Wieviel Abzug vom Mietspiegel wegen Nachtspeicherheizung

Hallo!

Ein zu vermietendes EFH ist mit Nachspeicherheizungen ausgestattet.

Durch deren naturgemäß hohen Ernergieverbrauch ergeben sich leider trotz günstigem Nachtstrom sehr hohe Heizkosten, mehr als das Doppelte einer üblichen Gas-/Öl-Heizung.

Welcher Betrag müßte für diese wertmindernde Eigenschaft von der ortsüblichen Vergleichsmiete abgezogen werden um die Miete festzulegen?

Gibt es dafür irgendwelche Bestimmungen?

In der Hoffnung auf Rat

Gruß
Hans

PS: Bitte keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Nachtspeicherheizungen!

Hallo,

dafür werden in der Regel um die 20 Cent je qm abgezogen.

Gruß
C.

Moin,

ist denn die Heizungsart nicht schon in den Mietspiegel eingearbetet?

Gruß
Ralf

Ja, aber ich dachte bisher steht dort „Kohleöfen“ als eine Gruppe und Zentralheizung als eine andere .
Nun kann man streiten ob Nachtspeicheröfen einer Zentralheizung gleichkommen.

M.E. geht es gar nicht um die Heizkosten sondern um den Komfort.

Und der ist m.E. bei Nachtspeicher einer Zentralheizung (fast) gleich.

MfG
duck313

Danke erstmal für Eure Antworten.

@C_Punkt
Woher kommt dieser Wert?
Er erscheint mir ziemlich niedrig, da die Mehrkosten beim Heizen grob etwa 1,10 - 1,20 € pro qm liegen.

@Ralf
Nein es gibt hier keinen qualifizierten Mietspiegel, nur eine ortsübliche Vergleichsmiete (oder wie das genau heißt).

@duck313
Es geht durchaus um die Kosten, schließlich macht es einen erheblichen Unterschied ob im Jahr 1700 oder 3500 € Heizkosten anfallen.

Zu den Heizkosten:

Klar sind die wichtig. Aber die stehen im Energieausweis des Hauses drin und zukünftige Mieter sollten informiert sein.
Schließlich ist es hauptsächlich der Zustand des Hauses und nicht die Energieart der Heizung die die Kosten verursacht.
Und ich wüsste nicht das der Mietspiegel auf die Heizkosten eingeht .

Und der Vermieter ? Sicher, der mag angewiesen sein, die Miete anzupassen damit er das in der Beheizung teure Objekt überhaupt los wird. Angebot und Nachfrage halt.

Der Wert kommt aus diversen Mietspiegeln und wie viel Mehrkosten entstehen, liegt vor allem am Mieter. Je nachdem, wie man es anstellt, kann man mit einer NSH sogar Geld sparen, weil man über die Betriebskostenabrechnung nicht noch den Verbrauch anderer Mieter oder andere Kosten reingedrückt bekommt (bspw. über die Flächenumlage, die Wartung der Heizungsanlage, Kosten für die Ablesung usw.). Der Abzug ist insofern mehr als Zugeständnis an den reduzierten Komfort zu verstehen, denn man nicht auf die Wettervorhersage achtet, sitzt man schnell mal im Herbst oder Frühling in der kalten Bude.

1 Like

Mal schnell gerechnet:

Annahme: 150kWh/am² (typischer Altbau-Heizbedarf)

Bei Gas etwa 7ct/kWh: 10,50€
Bei Nachtstrom etwa 21ct/kWh (recherchiert auf so einem Vergleichsportal): 31,50€
Rund 20€ Mehrkosten je beheiztem Quadratmeter, dafür ein Abzug von 2,40€ beim Mietspiegel. Die Welt ist nicht gerecht, könnte man meinen.

Andererseits entfallen die Umlagen für Heizungswartung und man kann selber bestimmen, Räume gar nicht aktiv zu beheizen - für diese entfällt dann der verbrauchsunabhängige Anteil, den man bei einer Zentralheizung ja immer zahlen muss.