Wieviel Einnahmen darf man haben trotz Hartz4?
Hallo-- eine drei Köpfige Familie - er und sie bekommen Hartz4-nun hat er ein Gewerbe angemeldet als Kleinunternehmer-meine Frage:wieviel Einnahmen im Monat kann er haben damit nichts an die ARGE und das Finanzamt zurück zahlen müssen?
Sagen wir er verdient ca.300-400€ im Monat, achja das Kind ist 4Jahre alt!
Was wäre wenn sie nun auch wieder anfangen würde zu arbeiten aber mit einem Brutto Einkommen von ca.700€?Was bleibt ihnen?
Noch ne Frage:wenn er z.B. einen Rasenmäher oder ähnliche Arbeitsmittel kaufen muß-bekommt man dafür irgendwelche Zuschüsse oder wird dies als Ausgaben mit berechnet und so zu sagen gutgeschrieben beim Hartz4?
Und:Was hat eigentlich die IHK mit dem Kleinunternehmer zu tun?
Vielen vielen Dank für die Antwort -DANKE!!!
Hallo!
Man darf 100€ verdienen. Was darüber geht wird zumindest teilweise beim Hartz 4 abgezogen. Das gilt für Selbständigkeit wie für ein Arbeitsverhältnis.
Noch ne Frage:wenn er z.B. einen Rasenmäher oder ähnliche
Arbeitsmittel kaufen muß-bekommt man dafür irgendwelche
Zuschüsse oder wird dies als Ausgaben mit berechnet und so zu
sagen gutgeschrieben beim Hartz4?
Es gibt keine Zuschüsse. Es sind Ausgaben, diese müssen aber vorher von der Arge genehmigt werden, damit sie auch als Ausgabe anerkannt werden.
Und:Was hat eigentlich die IHK mit dem Kleinunternehmer zu
tun?
Jeder Selbständige ist, sofern er nicht Mitglied der Handwerkskammer ist, Mitglied der IHK. Bei manchen IHK’*S gibt es Befreiungsmöglichkeiten bis zu gewissen Gewinn- oder Umsatzgrenzen.
Gruß
Jörg
Hallo,
Man darf 100€ verdienen. Was darüber geht wird zumindest
teilweise beim Hartz 4 abgezogen. Das gilt für Selbständigkeit
wie für ein Arbeitsverhältnis.
soweit richtig und logisch.
Noch ne Frage:wenn er z.B. einen Rasenmäher oder ähnliche
Arbeitsmittel kaufen muß-bekommt man dafür irgendwelche
Zuschüsse oder wird dies als Ausgaben mit berechnet und so zu
sagen gutgeschrieben beim Hartz4?
Als allererstes - noch vor(!) Anmeldung eines Gewerbes - sollte mit der Arge über das Vorhaben gesprochen werden. Es gibt durchaus Möglichkeiten der Förderung durch die Arge, jedoch nicht einfach nach dem Prinzip „Ich bräuchte da mal…“. Also: Arge das konkrete Vorhaben schildern.
Es gibt keine Zuschüsse.
S.o.
Es sind Ausgaben, diese müssen aber
vorher von der Arge genehmigt werden, damit sie auch als
Ausgabe anerkannt werden.
Mit Verlaub - das ist Quark. Man braucht auch keine Gnehmigung ob man Weiß- oder Vollkornbrot kauft.
Der Selbständige muss eine einfache EuV machen. Im Gegensatz zur Festlegung der USt-Pflicht ist nicht der Umsatz, sondern der Gewinn entscheidend. Wenn für die Durchführung eines Auftrages Ausgaben zu tätigen sind, so sind diese natürlich von den Einnahmen abzuziehen. Mit der Arge sollte auch geklärt werden, in welchen Abständen mit dieser abgerechnet wird. Wird z.B. ein Auftrag im April begonnen, es fallen in diesem Monat dafür Ausgaben an, die Fertigstellung und Bezahlung erfolgt jedoch im Mai, so wäre eigentlich der Zuflussmonat=Berechnungsmonat Mai und die Ausgaben aus April so nicht von den Einnahmen abzugsfähig. Daher --> mit der Arge sprechen, individuelle Vereinbarung treffen.
Jeder Selbständige ist, sofern er nicht Mitglied der
Handwerkskammer ist, Mitglied der IHK.
Es sei denn er geht einen der sog. Katalogberufen nach, dann wäre er Freiberufler. Aber auch da gibt es einige Kammern mit Pflichtmitgliedschaft.
Um nicht schon direkt zu Beginn Schiffbruch zu erleiden empfiehlt sich immer(!) das Gespräch mit der Arge und der Besuch eines Existenzgründerseminars. Auch da hilft die Arge gerne weiter.
Gruß
osmodius
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Moin auch,
damit ich das richtig verstehe: Es will einer auf selbständiger Basis Geld verdienen, dieses Einkommen der ARGE verheimlichen, damit er trotzdem seine Bezüge erhält und dann noch nötige Ausgaben für die selbständige Tätigkeit von der ARGE bezahlen lassen?
Das ist schon mehr als nur dreist!
Ralph
Hm das ist schwer zu sagen wie viel wo angerechnet wird, denke aber das man nicht über das Existenzminimum kommen darf egal ob Job oder Selbstständigkeit, alles was drüber geht wird angerechnet als Überschuss abgezogen. Bei Anschaffung wie Rasenmäher usw. hast die Möglichkeit einen Antrag auf einmal Zuschuss zustellen bei der arge oder Job Center, musst aber bei der Formulierung aufpassen für was das Geld benötigt wird. Ich kenne da eine fam. die hatten das gleiche durch nur bei den wurde der Zuschuss abgelehnt wegen nicht Wirtschaftlichkeit usw…