Hallo, mal folgende situation: 2 erwachsen bekommen ab dem 15.01. ALG1.Für den Monat Januar als ungefähr 650 euro. Problem ist das die miete ( 110qm) schon 585 warm kostet. kann man hartz4 zuschuß beantragen und wenn ja wieviel zuschuß würde man bekommen.für einen vollen monat wäre das Alg1 ca. 1120 euro.besteht da auch noch anspruch? wohnungs wechsel in eine billigere wohnung 400 warm steht ab 01.05 . bevor
Ok, kann ich was mit anfangen. wohngeld kann man doch nicht beantragen wenn man hartz4 bekommt zumal laut wohngeldrechner nur knapp 170 euro rauskommen.Laut wohngeldstelle bei der miete und 1120 euro kein anspruch.
Ich habe mal fix etwas rausgesucht…
2 Personen stehen 60 m² zu bei einer Bruttokaltmiete von 240€, bei einem Wohnraum mit Sammelheizung und Dusche oder Bad 300€ bei vollsanierten Wohnungen 330€.
Die Berechnung ist für eine Gemeinde mit der Mietstufe III.
Bei Mietstufe II sind die Werte: 225€, 285€ und 310€
Vorzahlung der Heizkosten bei bis zu 60 m² beträgt 57€
Nach § 25 Abs. 1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html) muss grundsätzlich die angemessene Miete übernommen werden. Wieviel das genau ist, hängt davon ab, wo die betreffende Person wohnt, das regelt jede ARGE oder Optionskommune anders.
nach § 25 Abs. 2 S. 3 werden aber unangemessene Kosten in der Regel für sechs Monate übernommen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Bedarfsgemeinschaft erfährt, dass ihre Wohnung unangemessen ist.
Wenn also die Bedarfsgemeinschaft noch nie Alg II (=Hartz IV) bekommen hat, muss nach dem SGB II grundsätzlich die volle Miete bis zum 01.05. übernommen werden.
Für Januar kann man kein Alg II mehr beantragen, da es rückwirkend nichts gibt.
Im März sieht die Rechnung wie folgt aus:
Der Bedarf:
2 X 90 % Regelleistung = 632
585
Gesamt: 1217
Einkommen
Alg I:1220
abzüglich (Die Abzüge zählen je Alg I-Bezieher, ich bin von nur einem ausgegangen):
Versicherungspauschale 30
KFZ-Haftpflicht Alg I-Bezieher: 0
Riester-Mindestbetrag Alg I-Bezieher: 0
Gesamt 1190
Bedarf abzüglich Einkommen: 27
D.h. Der Anspruch würde 27 € zuzüglich Kranken- und Rentenversicherung betragen (Wert= ca. 140 €). Da beim Wohngeld die Heizkosten mit berücksichtig werden, kann es sein, dass die Wohngeldstelle mehr bezahlt und das günstiger ist. Am Besten, man beantragt erst mal Alg II, denn wenn man das getan hat, kann man immernoch rückwirkend Wohngeld beantragen, falls das Alg II abgelehnt wird. Unsere Optionskommune prüft selbst, ob das Wohngeld günstiger wäre und lehnt dann automatisch ab.
Wohngeld hat aber einen Nachteil. Wenn man in dieser Situation Alg II-bezieht und die neue Wohnung ab 1.5. angemessen ist, kann man vom Amt die Zusicherung der Angemessenheit der neuen Unterkunft beantragen. Nach einer solchen Zusicherung kann man vom Amt Umzugskostenerstattung beantragen, das geht bei Wohngeld nicht.
Im Februar ist die Sache etwas schwieriger, wie genau bei anteiligen Monaten gerechnet werden muss, ist strittig (nicht jeder macht das so wie die Bundesagentur für Arbeit). Grundsätzlich rechnet der Monat mit 30 Tagen. Wenn der Antrag am 5.2. gestellt würde, wären noch Leistungen für 23 Tage zu gewähren. 23 Dreißigstel von 27 € sind 20,70 €.
aha, ALG1 für beide personen noch 9 bzw. 12 monate anspruch.habe ich es richtig verstanden das die die volle miete übernehmen bzw den größten teil
Schulden sind eine eigene Sache. Solange es Alg II gibt, gibt es keinen Grund woanders, als beim Staat Schulden zu machen. Sofern jemand - egal warum, also auch selbstverschuldet - nicht das Geld für die Miete hat und aber einen Alg II-Anspruch, dann kann er nach § 22 Abs. 5 SGB II die Übernahme der Mietschulden als Darlehen beantragen:
(5) Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.
Da es für dieses KdU-Darlehen kein gesetzliche Regelung gibt, das es zwangsweise vom Alg II abgezogen werden dürfte, kann man mit dem Amt zwar die vorzeitige Rückzahlung vereinbaren, diese Vereinbarung ist aber nicht bindend, solange man im Leistungsbezug ist. Man kann jeder Zeit sagen: Ich möchte keine Raten mehr zahlen. Dann muss man den Kredit erst abzahlen, wenn man kein Alg II mehr bezieht.
Hi,
2 Personen stehen 60 m² zu bei einer Bruttokaltmiete von 240€,
bei einem Wohnraum mit Sammelheizung und Dusche oder Bad 300€
bei vollsanierten Wohnungen 330€.
bitte nehme das neue Wohngeldgesetz zur Kenntnis. Baualtersstufen und Ausstattung sind seit 2009 abgeschafft. Der aktuelle Wohngeldanspruch kann leicht z.B. über meinen Rechner http://www.1ngo.de/web/Wohngeld.html ermittelt werden.
Gruß
Ingo
Hi,
wie schön, dass du so kompetent und hilfsbereit dein Wissen zum Besten gibst. Schön, dass du hier aktiv bist!!
Es freut mich außerordentlich! Allerdings nicht ohne Eigennutz *g*, da ich mich neurdings „beruflich“ intensiv mit ALG II befassen muss.
Da sind Leute wie du Gold wert!!
TM