Wieso wird kein neubau im außenbereich genehmigt?

hallo

meine Schwester und ihr Mann haben außerhalb einer Ortschaft in Thüringen (Eichsfeld) einen Neubau errichtet. Leider war kein Neubau bei der Baubehörde angefragt. Genehmigt war einen Teil des Gebäudes abzureißen, aber als dieser sich als marode und instabiel erwies, beschlossendie beiden das gesamte Haus abzureißen,leider ohne das Bauamt zu informieren!!!
Nun wurden sie dabei leider erwischt und es wurde ein Baustopp erteilt.Nach einer Woche wurden sie zu einem Gespräch mit der Baubehörde vorgeladen und erschienen auch.Nach dem Gespräch teilte man ihnen mit dass das Gebäude ja im prinzip ohne Baugenehmigung gebaut wurde.Jetzt sollen sie das Haus abreißen!!!

ihr könnt sicherlich nachvollziehen wieviel geld und nerven in dem haus stecken.

Und nun würde ich euch fragen was sie tun könten um das haus zu behalten.Vielleicht habt ihr ja eine Idee

Bitte helft!!!

Hallo,

1 … die Baubehörde ist im Recht, leider!
2 … sofort einen Rechtsbeistand engagieren
3 … Termin mit dem Bauamt vereinbaren und in erster Instanz VERHANDELN, BITTEN und HOFFEN
4 … wenn ohne Erfolg, dann Einspruch erheben über Euren Anwalt
5 … gegen den Bescheid Klage erheben

… viel Glück, aber es wird ganz sicher eng!

wow,

ganz schön mutig. Ohne Anwalt würde ich überhaupt nichts unternehmen. Hier ist Profiarbeit gefragt und keine Stümperei.

Tut mir leid. Bitte fachmönnischen Rat einholen

Also was nun???
War da ein Bestandsgebäude?
Wurde davon ein Teil abgerissen?
Und dann etwas dazugebaut?
Und war der Neubau dann marode?
Warum gab es eine Teilabbruchgenehmigung, aber keine Neubaugenehmigung?

Stell doch bitte die Sachlage erst mal richtig und von Anfang an dar.

P.S. und bauen im Außenbereich ist verboten, weil das Baugesetzbuch das so vorschreibt. Hier gibt es nur zwei rechtlich einwandfreie Möglichkeiten um das zu erreichen. Und warum haben Deine Schwester und Ihr Mann nicht mal einen Architekten vorher kontaktiert? Weil Sie Geld sparen wollten? Dann meine ganz klare Aussage -selber Schuld und wohl verdient- ach so ein Häuschen abzureißen und wieder aufzubauen, daß machen wir schon selber. Ist den Leuten eigentlich klar, daß man dazu eine Genehmigung braucht? So dumm kann man sich nicht stellen. Hier handelt es sich um eine Ordnungswiedrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Ich stehe gerne zur Verfügung, komme zwar aus Freiburg, habe aber Familie in Gotha.

na klar hatten die eine genehmigung…aber ebend nur für nen teilabriss…
sie hatten einen architekten
sie wissen das sie was falschgemacht haben.logo
deswegen will ich ja einen rat von euch

-da war vorher ein gbäude was auch bewohnt wurde…sie sind seit september letzten jahres eigentümer

-erst wurde ein teil abgerissen…dann jedoch alles
-der altbau war marrode…der neubau wurde gebaut als alles abgerissen war außer das fundament unter dem teil des hauses was stehenbleiben sollte

-ich denke ein neubau wird im außenbereich nicht genehmigt

lg

Also hatten Sie die Genehmigung für eine Teilabbruch! Das heißt der Rest wurde ohne Genehmigung abgerissen und stellt somit also eine Ordnungswiedrigkeit dar. Kleine Anmerkung: Der Abbruch ist "Verfahrensfrei, bei land- und forstwirtschaftlichen Schuppen bis 5m Höhe, Gebäude bis 300m³ umbauten Raum, außgenommen notwendige Garagen, bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, Instandhaltungsarbeiten. Ihr hattet also eine Teilabrißgenehmigung, sollte der Rest nur 300 m³ gehabt haben, so wäre dieser dann Verfahrensfrei. Das sind aber nur 10x10x3 m.

Der Fehler ist also, daß mehr abgerissen wurde, als genehmigt. Gab es denn von Seiten des Architekten eine genehmigte Planung über einen Neubau (oder Wiederherstellung) oder war nur der Teilabriss geplant?

Die Wiederherstellung wäre ja wiederum genehmigungspflichtig.

Warum hat der Architekt vor dem Totalabriss nicht laut und deutlich halt geschrien. Wer war der offizielle LBO-Bauleiter und warum hat der nicht halt gebrüllt? Der ist nämlich dem Amt gegenüber für die Einhaltung der öffentlich, rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Habt Ihr irgendeine schriftliche Bestätigung darüber? Ansonsten würde ich den Architekten bzw. Bauleiter heranziehen.

Bauen im Außenbereich geht nur in Absprache mit dem Baurechtsamt (Gemeinde oder Bauverwaltung). Grundsätzlich (und offiziell) ist Bauen im Außenbereich nur zulässig für a) Nutzgebäude der Land- und Forstwirtschaft b) zur Vorweggenommen Erbnahme (sprich der Bauer baut sein eigenes Wohnhaus, zieht vom Hof und übergibt den Hof an einen Erbnachfolger c) zur Sicherung von Betrieben … inoffiziell geht auch was, wenn der politische Wille hierzu vorhanden ist.

Grundsätzlich droht wie schon gesagt eine Ordnungsstrafe. Sollte schon eine Genehmigung für den Wiederaufbau erteilt worden sein, wäre noch was zu retten; man könnte dann über ein Nachtragsbaugesuch versuchen die Baubehörde gnädig zu stimmen. Die stehen leider Gottes ganz schon in der Schußlinie, wenn Sie Bauen im Außenbereich tolerrieren. Wenn nur der Teilabriss beantragt war und kein Wiederaufbau, dann hilft nur noch dem Gang zum Anwalt und die Berufshaftftpflicht von Architekt bzw. Bauleiter.

Grüße Mathias

also sie haben jetzt erst hilfe einer landtagsabgeordneten gesucht ,weil diese schon oft leuten geholfen hat, die mit dem bau probleme hatten…

ich halte euch auf dem laufenden und ich hoffe das beste