Hallo Experten,
ich hab da eine Frage bei der ihr mir bestimmt weiterhelfen könnt.
Eine Person hatte vor einigen Jahren ein Gewerbe in der Baubrange angemeldet. Sie ist aber aufgrund der Zahlungsmoral der Kunden damit gescheitert. Was übrig blieb war ein ziemlicher Berg an Steuerschulden den sie seit ca. 4 Jahren in Raten beim Finanzamt abzahlt, was auch bis vor einer Weile problemlos klappte.
Nun hat vor ca. einem Jahr ihre Bearbeitern beim Finanzamt gewechselt und seit dem gibt’s Probleme. Die neue Bearbeitern beim FA nimmt ihren Job sehr ernst und versucht nun mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln der Person das Leben schwer zu machen.
Nur ein Beispiel: sie hat in den letzten 12 Monaten, trotz pünktlicher Ratenzahlung, vorsorglich 3x das Konto gepfändet (Zitat: um ihre Forderung zu unterstreichen), worauf der Person jedes Mal die Banken diese Konten gekündigt haben. Mittlerweile erhält sie kein Konto mehr und muss ihr Gehalt auf das Konto ihrer Frau überweisen lassen. Dieses wurde nun auch wieder gepfändet.
Nun ist der guten Frau die Höhe der Raten nicht mehr genehm und will sie ca. verachtfachen!!! Sie wäre der Meinung dies wäre der Teil der von dem Einkommen pfändbar ist.
Die Person hat zwar ein recht vernünftiges Nettogehalt aber durch die Tatsache dass sie Alleinverdiener mit zwei ist relativiert sich das Einkommen ganz schnell.
Außerdem ist diese Bearbeitern der Meinung dass z.B. 59€ Internetrechnung im Monat (Flatrate) 100€ Telefonrechnung (die Frau der Person ist am Bewerben) und 200€ Benzinkosten für die Fahrt zur Arbeit zuviel wären für jemanden der Steuerschulden hat. Die Person könne ja schließlich auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen.
Nun meine Fragen:
Zum einen, darf diese Bearbeitern soweit in das Leben der Person eingreifen und ihr diese Vorschriften machen?
Und zum zweiten wo findet sich eine Tabelle über die Pfändungsgrenzen und werden dort auch solche Unkosten wie Miete/Strom/Versicherungen mit berücksichtigt?
Danke im Voraus, und sorry das es so lang geworden ist.