Hallo!
Ein zu vermietendes EFH ist mit Nachspeicherheizungen ausgestattet.
Durch deren naturgemäß hohen Ernergieverbrauch ergeben sich leider trotz günstigem Nachtstrom sehr hohe Heizkosten, mehr als das Doppelte einer üblichen Gas-/Öl-Heizung.
Welcher Betrag müßte für diese wertmindernde Eigenschaft von der ortsüblichen Vergleichsmiete abgezogen werden um die Miete festzulegen?
Gibt es dafür irgendwelche Bestimmungen?
In der Hoffnung auf Rat
Gruß
Hans
PS: Bitte keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Nachtspeicherheizungen!