Hallo Yvonne,
um das Wirr-Warr an Fragen mal aufzudröseln erstmal grundsätzlich folgendes:
Hartz4 berechnet sich aus den Regelsätzen pro Person + Kosten der Unterkunft (Miete)
Der Regelsatz für dich und deinen Partner liegt bei 323,00 Euro, für deine Tochter bei 215,00 Euro. Somit insgesamt 861,00 Euro. Die Miete lass ich hier mal außen vor, da dies vom jeweiligen Wohnort und Kreis abhängig ist.
Grundsätzlich ist es bei Einkommen so, dass es bei Hartz IV einen Grundfreibetrag von 100,00 Euro/Person gibt. Hiervon wird nichts abgezogen. Hinzu kommt auf die darüber hinausgehenden Beträge ein Freibetrag von 20%. Sollte dein Mann jetzt 300 Euro verdienen wären also 100,00 Euro frei; bleiben 200,00 Euro wovon 20% frei wären, also 40,00 Euro. Von den 300,00 Euro Verdienst habt ihr also tatsächlich 140,00 Euro zusätzlich zum ALG II.
Dabei ist egal ob das Einkommen aus selbstständiger, oder nicht selbständiger Arbeit erzielt wird.
Für deinen Verdienst gilt also das gleiche. Heißt bei 700,00 Euro würden 480,00 angerechnet, 220,00 Euro verbleiben bei euch. Allerdings kann ich das jetzt nicht 100%ig bestimmen, da der Freibetrag zwar vom Brutto errechnet aber vom Netto abgezogen wird.
Bei deiner Tochter wird noch das Kindergeld als Einkommen abgezogen.
Also kannst du euren Anspruch relativ leicht selbst berechnen 861,00 Euro + angemessene Miete = x,xx Euro
Von diesem Betrag ziehst du die 184,00 Kindergeld, sowie die beiden anrechenbaren Einkommen wieder ab und du hast den Anspruch der ausgezahlt wird.
Zur Selbstständigkeit:
Bei Selbstständigkeit ist es so dass eine 6-monatige Einkommensprognose erstellt werden muss, das heißt dass dein Partner schätzen müsste wieviel er wohl verdienen wird. Hierbei würde ich es lieber etwas zu niedrig ansetzen und falls es doch mehr war später zurückzahlen, das ist besser als wenn plötzlich durch die Selbstständigkeit nichts mehr reinkommt und die Arge vom angegebenen hohen Einkommen ausgeht. Nach diesen 6 Monaten wird von der Arge eine Abschlussprognose verlangt in der dann der tatsächliche Verdienst angegeben werden muss. Hier können dann auch Betriebsausgaben eingetragen werden da diese ja den tatsächlichen Verdienst senken. Inwieweit die jedoch anerkannt werden liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.
Zur IHK kann ich nur sagen dass jeder Selbstständige (außer Landwirte/Freiberufler) automatisch Mitglied in der IHK wird. Ob dein Partner dort Beiträge zahlen muss oder nicht ist schätzungsweise von seinem Verdienst abhängig. Auch hier würde ich falls von denen angefragt wird gering schätzen, wenn man tatsächlich mehr Geld hatte tut’s nicht so weh davon Beiträge zu zahlen als umgekehrt.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.
Falls etwas nicht verstanden wurde, bitte nachfragen.
MfG
Chriz86
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