Wieviel Einnahmen darf man haben trotz Hartz4

Hallo wir sind eine drei Köpfige Familie - mein Partner und ich bekommen Hartz4-nun hat er ein Gewerbe angemeldet als Kleinunternehmer-meine Frage:wieviel Einnahmen im Monat kann er haben damit wir nichts an die ARGE und das Finanzamt zurück zahlen müssen?

Sagen wir er verdient ca.300-400€ im Monat, achja unsere Tochter ist 4Jahre alt!

Was wäre wenn ich nun auch wieder anfangen würde zu arbeiten aber mit einem Brutto Einkommen von ca.700€?Was bleibt uns?

Noch ne Frage:wenn er z.B. einen Rasenmäher oder ähnliche Arbeitsmittel kaufen muß-bekommt man dafür irgendwelche Zuschüsse oder wird dies als Ausgaben mit berechnet und so zu sagen gutgeschrieben beim Hartz4?

Und:Was hat eigentlich die IHK mit dem Kleinunternehmer zu tun?

Vielen vielen Dank für die Antwort würde mich echt sehr freuen wenn mir jemand antworten würde-DANKE!!!

Vereinfacht ausgedrückt kann ein Kleinunternehmer bis zu 17.500 Euro UMSATZ im jahr haben (UMSATZ, nicht Gewinn), ohne das Umsatzsteuer anfällt.

Einkommensteuer ist sehr individuell. Hat eine Familie (also verheiratet nach deutschem Recht) keine Einkünfte aus einem normalen Job und nur eine Person verzielt außerhalb staatlicher leistungen überhaupt einkünfte (Kleinunternehmer nach Umsatzsteuerrecht) liegt das steuerliche Existenzminimum bei ca. 16.000 Euro. Bis dahin fällt keine Steuer an.

wenn er Unternehmer ist wird er in der IHK geführt, was es anderen ermöglicht, ihn zu finden bevor sie mit ihm Geschäfte machen wollen. Dort findet sich sein Profil, was den Geschäftserfolg steigern kann.
Alle Ausgaben kann er komplett den Einnahmen gegenüberstellen, somit sein Einkommen schmälern.
Er wird wie auch ich alle drei Monate Nachweise an die ARGE abgeben müssen. Hat er mehr als er vom Amt bekommt nur für sich, wird es auf Euch angerechnet. Primär ist er für sich verantwortlich, schafft er das, muss er für sich auch noch die zusätzlichen Ausgaben wie KK und Rücklagen für Rente ansparen und immer auch gegenrechnen.
Auch an Spargroschen denken für Reparaturen, auch immer gleich wegrechnen. Mit diesem Chema dauert es dann doch ne Weile, bis er sich ernähren kann.
Wenn du arbeiten gehst, erhöht das die Betreuungskosten im Kindergarten, also erst mal rechnen ob sich das rechnet. Das Kind soll ob du zu hause bist oder auch nicht in den Kindergarten, wegen der sozialen Kontakte, aber du musst nicht zwingend arbeiten gehen. Gehst du nciht arbeiten, zahlst du weniger für den Kindergarten.
Macht aber Sinn arbeiten zu gehen, da du sonst zu lange aus dem Job bist. Kümmer dich dann aber bitte um einen Ersatz, wenn die Kleine mal nicht kann, krank oder ähnliches, das mag nämlich kein Arbeitgeber. Sonst bist du nur kurz an einer Stelle und das sieht im Lebenslauf auch blöd aus. Bedenke bitte, wenn du ein Kind hast, braucht es eine feste Betreuung, und das bist in der Regel Du, also wenn möglich die Betreuung auch selbst machen, sonst schwindet das Urvertrauen, bevor es begonnen hat.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Karin

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Versuchen wir es der Reihe nach zu lösen, so weit ich kann.

  1. Kleinunternehmer ist nix. Entweder Selbständig oder Nebengewerbe anmelden. Bei Selbständigkeit gibt es bis zu einem bestimmten Betrag was von der Arge, bei Nebeneinkommen wohl eher nicht. Für 400,-€ würde ich mich auch nicht Selbständig machen. Freibetrag bei Nebeneinkommen 100,-€ + 20% vom Rest bis 400,-€. Macht 160,- frei den Rest erhält die Arge.

