Hallo Experten,
wer kann mir sagen wieviel Haschisch bzw.Marie-Juana in Baden-Württemberg als sog. Eigenbedarf bei sich tragen darf?
Wie ist das in anderen Bundesländern? Gibt es so eine Regelung überhaupt? Was kann die Polizei, wenn sie mich durchsuchen sollte, bei einer Menge von 5 bis 10 Gramm machen?
Schöne Grüße
El Rico
Hallo,
eigentlich gar keines. Erlaubt ist es nach wie vor nicht.
Bei geringen Mengen wird das Verfahren allerdings eingestellt.
Probleme in Sachen Führerschein bekommst du trotzdem.
Gruß ivo
Tach.
Hier klicken:
http://www.cannabislegal.de/recht/recht.htm
Viel Erfolg
Tom
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