Meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrent. Die hat 4 Kinder. Kann mir einer sagen wieviel Geld sie von Amt bekommt und kann man das im Net selbst ausrechnen? Ich danke Euch im Vorraus!
Hallo,mit 4 Kindern hat deine Schwester gute Chancen.Aber wie die Zahlungen ausfallen hängt von den Kommunen ab.Möchte nur erwähnen,daß das Kindergeld nicht angerechnet werden darf.Hat sie die Scheidung eingereicht Belege vom Anwalt mitnehmen,wegen Unterhalt,wird angerechnet.Da sie mit 4 Kindern nicht arbeiten gehen kann steht ihr nicht nur Hartz IV zu auch Wohngeld.Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.L.G.Gudrun.
Meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrent. Die hat 4
Kinder. Kann mir einer sagen wieviel Geld sie von Amt bekommt
und kann man das im Net selbst ausrechnen? Ich danke Euch im
Vorraus!
Moin,
versuche mal diesen Rechner.
http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Sozia…
Gruß
CharlyKiel
Meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrent. Die hat 4
Kinder. Kann mir einer sagen wieviel Geld sie von Amt bekommt
und kann man das im Net selbst ausrechnen? Ich danke Euch im
Vorraus!
Hallo Viki75,
um Hartz IV berechnen zu können bnötige ich von Dir noch das Alter Deiner Schwester und die vier Kinder, außerdem wieviel Gesamtmiete bezahlt Deine Schwester, ich möchte wissen wie hoch ist die Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Ist vieleicht ein Kind Schwerbehindert ?
Gruß
Claus
Meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrent. Die hat 4
Kinder. Kann mir einer sagen wieviel Geld sie von Amt bekommt
und kann man das im Net selbst ausrechnen? Ich danke Euch im
Vorraus!
Hallo Viki75,
schwer zu sagen, zumal gerade die Sätze der Kinder unklar sind, also vermutlich erhöht werden. Ich habe das mal durchgesponnen:
So viel Arbeitslosengeld-II können Sie voraussichtlich erhalten: [Drucken]
- Schritt:
Personen 2. Schritt:
Wohnung 3. Schritt:
Mehrbedarf 4. Schritt:
Einkommen Ergebnis:
Details
5-Personen-Haushalt, 4 Kinder, alleinerziehend
Regelleistung Alleinstehende: 359,00€
Regelleistung 4 Kinder bis 6 Jahre: 860,00€
Regelleistungen: 1.219,00€ 1.219,00€
Mehrbedarf Alleinerziehende (4 Kinder): 172,00€
Mehrbedarf: 172,00€ 172,00€
Miete: 488,00€
Nebenkosten: 155,00€
Heizkosten: 88,00€
abzgl. Warmwasserbereitung: −15,84€
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 715,16€ 715,16€
Bedarf: 2.106,16€
Kindergeld: 773,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: 773,00€ −773,00€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 1.333,00€
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld-II auch die Bedürftigkeit des Antragstellers umfasst!
Kannste aber mal selbst durchrechnen, da ich die Miete nur schätzen konnte und auch keine anderen Details wußte.
http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Sozia…
LG
Martin
Recht herzlichen Dank Martin!
Herzlichen Dank Gudrun.
Herzlichen Dank Charly!
Recht herzlichen Dank Claus!
Hallo, das wichtigste ist, dass sie sich selbst erstmal beim Amt meldet und die neue Situation schildert, jeder Tag zählt! Wieviel Geld das bedeutet, weiss ich nicht, aber es gibt unzählige links unter Hartz4… ich würde mal googeln evtl. unter hartz4 partnertrennung o.ae. Sorry, mehr kann ich leider nicht helfen. Alles Beste wünscht Elke
Meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrent. Die
hat 4
Kinder. Kann mir einer sagen wieviel Geld sie von Amt
bekommt
und kann man das im Net selbst ausrechnen? Ich danke
Euch im
Vorraus!
Hallo Viki 75,
schau mal bei www.sozialhilfe24.de da ist ein recht
guter und einfacher Rechner, bei dem man alles eingeben
und berechnen kann.
Gruß
Franjo
Sehr geehrte Viki75,
nur, wenn Ihre Schwester keinerlei Einkommen hat, kann das ein Online-Rechner ausrechnen. Die Einkommensanrechnung ist zu kompliziert und umstritten.
Die Familie bekäme monatlich ca. 750 Euro zum Leben, da sie schon ca. 750 Euro Kindergeld bekommt.
