Statt einem Blick in die Zeitung hilft vielleicht doch ein Blick ins Gesetz etwas mehr um Informationen zu dem Thema zu erhalten:
http://www.enev-2014.info/enev-nicht-amtliche-fassun…
Die genannte 10% regerlung findet man in §9 Abs. 3
Was genau aufgerüstet werden muss findet man in § 9 Abs 1.
[Zitat] … sind die Änderungen so auszuführen, dass … [/Zitat]
Interessant wird es dann im §25.
[Zitat] … soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer
Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. [/Zitat]
Wenn ich also 75 % meiner Außenfassade, natürlich nur der jeweiligen Bauteilfläche (§9 Abs.3), also der einzelnen Wand, wegen Schäden abklopfen und neu putzen muss, muss ich nur diese 75% energetisch aufrüsten. Bautechnischer Schwachsinn durch die Bildung von Wärmebrücken. Daher würde diese Maßnahme zu einer unbilligen Härte führen und wäre auf Antrag von der zuständigen Behörde zu befreien.
Man sollte nicht immer alles glauben, was eine, durch super Lobbyarbeit geimpfte, Presse so schreibt.
vnA