In einer vermieteten Wohnung wurde von einem von der Hausverwaltung beauftragtem Handwerker ein neuer Teppichboden verlegt. Die Hausverwaltung hat nach eigenen Angaben schon öfter zufriedenstellend mit dem Handwerker zusammengearbeitet. In unserem Fall zeigen sich in dem Boden jedoch in zwei Räumen (Flur und Wohnzimmer) Wellen. Die Hausverwaltung hat den Mangel festgestellt, der Handwerker hat ihn anerkannt. Uns wurde angeboten, den Mangel zu beheben oder gegen eine finanzielle Entschädigung auf eine Mängelbehebung zu verzichten. Die Mieter sind nicht davon begeistert, unter Umständen nochmals die Wohnung umräumen zu müssen. Da uns durchaus an einer einvernehmlichen Einigung gelegen ist, würden wir daher die Ausgleichszahlung akzeptieren. Allerdings besteht natürlich die Befürchtung, dass bei einem eventuellen Mieterwechsel wegen des Mangels eine vorzeitige Auswechslung des Bodens notwendig werde könnte. Es geht mir keineswegs darum, den Handwerker so weit wie möglich auszupressen, weil ihm einmal ein Fehler unterlaufen ist, ich möchte am Ende aber natürlich auch nicht als der Dumme dastehen. Gibt es da einen Erfahrungswert, um wieviel Prozent die Rechnung reduziert werden kann, damit beide Seiten fair aus der Geschichte hervorgehen?
Ich würd mich über eine Antwort sehr freuen, die wie ich verstehe natürlich nicht rechtsverbindlich sein kann, sondern lediglich ein Vorschlag, wie man sich am besten gütlich einigt.
hallo,
also ich würde die Rechnung um den Arbeitslohn reduzieren, da diese nicht korreckt ausgeführt wurde.
Der Teppichboden ist ja in Ordnung, und wenn er nicht geklebt wurde dann kann man ja ihn beim Auszug wenn die Wohnung leer ist ja an dem Rand einkürzen und dann glatt ziehen.
hallo erstmal,ich würde den handwerker direkt ansprechen,welchen preisnachlass für ihn in ordnung wäre.so hast du zumindest mal eine hausnummer und kannst von seinem vorschlag,(sofern er für euch akzeptabel ist,nochmals 5% runtergehen.dann seid ihr mit euren vorstellungen mit etwas glück nur die 5% auseinander.eine andere möglichkeit wäre die einbeziehung eines schlichters.die adresse erfährst du meines wissens bei eurem amtsgericht.eine feste prozentzahl für pfusch am bau gibt es meines wissens nicht.kommt ja schliesslich auch darauf an ,welchen schaden der handwerker überhaupt angerichtet hat.bei wellen in einem (verklebten ?)teppich halte ich den schaden für erheblich
gruss
Persönlich würde ich dem Handwerker die Chance geben seinen Fehler, wenn es denn einer ist, zu beheben.
Ansonsten kann ich nicht beurteilen ob und wie viel von einer Rechnung abgezogen werden kann. Ich denke das ist Verhandlungssache. Wenn es „Pfusch“ ist sollte das ein GUTACHTER ermitteln.
Dem Mieter würde ich je nach Summe die bei der oberen Rechnung herauskommt anbieten dafür den Schaden selbst zu beheben oder einen Monat Mietfrei oder 2% Mietminderung für die ersten 5 Monate zu wohnen.
Bei vorzeitigem Auszug muß er jedoch den Schaden beheben, da er dafür einen Geldwert erhalten hat. Nach Ende des Vertrages z.B. 5 Jahre ist die Angelegenheit hinfällig. Da dann die Wohnung sowieso abgewohnt ist.
Geht der Mieter auf beides nicht ein so muß wieder ausräumen werden und der Schaden wird sofort vom Vermieter behoben.
Ob dies rechtlich i. O. ist kann ich nicht sagen. Für mich wäre es eine für beide Seiten annehmbare Lösung. Es wird jetzt bestimmt Leute geben die anderer Meinung sind.