Wieso plötzlich Einkommenssteuervorauszahlung ?

Hallo Christoph,

zugegeben, ich bin spontan auch etwas verwirrt. In der Regel fordert der Finanzbeamte eine Steuervorauszahlung, wenn er feststellt, dass die monatlich einbehaltene Lohnsteuer die voraussichtliche Steuerschuld des ganzen Jahres nicht abdeckt und daher am Ende eine Nachzahlung festzusetzen ist. In Deinem Falle ist - soweit für mich erkennbar - lediglich durch die Heirat eine Änderung eingetreten. Vielleicht liegt hier des Pudels Kern. Vielleicht klärt sich die Sache auf, sobald Du Deine Einkommensteuererklärung für 2010 abgegeben hast. Die steht ja in Kürze bevor.
Ich finde in der Fachliteratur -außer einer deutlichen Einkommensveränderung während des Jahres 2010 - keine andere vernünftige Erklärung für das Vorgehen des Finanzamtes. Also kann ich Dir nur raten: Einkommensteuererklärung 2010 abgeben und Ergebnis abwarten. Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr dann eine deutliche Erstattung erhaltet.

Alles Gute für Dich und Deine Lieben

Wilhelm

Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer werden in der Regel nur bei Unternehmereinkünften angesetzt, wenn es solche nicht gibt, dann stimmt was nicht…

Hallo, gegen den Vorauszahlungsbescheid Einspruch einlegen:

Berüngung
Wir haben am …geheiratet und unsere Steuerklasse geändert auf III und V.
Aus diesem Grund sind die Vorauszahlungen nicht angebracht. Wir beantragen diese ab IV/2010 auf 0,00 € zu ändern und beantragen ferner die Aussetzung der Vollziehung (heißt erst einmal nicht bezahlen)

Gruß
M.B.

Danke für die Infos…

Die ‚Lohnsteuerkarte‘ von meiner Frau ist gestern schon gekommen und ich habe die Daten eingegen…
Meine Daten werden sich nicht gross verändert haben…

Aber wie du schon sagst…Ich warte mit Spannung auf die Prüfung meiner Erklärung… :smile:

Gruss Christoph

Habe leider schon bezahlt… :smile:

Aber bekomme es ja dann auch zurück…

Mir wurde gesagt, dass auf der Steuererklärung von 2009 schon stehen würde, dass 2010 900€ auf mich zukommen…
Muss das mal prüfen…Weil DORT soll auch stehen WARUM…

Gruss Christoph

Hallo Christoph,

das Finanzamt kann eine ESt-VZ verlangen, wenn es dafür die Voraussetzungen als gegeben sieht.

Eventuell fällt ein Steurtatbestand, der die zu versteuernden Einnahmen vermindert durch das Gesetz weg und es wird daher zu einer höheren Steuer kommen. Auf jedem Steuerbescheid werden unter Erläuterungen auf bestimmte nicht entgültig beschiedene Tatsachen hingewiesen (§ 165 AO und mit einzelnen Aufzählungsstrichen zu finden, z.B. aktuell das Arbeitszimmer).

Warum rufen Sie nicht einfach an und fragen nach?

Ansonsten ist auch immer ihre Mitwirkungspflicht bei Ungereimtheiten (= erhebliche Tatsachen) gefragt (§ 90 Abs. 1 AO).

Herzliche Grüße

Hallo, bin etwas spät dran mit meinen Erklärungen.
Alle Positionen des Vorausz.-Bescheides genau
vergleichen mit dem Steuerbescheid 2009.
M.E. liegt es an St.Kl. 3/5. Ein Ehepartner hat
ein sehr viel höheres Einkommen als der andere.
z.B. 80% zu 20%. Diese Konstellation führt meist
zu Nachzahlungen bzw… um diese zu vermeiden zu
Festsetzung von Vorauszahlungen. Abwendbar mit
St.Kl. 4/4. Dannzahlt man zwar im Laufe des
Jahres mtl. mehr Lohnsteuer, kann dann aber dann
bei der Veranlagung mit einer Erstattung rechnen.Gruß