Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge kann man als Arbeitnehmer 4% seines Bruttolohnes direkt in einen Pensionsfonds einzahlen. Der Arbeitgeber kann auch
für seinen Arbeitnehmer in diesen Fonds einzahlen…
Ist der Betrag den der AG einzahlen kann an die Höhe des Einzahlbetrages des AN
gebunden?
Ist folgendes Beispiel möglich?
AN zahlt monatlich 50.-Euro ein und AG monatlich 150.-.
Gibt es generell eine Obergrenze der einzahlbaren Beträge in Pensionsfonds?
Danke,
irgendwieundsowieso
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge kann man als
Arbeitnehmer 4% seines Bruttolohnes direkt in einen
Pensionsfonds einzahlen.
Dies ist falsch!
Du verwechselst etwas.
Einzahlungen sind möglich bis 4 % der GRV- Beitragsbemessungsgrenze =
4 % von 71.400 € = 2.856 € + max. 1.800 € falls keine bestehende Altzusage nach §40b EStG vorhanden ist.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…
Gruß Merger
@Merger
Danke für die Richtigstellung.
Also: 2.856 € + max. 1.800 € ist der maximal einbezahlbare Betrag?
Gilt das für die Zahlungen des AN UND des AG zusammen?
Kann der AG MEHR einzahlen wie der AN? Oder immer nur maximal den
gleichen Betrag den der AN einzahlt?
Gruss
irgendwieundsowieso
Insgesamt darf der genannte Betrag nicht überschritten werden.
Wie die Summen aufgeteilt werden - kann man gemeinsam entscheiden.
Bitte beachten - der Arbeitgeber ist für beide Verträge (arbeitnehmerfinanziert oder arbeitgeberfinanziert) immer der Versicherungsnehmer.
Gruß Merger
2 „Gefällt mir“