Hallo Christoph,
zugegeben, ich bin spontan auch etwas verwirrt. In der Regel fordert der Finanzbeamte eine Steuervorauszahlung, wenn er feststellt, dass die monatlich einbehaltene Lohnsteuer die voraussichtliche Steuerschuld des ganzen Jahres nicht abdeckt und daher am Ende eine Nachzahlung festzusetzen ist. In Deinem Falle ist - soweit für mich erkennbar - lediglich durch die Heirat eine Änderung eingetreten. Vielleicht liegt hier des Pudels Kern. Vielleicht klärt sich die Sache auf, sobald Du Deine Einkommensteuererklärung für 2010 abgegeben hast. Die steht ja in Kürze bevor.
Ich finde in der Fachliteratur -außer einer deutlichen Einkommensveränderung während des Jahres 2010 - keine andere vernünftige Erklärung für das Vorgehen des Finanzamtes. Also kann ich Dir nur raten: Einkommensteuererklärung 2010 abgeben und Ergebnis abwarten. Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr dann eine deutliche Erstattung erhaltet.
Alles Gute für Dich und Deine Lieben
Wilhelm