Dazu bekäme Sie:
-Die kompletten Kosten der Unterkunft (außer Strom)
-Krankenversicherung
-Rentenversicherung
-Pflegeversicherung
-vergünstigte Sozial- und Kulturleistungen im kommunalen Bereich
-Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
-möglicherweise Kinderbetreuungskosten
Der Rechner auf http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2… scheint grundsätzlich geeignet zu sein. Falls weitere Einkommen, wie Unterhalt oder Arbeitsentgeld bezogen werden, ist die Sache komplizierter, da dann noch zahlreiche Absetzungsbeträge berücksichtigt werden müssen und nicht jedes Einkommen auf alle Bedarfsgemeinschaftsmitglieder angerechnet wird.
Das Kindergeld können Sie in der Wikipedia nachschauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld#Historische_… (scheint korrekt zu sein: http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/__6.html)
Anwaltliche Rechtsberatung ist bis auf den Eigenbeitrag von 10 Euro für AlgII-Bezieher kostenlos.
Mit freundlichen Grüßen
Florian
Meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrent. Die hat 4
Kinder. Kann mir einer sagen wieviel Geld sie von Amt bekommt
und kann man das im Net selbst ausrechnen? Ich danke Euch im
Vorraus!
Hallo Viki,
das lässt sich so ganz einfach nicht herausrechnen. Das hängt nämlich von vielen Faktoren ab. Die Arge braucht ja nicht umsonst länger als 5 Minuten um so nen Antrag zu bewilligen 
Das ist abhängig vom Einkommen (Gehalt, Kindergeld usw.), Miete, Heizkosten etc.
Die Regelsätze (also das was man zum Lebensunterhalt wie Lebensmittel, Kleidung usw. bekommt) kannst du hier einsehen. http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/r…
Meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrent. Die hat 4
Kinder. Kann mir einer sagen wieviel Geld sie von Amt bekommt
und kann man das im Net selbst ausrechnen? Ich danke Euch im
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Meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrent. Die hat 4
Kinder. Kann mir einer sagen wieviel Geld sie von Amt bekommt
und kann man das im Net selbst ausrechnen? Ich danke Euch im
Vorraus!
Hallo Viki75
Also deine Schwester hat, sofern sie kein anderes Einkommen hat, Anspruch auf Alg II, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht oder auf Sozialgeld, wenn sie aus welchen Gründen auch immer nicht arbeiten kann. Für ihre 4 Kinder bekommt sie sicher Kindergeld und eventuell Unterhalt vom Kindesvater? Ob und wieviel Trennungsunterhalt für sie selbst in Frage kommt, kann ich hier ohne weitere Infos nicht sagen.
Ist sie anspruchsberechtigt, setzt sich das, was auf´s Konto kommt so zusammen:
Regelleistung für volljähr. Alleinstehende, 100%, 359€
Regelleistung für Kinder 0 bis 5 Jahren, 60%, 215€
Regelleistung für Kinder von 6 bis 13 Jahren, 70%,251€
Regelleistung für Kinder 14 bis 17 Jahre, 80%, 287€
Regelleistung für Personen unter 25 Jahren, 80%, 287€
plus angemessene Leistungen für Wohnung.
Die Wohnung ist angemessen, wenn sie den Richtlinien der Gemeinde oder des zuständigen Landkreises entspricht und eine gewisse Größe nicht überschreitet. Bei 5 Personen sind das bei uns z. B. für die 1. Person 45qm und jeder weitere jeweils 15qm, also 105qm.
Bevor hier aber ein Antrag auf Leistungen gestellt wird, solltet ihr prüfen, ob andere Leistungen wie Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld oder Alg I in Anwendung kommen.
Ansonsten kannst du ja mal hier eine Vorberechnung machen: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen und wünsche deiner Schwester das Beste für ihr neues Leben…
LG Caro
Meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrent. Die hat 4
Kinder. Kann mir einer sagen wieviel Geld sie von Amt bekommt
und kann man das im Net selbst ausrechnen? Ich danke Euch im
Vorraus!
Hallo Vik75,
ich bitte, mein verspätetes Antworten zu entschuldigen. Ich befand mich berufsbedingt für 3 Wochen im Ausland.
Als Antwort möchte ich gerne folgenden Link empfehlen:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
Dort kann man auch solche Fälle eingeben und das Ergebnis stimmt ziemlich genau!
Ich hoffe, das hilft.
Richy