Ein Bußgeldbescheid über 5 Euro. Wenn der nun nicht bezahlt würde. Gibt es für die nächste Forderung eine Grenze nach Oben um wieviel Prozent diese dann die unsprüngliche Forderung (5 Euro) überschreiten darf? Bei uns sind die Maße und die Farbe von Kopfsteinpflaster festgelegt - dann doch sicher auch das.
Danke schonmal.
Bußgeldbescheid oder Verwarngeld ?
Hallo,
Wenn die 5 € Verwarngeld nicht bezahlt werden kommt ein Bußgeldbescheid, welcher mit ca. 18 € „Auslagen und Gebühren“ zusätzlich vom Betroffenen zu bezahlen ist. Es sei denn ein Richter sagt etwas anderes oder die Bußgeldbehörde stellt wegen erkanntem und zugegebenem Irrtum die Sache ein. Das ist so im Allgemeinen der Lauf der Dinge. Um Prozente geht es da seltener. Meist um Promille. Sollten noch andere tatsächliche Kosten angefallen sein, wird man die auch noch geltend machen wollen. Das wirst Du aber am besten wissen, vielleicht geht es ja auch um die Fleischhygieneverordnung oder ähnliches ?
Gruß Ralf
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vielleicht geht es
ja auch um die Fleischhygieneverordnung oder ähnliches ?
Gruß Ralf
Nein - lediglich um ein geparktes Auto ohne Parkscheibe. Also nicht ganz so was spektakuläres 
Hallo,
die Gebühren für den Bußgeldbescheid betragen mittlerweile 20 EUR, hinzu kommen die Auslagen i.H.v. 5,60 EUR.
Gruß
HaWeThie
Hi
irgendwie wirr und teilweise falsch.
Gruß
HaWeThie