Guten Tag,
mal angenommen man würde sich in einem unbefristeten, angestellten Arbeitsverhältnis befinden.
Nebenbei würde man sich noch selbstständig im Bereich Handel machen wollen.
- Wieviel darf man (mit Gewerbeschein) monatlich steuerfrei dazu verdienen ?
- Hat diese Selbstständigkeit in irgend einer Weise AUswirkungen auf andere Aspekte des Lebens (zB: Sozialversicherung?) ?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße
Hallo,
- Wieviel darf man (mit Gewerbeschein) monatlich steuerfrei
dazu verdienen ?
Nix! Gewerbliche Gewinne sind ab dem ersten Cent steuerpflichtig, sofern zusammen mit der Hauptbeschäftigung, der Grundfreibetrag überschritten wird.
- Hat diese Selbstständigkeit in irgend einer Weise
AUswirkungen auf andere Aspekte des Lebens (zB:
Sozialversicherung?) ?
Da sich die Krankenversicherung nach dem Einkommen bemisst, hat die Krankenversicherung auch die Berechtigung gewerbliche Gewinne zur Berechnung des Beitrags hinzuzuziehen.
Gruß
Lawrence
schon mal vielen Dank !
Vielleicht anders gefragt: Gibt es eine bestimmte Grenze was man aus selbstständiger Arbeit steuerfrei dazu verdienen darf ? ALs Beispiel: Ein Büroangestellter kann ganz toll schnitzen und möchte verkauft seine geschnitzten WErke verkaufen. - Muss er das sofort versteuern ?
Wegen der Sozialversicherungen: Ok, das macht natürlich absolut Sinn, dass sich bei mehr EInkommen die Beiträge erhöhen. Aber werden diese dann quasi von der Krankenkasse „geschätzt“ ? Ich meine, man wäre dann ja immer noch gesetzlich versichert, hätte aber einen schwanken, selbstständigen Zusatzverdienst pro Monat …
Freigrenze für Unternehmer gibt es nicht außer bei der Umsatzsteuer, wenn man als Kleinunternehmer tätig ist. Dann fällt die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer weg. Der Gewinn wäre aber der Einkommensteuer zu unterwerfen. Ein Verlust mindert dann auch das Gesamteinkommen.
Als Pflichtversicherter, wenn die Arbeitnehmertätigkeit zeitlich überwiegt, sind auf die Gewinne keine SV-Beiträge zu zahlen. Das kann ich aber nicht zu 1000 % sagen, da würde ich bei der Krankenkasse anrufen.
Servus,
bei Arbeitnehmern mit Lohnsteuereinbehalt bleiben Einkünfte aus anderen Einkunftsarten außer Ansatz, wenn sie insgesamt nicht mehr als 410 € betragen haben.
Entweder, indem von vornherein keine ESt-Erklärung abgegeben wird (§ 46 EStG), oder indem der Betrag als „Härteausgleich“ vom Einkommen abgezogen wird (§ 70 EStDV).
Also für einen einzelnen Weihnachtsmarkt reicht das schon fast aus.
Schöne Grüße
MM
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beziehen sich diese steuerfreien 410€ nun auf das monatliche oder das jährliche Einkommen ? Wenn sie sich auf das jährliche beziehen, ist es ja wirklich "fast"nix 
Servus,
beziehen sich auf Jahreswerte. Es geht dabei um das aus vielen Zusammenhängen bekannte Thema „Geringfügigkeit“.
Schöne Grüße
MM