Wieviel als 'Privatverkäufer' verkaufen?

Hallo,

ich wollte fragen wieviel von den gleichen Artikeln darf man verkaufen, um noch als Privat verkäufer zu gelten? Könnte ich z.B. 20 Handys Verkaufen, wenn es eine 1 malige Sache wäre? oder muss ich Steuern zahlen sprich als Händler gemeldet sein?

mfg dennis

Das hängt davon ab, was genau du verkaufst.

Sind die 20 Handys (dein Beispiel) gebraucht dürfte es kein Problem sein. Sind es neue Geräte würde ich vorsichtig sein, auch weil du dich vielleicht als Hehler verdächtig machst sofern du kein Händler bist.

Ich bin aber keine Fachfrau.

Gruß
Susanne

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Hi,
Blick ins Gestz erleichtert die Rechtsfindung…
Gewerbliche Tätigkeit liegt bei dauerhafter Gewinnerzielungsabsicht vor. Alles klar ?
Versteuern musst Du den Gewinn in voller Höhe, da Spekulationsgewinn. (ausser Du hast noch einen Einkommensteuerfreibetrag)

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Hallo,

wer sagt denn, dass er damit Gewinn erziehlen will? Wann genau liegt denn diese Absicht vor? Wenn man mal bedenkt, dass man - ausgehend von neuen Handys - nur 1/5 oder 1/6 von dem „verdient“ was so ein Teil im Laden kostet kann man von „Gewinn“ doch gar nicht sprechen (vorrausgesetzt, die Dinger sind legal erworben und nicht vom Laster gefallen), oder?

Oder auch andersherum: Wenn ich etwas verkaufe habe ich doch sowieso immer die Absicht, Gewinn zu erziehlen. Ich hab mal alte Motorradsachen versteigert, haben knapp 60 € gebracht (für mich war es nur noch Schrott, weil ich die Maschine nich mehr hatte), dabei hatte ich auch „Gewinnabsicht“ in de Sinne, dass ich noch hätte Geld bezahlen müssen um es auf den Schrottplatz zu bringen und das so umgangen bin.

So gesehen müsste also jeder, der zB seinen Keller ausräumt und Sachen versteigert, sich beim Finanzamt melden.

Hi,
Blick ins Gestz erleichtert die Rechtsfindung…
Gewerbliche Tätigkeit liegt bei dauerhafter
Gewinnerzielungsabsicht vor. Alles klar ?
Versteuern musst Du den Gewinn in voller Höhe, da
Spekulationsgewinn. (ausser Du hast noch einen
Einkommensteuerfreibetrag)

Wer lesen kann …
Hallo Susanne,

Gewerbliche Tätigkeit liegt bei dauerhafter
Gewinnerzielungsabsicht vor.

Oder auch andersherum: Wenn ich etwas verkaufe habe ich doch
sowieso immer die Absicht, Gewinn zu erziehlen.
So gesehen müsste also jeder, der zB seinen Keller ausräumt
und Sachen versteigert, sich beim Finanzamt melden.

Ein wichtiges Wörtchen im Gesetzes-zitat deines Vorposters ist ’ dauerhaft’.

wer sagt denn, dass er damit Gewinn erziehlen will? Wann genau
liegt denn diese Absicht vor? Wenn man mal bedenkt, dass man -
ausgehend von neuen Handys - nur 1/5 oder 1/6 von dem
„verdient“ was so ein Teil im Laden kostet kann man von
„Gewinn“ doch gar nicht sprechen

Gewinn ist volksläufig*, wenn man mehr erlöst als man Kosten hat. Die Prozentsätze sind dabei unerheblich.

Tschuess MArco.

Lesen kann ich sehr wohl und gerade um das Wort dauerhaft ging es mir ja.

Meine Feststellung bezog sich darauf, dass jemand, der über einen längeren Zeitraum verschiedene Sachen verkauft - jedoch nur seinen Keller oder Speicher ausmistet - dann auch „dauerhaft“ verkauft.

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http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer.htm

Gruß
Peter

unabhängig von ebay

Lesen kann ich sehr wohl und gerade um das Wort dauerhaft ging
es mir ja.

kam aber nicht so an

Meine Feststellung bezog sich darauf, dass jemand, der über
einen längeren Zeitraum verschiedene Sachen verkauft - jedoch
nur seinen Keller oder Speicher ausmistet - dann auch
„dauerhaft“ verkauft.

Da interpretierst Du das Wörtchen aber falsch.
Das dauerhaft bezieht sich auf die Warentypen (Handies, gebrauchte Landmaschinen,…).
Wenn du denn Speicher deines Opas ausmistet verkaufst du 2 Landmaschinen, 7 Heugabeln, 13 Schaufeln und punkt. Auch wenn die Verkäufe sich über ein Jahr hinziehen.

Wenn Du ein Beräumungsunternehmen hast, verkaufst du pro Jahr (über mehrere Jahre hinweg) ca. 15 Landmaschinen, ca. 60 Heugabeln und 100 Schaufeln aus ca. 8-10 Scheunen.
Das dauerhaft ist also sowohl als Wiederholung als auch in einer zeitlichen Dauer zu sehen.
Richtig es gibt Übergänge. Wenn Du einmal 7 baugleiche Handies im Mediamarkt kaufst und die über ebay vertickst ist das nicht dauerhaft. Ab 5-6 solcher Aktionen wird es dann für das FA interessant. Dazwischen kan man auf in dubio pro reo hoffen.
Das FA zieht bei der Bewertung auch noch andere Indizien für die Bewertung heran: zeitlicher Aufwand, organisatorischer/räumlicher Aufwand, Ablauf der Aktion

Tschuess Marco.