  2. Geh mal ins Netz und such dir einen GEHALTSRECHNER. Hier gibst du deine Werte ein und du erhälst ein Ergebnis. Komme hier auf ca. 550€ netto.

  3. Habe noch nie gehört dass du etwas Gut geschrieben bekommst bei H4. Wirst wohl eher ein Darlehen beantragen müssen, welches du dann in Raten zurückzahlen musst.

  4. Schau dir mal den Link an:
    http://forum.ebay-kleinanzeigen.de/about63922.html

Weitere Informationen gibts bei der IHK, Gewerbeamt, Finanzamt usw.

Wünsche euch viel Glück und genug Zeit um sich die ganze Angelegenheit durch den Kopf gehen zu lassen.

Hallo wir sind eine drei Köpfige Familie - mein Partner und
ich bekommen Hartz4-nun hat er ein Gewerbe angemeldet als
Kleinunternehmer-meine Frage:wieviel Einnahmen im Monat kann
er haben damit wir nichts an die ARGE und das Finanzamt zurück
zahlen müssen?

Hallo Yvonne11,

wenn man Hartz4 bekommt, darf man normalerweise nicht mehr als 100.-€ dazu verdienen. Es gibt Einkommensgrenzen, ab denen man dann keinen Anspruch mehr auf Hartz4 hat. Wo diese Grenze liegt, kann ich nicht sagen. Es kann aber sein, das Euer Einkommen zu gering ist, so das ihr weiterhin Anspruch auf Unterstützung habt.
In meinem Fall war es so, das ich Hartz4 bekommen habe und mein Lebensgefährte eine Job hat. Auf Grund seines Einkommens (1.300.-) hatten meine Tochter und ich keinen Anspruch mehr und bekommen nichts mehr von der ArGe, d.h. obwohl wir nicht verheiratet sind und er nicht der Vater meiner Tochter ist, ist er für uns Unterhaltspflichtig gemacht worden. Sein Verdienst wäre zu hoch.
Was ich Dir auf jeden Fall sagen kann, wenn man offiziell angemeldet ist für eine Arbeit, bekommt die ArGe das auch raus.
In Eurem Fall, mit der Selbstständigkeit, da kenne ich mich nicht aus. Sollte euer Verdienst zu gering sein, habt ihr auf jeden Fall Anspruch auf weitere Unterstützung, ach ja, und dann gibt es da auch noch diesen Kinderzuschlag.
Was die Zuschüsse angeht für Arbeitsmittel, weiß ich das leider auch nicht. Aber so wie die ArGe tickt, glaube ich das kaum, das sie irgendwelche Zuschüsse zahlt, und wenn dann nur auf Darlehensbasis, d.h. ihr müßt es in Raten zurück zahlen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für bestimmte Berufszweige zuständig, wenn dein Mann sich Selbstständig gemacht hat, muß er sich bei der IHK anmelden.
Es tut mir leid, das ich dir keine genauen Angaben machen kann.
Ich würde dir gerne den Tip geben, dich bei der ArGe zu erkundigen, aber der Schuß könnte auch nach hinten los gehen. Solltest Du bzw. ihr einen guten Sachbearbeiter/in haben, würde ich dort fragen. Außerdem sind sie zur lückenlosen Auskunft verpflichtet. Laßt Euch nicht übers Ohr ziehen!
Leider gibt es keine offizielle und verläßliche Stelle, die einem diese Fragen ehrlich beantworten kann.
Ich wünsche Euch viel Erfolg!!!

Gruß Silke
(silly71)

Frage 1:
Jeder verdiente Cent wird Ihnen angerechnet. Verdient ihr Partner nichts wird auch nichts angerechnet.

Frage 2:
Je nach dem was Ihr Partner und Sie unterm Strich zusammen verdienen bekommen Sie nichts mehr.

