goosi so ist das leider nicht richtig.
Straftaten kann man nur âvorsĂ€tzlichâ begehen, Gegensatz:
FahrlĂ€ssige Begehung, wird nur bestraft wenn das Gesetz dies ausdrĂŒcklich vorsieht.
Also Vorsatz ist als Merkmal unabdingbarâŠ
Johannes.
Hallo, ich sehe es so, ( bitte berichtigen wenn ich mich
tÀuschen sollte mit meinem Rechtsempfinden)Mord ist es, wenn man jemanden vorsÀtzlich umbringt.
Totschlag ist, wenn man entweder Jemandem nicht beweissen
kann, dass er jemanden umbringen wollte oder aus einer
QuÀlerei ( komischerweise vorsÀtzlicher Handlung) die
Todesfolge eintritt. Leider ist Totschlag ja auch: das
Umbringen eines anderen Menschen ungewollt. Ne ne lieber Timie
Bei Mord gibt es Merkmale die ODER verknĂŒft sind UND einmal UND verknĂŒpft. Fehlt der Vorsatz ----- kein Mord.
Deshalb Totschlag auch Affektmord genannt weil Vorsatz fehlte.
Der Gute Goosi liegt leider völlig daneben.
Johannes
immer noch schockiert
Timie
Richter haben ein schweres Amt und sitzen in einem Korsett aus §§.
Manchmal sagen die auch, daà Ihnen selbst das Ergebnis nicht gefÀllt.
So kommt es oft zu unverstÀndlichen Urteilen.
Johannes.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachtrÀglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Die von dir genannten BĂŒcher sind entweder keine juristischen BĂŒcher, befassen sich mit VergangenheitsbewĂ€ltigung oder mit NS Justiz. Ich hoffe nicht, dass du die jetzige Gerichtsbarkeit mit der NS Justiz gleichsetzt, da dies eine grobe Verharmlosung der NS Verbrechen wĂ€re.
Dass bei der VergangenheitsbewÀltigung nicht immer alles richtig gemacht wurde finde ich auch. Dass nicht alle Gerichtsurteile richtig sind, weià ich und es hat hier niemand behauptet, dass keine Fehler gemacht werden.
Die von dir erhobenen PauschalvorwĂŒrfe gegen die Justiz sind unrichtig und entsprechen nicht den Tatsachen. Aus der Tatsache heraus, dass Fehler passieren, kann man nicht ableiten, dass das System an sich falsch ist (es ist sogar das Gegenteil der Fall, es hat sich bewĂ€hrt). Deine Pauschalangriffe sind ĂŒberaus gefĂ€hrlich, denn mit genau mit solchen Argumentationen hat das NS Regime die unabhĂ€ngige Justiz abgeschafft und nach dem 2. Weltkriegt mit der gleichen Argumentation von der anderen Seite die DDR den verbleibenden Rest oder gerade wiederauferwachten Rest der unabhĂ€ngigen Justiz abgeschafft (spĂ€testens da bekamen jedenfalls im Strafprozess die Juristen Berufsverbot und wurden durch Parteiangehörige ersetzt, ich glaube das war so in den 50er Jahren), mit dem Unterschied, dass sich die herrschenden (stalinistischen) Kommunisten in der DDR (stalinistisch deshalb, da es unter Kommunisten durchaus auch Demokraten gab und gibt) nicht einmal zu blöd waren, dies auch noch in ein offizielles Gesetz zu schreiben.
Wenn jemand pauschale Hetzangriffe reitet, dann mĂŒssen die Alarmglocken lĂ€uten -> und das wissen nicht nur Juristen, sondern jeder, der sich mit Politik und Geschichte befasst.
Wie gesagt: es gibt Fehler, aber es ist gerade ein Kennzeichen des demokratischen Rechtsstaates, dass der Staat gar nicht fĂŒr sich in Anspruch nimmt, keine Fehler zu machen. Aus diesem Grund darfst du nĂ€mlich deine Kritik ungestraft aussprechen - ich hoffe dir ist eine solche Justiz etwas wert!
