Wieviel Abstand zwischen Wohnung und Gewerbe?

Guten Tag,

wir leben in einem supermoderen Wohnblock in Hamburg-Ottensen, Niedrig-Energie-Häuser und alles vom Feinsten. Aber der Abstand zum nächsten Gewerbe beträgt nur 200 cm.

Ungefähr 2 Meter liegen also zwischen unserem Balkon, der Essecke im Wohnzimmer und der Balustade eines ausladenden Balkons einer Heilpraktikerschule.

Die Heilpraktikerschule arbeitet 7 Tage die Woche (Seminare, Fortbildungen) von Mo. bis So. 9:00 Uhr bis 21.00 Uhr ganzjährig. Stündlich gibt es Pausen, in denen insbesondere bei schönem Wetter etwa ein Dutzend fremder Menschen den Balkon und seinem Rasen bevölkern.

Wir begrüßen also aus Höflickeit mehrmals täglich auf Handschüttelweite wildfremde Menschen, die wir meist nur zwei Tage zu Gesicht bekommen.

Für uns ist das eine echte Belastung. Wir haben ein 8 Monate altes Baby, das noch gestillt wird und eigentlich ganz andere Sorgen …

Jedenfalls fühlt sich unser Vermieter, der Altonaer Spar- und Bau-Verein, dafür nicht zuständig und verweigert hartnäckig jegliche Unterstützung. Denn was fehlt, ist ein einfacher Sichtschutz auf der Mauer des Balkons.

Diese Mauer samt Balkon und Haus gehört nicht zum Altonaer Spar- und Bau-Verein, doch Heilpraktikerschule und deren Vermieter/Hausverwaltung verstehen unsere Lage und haben nichts gegen eine Sichtblende einzuwenden.

Nun ist es wohl so, dass es hier keine gesetzlichen Bestimmungen zum ABSTAND einer privaten Mietwohnung zu einem täglichen Gewerbes (inkl. Sonnt- und Feiertagen) bestehen. Oder weiß jemand etwas Gegenteiliges?

Gibt es keine Musterprozesse oder Musterurteile? Denn die Situation ist für uns sehr belastend, vor allem weil der Frühling und die Balkon-Jahreszeit unmittelbar bevor steht.

Der Altonaer Spar- und Bau-Verein hat uns angeboten, einen Sichtschutz für über 2.000 EURO in Auftrag zu geben. Aber wir brauchen unseren Vermieter nicht dazu, einen solchen Sichtschutz zu installieren. Wir können es uns aktuell schlichtweg nicht leisten.

Außderm würde wir für unsere Wohnungsnachfolger, aber auch für unsere Mitmieter in diesem Bereich des Hofes einen Mehrwert erzeugen. Waum sollen wir allein für diesen Mehrwert, für die Verbesserung der Wohnsituation aufkommen?

Wer weiß einen Ansatzpunkt. Was sagt das Mietrecht? Wer kann helfen?

Hi,

sach ma, Du hast doch Deine Frage vor kurzem schon mal hier veröffentlicht und bist gelöscht worden, weil sie nicht Forumskonform war. Wieso hast Du die Vorschaltseite jetzt wieder nicht gelesen?:

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Gruß
Tina