Frage 3: Es kommt darauf an wo Sie Hartz 4 gemeldet sind und wie lustig ihre Verarbeiter dort auf dem Amt sind. Ich habe die Erfahrung gemacht das nicht mal Arbeitsschuhe oder Blauanzüge bezahlt werden. Da sehe ich bei so einem Gerät wie einen Rasenmäher erst Recht Schwarz. Wen der Rasenmäher aber bei einem Gärtner als Arbeitsmittel eingesetzt wird kann man diesen von den Steuern absetzen. Da Sie den Rasenmäher auch Privat nutzen können weiß ich nun nicht ob es nur ein Teil davon zurück gibt oder ganz. Das wird Ihnen aber der Steuerberater schon sagen.

Frage 4: Jeder Gewerblicher ist dazu verpflichtet sich an eine Handelskammer zu wenden. Auch Alleinunternehmer müssen sich einer Kammer anschließen. Was das nun bringen soll weiß ich nicht. Ich bin kein Alleinunternehmer. Allerdings wird ihnen auf der Zugehörigen Handelskammer schon gesagt was das bringt.

Frage 1:
Jeder verdiente Cent wird Ihnen angerechnet. Verdient ihr
Partner nichts wird auch nichts angerechnet.

Frage 2:
Je nach dem was Ihr Partner und Sie unterm Strich zusammen
verdienen bekommen Sie nichts mehr.

Die Frage ist jetzt nur ab wann in dem Folgemonat?

Frage 3: Es kommt darauf an wo Sie Hartz 4 gemeldet sind und
wie lustig ihre Verarbeiter dort auf dem Amt sind. Ich habe
die Erfahrung gemacht das nicht mal Arbeitsschuhe oder
Blauanzüge bezahlt werden. Da sehe ich bei so einem Gerät wie
einen Rasenmäher erst Recht Schwarz. Wen der Rasenmäher aber
bei einem Gärtner als Arbeitsmittel eingesetzt wird kann man
diesen von den Steuern absetzen. Da Sie den Rasenmäher auch
Privat nutzen können weiß ich nun nicht ob es nur ein Teil
davon zurück gibt oder ganz. Das wird Ihnen aber der
Steuerberater schon sagen.

Ja die Berater sind wirklich lustig sie sagen einem gar nichts -doch…was man für Pflichten hat^^ ja und mit dem Rasenmäher ist es sone Sache denn ich dachte man kann den nicht absetzen von den Steuern weil man ja ein Kleinunternehmer ist der keine Vorsteuer und Umsatzsteuer ausweisen muß!?Also auch keine Ausgaben absetzen kann oder?
Was kostet eigentlich um den Daumen gepeilt ein Steuerberater und wie oft muß man dort hin als Kleinunternehmer?

Frage 4: Jeder Gewerblicher ist dazu verpflichtet sich an eine
Handelskammer zu wenden. Auch Alleinunternehmer müssen sich
einer Kammer anschließen. Was das nun bringen soll weiß ich
nicht. Ich bin kein Alleinunternehmer. Allerdings wird ihnen
auf der Zugehörigen Handelskammer schon gesagt was das bringt.

Vielen Dank für die super schnelle und Aussagekräftige Antwort!Lieben Gruß Yvonne

Hallo Silke,

vielen Dank für deine schnelle und super Antwort auch wenn du dich da nicht so auskennst hast du mir sehr geholfen!!!Lieben Gruß Yvonne

Versuchen wir es der Reihe nach zu lösen, so weit ich kann.

  1. Kleinunternehmer ist nix. Entweder Selbständig oder
    Nebengewerbe anmelden. Bei Selbständigkeit gibt es bis zu
    einem bestimmten Betrag was von der Arge, bei Nebeneinkommen
    wohl eher nicht.

Das stimmt aber wir hatten Angst das wir nicht genug abgesichert wären also wählten wir zum anfangen den Kleinunternehmer-ändern geht immer kostet im Amt bei uns 5€ aber man weiß ja nicht wie es anläuft!!!Das ist wieder mal typisch für die ARGE die stecken sich alles ein wie soll man da Anschaffungen machen und sich am besten was wegpacken(sparen)-wir wollten eigentlich komplett weg von der ARGE–da die Regelung offenbar so ist dachte ich mir ich gehe wieder arbeiten und hoffe das wir rausfallen und kein Hartz4 mehr bekommen sodass er sich mehr einstecken kann von seinem Gewinn!?

