Wieso 'Verkauf gegen Höchstgebot'?

Warum handelt es sich bei Auktionen im Internet oft nicht um Versteigerungen, sondern „Verkauf gegen Höchstgebot“?

Habe schon mehrere Anbieter gesehen, die eigene Ware an Endkunden (B2C) anbieten, wo man einen bestimmten Betrag bezahlen muss, um ein Gebot abgeben zu können. Mit Abgabe eines Gebots erhöht sich der Auktionspreis um einen bestimmten Cent-Betrag und die verbleibende Auktionszeit wird wieder um ein paar Sekunden erhöht.

Wieso können diese Anbieter sagen, dass es sich nicht um eine Versteigerung handelt, sondern um einen Verkauf gegen Höchstgebot?

Das Wort „Versteigerung“ ist rechtlich nicht geschützt. Jeder kann es nach Belieben verwenden.

Im Sinne des BGB finden bei eBay keine Versteigerungen statt, weil die Auktion nicht durch Zuschlag, sondern durch Zeitablauf beendet wird.

Levay