GruĂ
Tom
hallo,
Straftaten kann man nur âvorsĂ€tzlichâ begehen, Gegensatz:
FahrlÀssige Begehung, wird nur bestraft wenn das Gesetz dies
ausdrĂŒcklich vorsieht.
jede menschliche handlung geschieht âmit vorsatzâ, ansonsten ist es keine handlung sondern entweder ein miĂgeschick aus unachtsamkeit oder ein blöder zufall, fĂŒr den niemand was kann. oder der handelnden ist kein mensch, sondern zb. eine maschine, die programmierbar reagiert, oder ein tier, das sich instinktgetrieben verhĂ€lt.
umgangssprachlich wird trotzdem oft mord von totschlag mit dem âvorsatzâ unterschieden. damit ist aber kein unmittelbarer willensakt gemeint, sondern die vorausgehende planung der tötung, die lange einsetzt, BEVOR die eigentlich tötungshandlung gesetzt wird. das ist der unterschied zwischen affekthandlung und geplanter handlung, wobei beide - wie jede menschliche handlung - natĂŒrlich âvorsĂ€tzlichâ aus freiem willen geschehen.
gruĂ
datafox
Genau besser hÀtte ich das nicht sagen können Danke
Johannes
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachtrÀglich automatisiert entfernt]
Handlung - Vorsatz völlig verschiedene Dinge
Hallo!
Da muss ich widersprechen. Handlung ist ein vom Willen getragenes menschliches Verhalten (str.)
Beim Vorsatz geht es darum, dass alle objektiven Tatbestandselemente vorsĂ€tzlich erfĂŒllt werden.
Bei einer fahrlĂ€ssigen Tötung zB setzt der TĂ€ter auch eine Handlung, handelt aber nicht vorsĂ€tzlich. Klassisches Beispiel: Der Autofahrer A fĂ€hrt so schnell, dass er nicht innerhalb der eingesehenen Strecke anhalten kann, er denkt sich dabei, na ja nicht so schlimm, es wird schon nichts passieren (der Standardfall beim Verkehrsunfall). Als eine Person vor ihm auf der StraĂe erscheint kann er auf Grund der Geschwindigkeit nicht mehr anhalten, es kommt zu einem Unfall und die Person ist tot.
Gehandelt hat der Autofahrer klarerweise, getötet hat er auch, aber die Tötung erfolgte nicht vorsĂ€tzlich. VorsĂ€tzlich erfolgte allenfalls die GeschwindigkeitsĂŒbertretung.
Daher bitte Handlung und Vorsatz sind zwei grundverschiedene Dinge, die miteinander ĂŒberhaupt nichts zu tun haben.
GruĂ
Tom
Hi,
Hallo, ich sehe es so, ( bitte berichtigen wenn ich mich
tÀuschen sollte mit meinem Rechtsempfinden)gerne
Mord ist es, wenn man jemanden vorsÀtzlich umbringt.
Das ist nicht richtig. Mord ist im Strafgesetz sehr genau
definiert und nur wenn eines der Mordmerkmale zutrifft wird
man auch als Mörder verurteilt. Der Tötungsvorsatz ist jedoch
kein Mordmerkmal.====================================================
Ja ja lieber Goosi so ist das leider nicht richtig.Straftaten kann man nur âvorsĂ€tzlichâ begehen, Gegensatz:
FahrlÀssige Begehung, wird nur bestraft wenn das Gesetz dies
ausdrĂŒcklich vorsieht.Also Vorsatz ist als Merkmal unabdingbarâŠ
Hi Johannes,
mir scheint, Du hast (mich) miĂverstanden.
Erstens sprach ich vom Tötungsvorsatz, also dem Willen einen Menschen zu töten (ich kann auch jemanden durch eine vorsÀtzliche Tat umbringen ohne daà ich vorher die Absicht zum Töten hatte).
Zum zweiten ging es hier um den Unterschied Mord/Totschlag. Und der Vorsatz âdiesen Menschen bringe ich jetzt umâ ist nun mal noch kein Merkmal fĂŒr einen Mord (zur Unterscheidung zum Totschlag). Der Poster hatte ja behauptet, daĂ das beabsichtigte Töten eines Menschen Mord wĂ€re. Und dies ist definitiv nicht richtig.
Du hast also recht, wenn Du sagst, daà ein Mord nicht fahrlÀssig begangen werden kann, aber das hatte ich auch nicht behauptet. Ich sprach nicht von fahrlÀssigen Handlungen sondern von der Absicht zu töten (=Tötungsvorsatz, nicht Handlungsvorsatz).
GruĂ Stefan
Noch deutlicher:
Hi nochmal,
um endlose Diskussionen zu vermeiden noch mal klarer:
Meine Aussage bez. des Tötungsvorsatzes bezog sich nicht darauf, daĂ der Vorsatz keine Vorraussetzung fĂŒr die Verurteilung ist sondern darauf, daĂ der Tötungsvorsatz nicht ausreicht um eine Tat als Mord zu qualifizieren. Mord ist es nur, wenn Mordmerkmale des 211 erfĂŒllt sind.
Ein aufmerksamer Leser hĂ€tte das aber eigentlich auch so lesen können (oder mĂŒssen)âŠ
Das kommt davon, wenn man ein Posting nur ĂŒberfliegtâŠ
GruĂ Stefan