Wieviel darf das jobcenter pro Monat vom

… ALGII abziehen, um Schulden zu tilegen.

Beim Forderungsmanagement sind Schulden angelaufen. Das
jobcenter behauptet SELBST Geld überweisen zu müssen. Wie hoch darf der Betrag sein, um den es sich hier handelt ?
Darf er so hoch sein, das das jobcenter nicht einmal mehr die Miete für mich überweisen kann und ich deshalb wohnungslos werde ?

mfg faltenrock

Kommt immer auf den Einzelfall an.Weiss ja nicht was da im Vorfeld passiert ist.
Im Normalfall wird von den laufenden Bezügen ein Betrag einbehalten.Das aber auch nur wenn man sich mit denen zusammensetzt und das dann vereinbart.

Eine komplette Streichung wird nicht vorgenommen.Die Miete und das lebensnotwendige muss ezahlt werden.
Es sei denn der Anspruch ist erloschen.Z.B. wenn man bei Schwarzarbeit erwischt wird.Dann gehen die davon aus, dass der lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann und fordern die zu Unrecht erhaltenen Bezüge zurück…auch in einer Summe.
Du musst dich mit denen auseinandersetzen und Belege,beweise liefern dass du weiterhi Anspruch hast.

Hallo, also so genau kenne ich mich mit den Gesetzen nicht aus, aber den Regelsatz sowie die Miete muß das Amt zahlen. Für Schulden bleibt wohl nichts mehr, da du hier bestimmt unter dem pfändbaren Betrag liegst. Ansonsten Rat beim Anwalt oder Schuldenberatungsstelle.
LG Sabine

Hallo Faltenrocjk.

quatsch, wenn du im laufenden Bezug von ALG II bist, dann sollte das JC höchstens 30 Euro einbehalten, denn Du hast ja einen Anspruch auf Grundsicherung! Diese wurde anhand eines sog. Warenkorbs berechnet der ebnthält was der Mensch im Minimum zum Leben braucht! davon 30 Euro weg ist schon weniger als das Mindeste was der Mensch zum Leben braucht. Mehr wegnehmen geht nicht. Es sei denn:
es handelt sich um eine Sanktion gem §31/32. Die hast du ja selbst durch dein Verhalten erwirkt und in diesem Fall soll ja das einbehaltene GEld eine Strafe sein. Wieviel da einbehalten wird kommt den Sanktionsttatbestand an und darauf ob es deine erste oder zweite Strafe im selben Jahr ist…

Das kann ich ohne Unterlagen nicht beantworten. Das JC darf in Einzelfällen bis zu 30 % des Regelbedarfes einfordern, in der Regel aber nur bis zu 10 %.

Vielleicht wenden Sie sich mal an die Arbeitslosen-Telefonhilfe (Im Internet suchen).

Nein, auf keinen Fall. Es muss immer genug da sein, um die lebensnotwendigen Kosten zu bestreiten.

hallo, das jobcenter muß ihnen jede forderung eines gläubigers anzeigen. weiterhin unterliegt der schuldner der aktuell gültigen pfändungsfreigrenze, welche sich aus der aktuellen Pfändungstabelle ergibt. Bei 1 Person ohne unterhaltspflicht sind zurzeit 989,99 € monatl. einkommen netto pfändungsfrei. Das schließ auch Leistungen des Jobcenters bis zu dieser Höhe ein. Jeder Cent, der über diesem Betrag liegt, muß dann auch vom Jobcenter an der Gläubiger abgeführt werden. Fakt ist, kommen unterhaltspflichtige Personen, wie Kinder oder Ehegatte dazu steigt der Freibetrag, der nicht pfändbar ist weiter an.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,
leider verstehe ich deine Anfrage nicht so ganz. Was für Schulden sind aufgelaufen? Wird hier ein Darlehen verrechnet? Es darf nicht so viel einbehalten werden, dass der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist. Ich glaube, es dürfen nur 10 oder 15% vom Regelsatz max. einbehalten werden.
viele Grüße
Micha