Hallo punica164,
da die versorgungsrechtlichen Bestimmungen nach der Föderalismusreform in die Zuständigkeit der Länder und des Bundes fallen, lässt sich eine allgemeingültige Antwort nicht erteilen. Im Zuge der Reformierung des Versorgungsrechtes gibt es aber im Bund und vielen Ländern eine neu eingefügte Vorschrift der sog. Versorgungsauskunft. Danach hat jeder Beamte einen Rechtsanspruch gegenüber seinem Dienstherrn, die voraussichtlich erreichbare Versorgungshöhe mitgeteilt zu bekommen; ein formloses Schreiben genügt.
In Deinem Fall würde ich den Antrag allerdings näher begründen, warum Du eine Berechnung bei Vorliegen von Dienstunfähigkeit haben möchtest.
Mit freundlichen Grüßen
T. Pfeiffer