Guten Tag,
ich bin Student und habe schon seit vier Jahren einen Studentenjob, bei dem ich mal 8, mal 16 Stunden die Woche arbeite (1-2 mal die Woche).
Nun habe ich ein Urlaubssemester beantragt und möchte mehr arbeiten. Dafür möchte ich einen zweiten Studentenjob aufnehmen, vielleicht auf 400€-Basis.
Nun meine Fragen:
darf ich im Urlaubssemester überhaupt als studentische Hilfskraft arbeiten?
Wenn ja, wieviel? Nicht mehr als 20 Stunden die Woche?
Darf ich immer noch in den Semesterferien voll durcharbeiten?
Was passiert, wenn ich einen 400€ Job zusätzlich aufnehme? Dann komme ich zwar über 20 Stunden pro Woche, aber nicht jede Woche und nicht bei einem Arbeitgeber, sondern nur wenn man beide Jobs zusammenrechnet.
Müssen dann beide Arbeitgeber mich bei der Sozialversicherung melden, oder nur einer?
Wenn ja, muss das der Arbeitgeber machen, bei dem ich mehr verdiene, oder ist es egal welcher?
Was passiert,wenn ich nicht gemeldet werde und ab und zu die 20 Stunden die Woche überschreite?
Wird da für jede Woche einzeln gerechnet oder ein Durchschnitt pro Jahr gebildet (dann könnte es hinhauen mit durchschnittlich 20 stunden die Woche)
Wäre sehr dankbar für Antworten.
Hallo,
Mehrfachbeschäftigungen werden zusammengerechnet. Selbst wenn man keinem der beider AG was davon sagt, kommt es raus, denn jeder AG meldet den Arbeitnehmer bei der Bundesknappschaft, diese merkt dann die Mehrfachbeschäftigungen und wenn beim Zusammenrechnen der Arbeitsentgelte etwas über 400 Euro/Monat rauskommt, werden beide AG informiert, diese bis dato geringfügige Beschäftigung abzumelden und bei der zuständigen Krankenkasse als versicherungspflichtig anzumelden. Die AG werden dann vom Brutto die Beiträge zur Sozialversicherung abziehen und an die krankenkasse abführen, der Arbeitnehmer bekommt weniger als Netto ausgezahlt.
Am besten vor Arbeitsaufnahme eines 2.Arbeitsverhältnisses beide AG informieren, denn auch die AG müssen Beitragsanteile zahlen. Wenn diese vor Arbeitsaufnahme nichts davon wussten und nachzahlen müssen, kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben.
Die studentische Krankenversicherung oder die kostenlose Familienversicherung des „Studierenden“ endet, da er dem Erscheinungsbild nach mehr Arbeitnehmer ist und eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft beginnt.
Im Unterhaltsrecht gilt folgendes: Sofern es einen Unterhaltverpflichteten gibt, ist dieser zu informieren und es gibt für die Zeit des Urlaubssemesters keine Alimente, da es nur Unterhalt für die Ausbildung gibt und ein Urlaubssemester nunmal eine Auszeit derselben ist.
Falls BaFög gezahlt wird, ist das BaFög-Amt ebenfalls zu informieren, denn auch diese Zuwendung gibt es nur bei einer aktiven Ausbildung und nicht für befristete Ruhen.
Wenn keine Mehrfachbeschäftigung ausgeübt wird, sondern eine auf weniger als 2 Monate von vornherein befristete Tätigkeit, ist diese beitragsfrei, egal wie hoch das Arbeitsentgelt ist, da dies eine geringfügig kurzfristige Beschäftigung ist. Kann man aber nur in den Semesterferien machen, wenn es für Sozialversicherung, BaFög und Unterhalt unschädlich sein soll.
LG
Feffi Kunterbunt
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Habe bei meinem Arbeitgeber angefragt und er sagte mir, dass er mir es nicht gestattet im Urlaubssemester zu arbeiten. Deswegen werde ich mich morgen für 500€ einschreiben, muss leider sein, denn es lohnt sich den Job zu behalten. Da ich aber bis Oktober nicht studiere, möchte ich noch einen 400€ Job aufnehmen. Kannst du mir bitte sagen, ob ich jetzt mit einer zweiten Lohnsteuerkarte beim 400€-Job arbeiten müßte? Dann würde ich ja die Hälfte des Lohns abgezogen bekommen, oder gilt das für 400€-Jobs nicht?
Nochmals vielen Dank
Hallo,
eigentlich hast Du die Antwort darauf doch schon!
Mehrfachbeschäftigungen werden IMMER zusammengerechnet. Kommt dabei raus, dass die 400-Euro-Grenze pro Monat insgesamt überschritten wird, sind alle zusammengezählten Beschäftigungen für alle AG versicherungspflichtig. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum Dein jetziger AG dem nicht zustimmt, denn bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen wird nicht nur Dir der Beitrag vom Brutto abgezogen sonder auch Dein AG muss den gleichen Beitragsteil bezahlen.
400-Euro-Jobs sind für AG deshalb günstiger als versicherungspflichtige Beschäftigungen.
Gruß
Feffi