HALLO, grundsätzlich ist für einen Vorauszahlungsbescheid-in der Regel d3 oder 4 Zahlungen
quartalsweise eine Berechnung erfolgt. Das kann auch
auf der Rückseite des Vorauszahlungsbescheides erfolgen. Da doch bitte mal Einblick nehmen.
B ei der StKL 1 wird im Regelfall niemals eine Rückjzahlung erforderlich.
D.h., wenn der Mann und die Frau die StKL 1 hatten
und hier noch Werbungskosten, Sonderausgaben und
Vorsorgeaufwendungen (Rentenbeiträge, LV, Haftpflicht) u.evt. auch ABelastung geltend gemacht wurden, führte das i.d.R. immer zu Erstattungen des FA.
Nun aber, wenn keine besonderen Abzüge geltend gemacht
wurden und werden, ist bei der StkLWahl 3- und 5 ein
Vorauszahlungsbescheid fällig.
Ich würde für die Zukunft mal daran denken, ob es nicht
besser ist wenn die 3 und 5 gewechsel werden oder ganz
sicher, wenn beide in StKl. 4 wechseln, dann bei 4 und 4
ist ähnlich wie bei 1 und 1 kommt es i.d. R. nie zu einer Nachzahlung.
Wenn nun die Vorauszahlungen in 2010 oder 2011 erfolgen,wird diese Zahlung natürlich auf die Jahressteuer, die zu entrichten ist, angerechnet.
Aber…ein Vorauszahlungsbescheid muß an sic h immer
eine Berechnung mit enthalten. s. evt. Rücksweite.
Ansonsten würde ich die anfordern.
'Gruss
Helmut
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.