Für 400,-€ würde ich mich auch nicht

Selbständig machen. Freibetrag bei Nebeneinkommen 100,-€ + 20%
vom Rest bis 400,-€. Macht 160,- frei den Rest erhält die
Arge.

Was machen die denn damit nur?Das heißt wenn er im Monat einen Gewinn macht von 900€ bleiben ihm nur 160€ oder bisschen mehr und was zurückzahlen an die ARGE müssen wir dann auch noch?

  1. Geh mal ins Netz und such dir einen GEHALTSRECHNER. Hier
    gibst du deine Werte ein und du erhälst ein Ergebnis. Komme
    hier auf ca. 550€ netto.

Danke für den Tipp!!!

  1. Habe noch nie gehört dass du etwas Gut geschrieben bekommst
    bei H4. Wirst wohl eher ein Darlehen beantragen müssen,
    welches du dann in Raten zurückzahlen musst.

  2. Schau dir mal den Link an:
    http://forum.ebay-kleinanzeigen.de/about63922.html

Weitere Informationen gibts bei der IHK, Gewerbeamt, Finanzamt
usw.

Ja da waren wir schon überall aber die sind auch schon Betriebsblind und geben einem nur die Anlagen zum ausfüllen mit oder gucken doof wenn man nachfragt^^

Wünsche euch viel Glück und genug Zeit um sich die ganze
Angelegenheit durch den Kopf gehen zu lassen.

Danke hoffentlich klappts!!!Danke nochmal für die schnelle und super Antwort!!!Lieben Gruß Yvonne

Hallo wir sind eine drei Köpfige Familie - mein Partner und
ich bekommen Hartz4-nun hat er ein Gewerbe angemeldet als
Kleinunternehmer-meine Frage:wieviel Einnahmen im Monat kann
er haben damit wir nichts an die ARGE und das Finanzamt zurück
zahlen müssen?

wenn er Unternehmer ist wird er in der IHK geführt, was es
anderen ermöglicht, ihn zu finden bevor sie mit ihm Geschäfte
machen wollen. Dort findet sich sein Profil, was den
Geschäftserfolg steigern kann.
Alle Ausgaben kann er komplett den Einnahmen gegenüberstellen,
somit sein Einkommen schmälern.
Er wird wie auch ich alle drei Monate Nachweise an die ARGE
abgeben müssen. Hat er mehr als er vom Amt bekommt nur für
sich, wird es auf Euch angerechnet. Primär ist er für sich
verantwortlich, schafft er das, muss er für sich auch noch die
zusätzlichen Ausgaben wie KK und Rücklagen für Rente ansparen
und immer auch gegenrechnen.

Ok verstehe aber wenn sich dann raus stellen sollte bei der ARGE das er in den drei Monaten zu viel Verdient hat-muß er dann was zurück zahlen oder wird ab dem 4.Monat sozu sagen dann kein Hartz4 mehr gezahlt?Und wird er ab da an sich dann selbst versichern müssen oder auch für die drei Monate nachzahlen müssen bei der KK und Rentenvers.?Achja ist alles nicht leicht um endlich vom Arbeitsamt weg zukommen :frowning: !!!

Auch an Spargroschen denken für Reparaturen, auch immer gleich
wegrechnen.

Aber wie wenn man doch nur 100€ und 20% behalten darf-das ist ja nix!

Mit diesem Chema dauert es dann doch ne Weile, bis

er sich ernähren kann.
Wenn du arbeiten gehst, erhöht das die Betreuungskosten im
Kindergarten, also erst mal rechnen ob sich das rechnet. Das
Kind soll ob du zu hause bist oder auch nicht in den
Kindergarten, wegen der sozialen Kontakte, aber du musst nicht
zwingend arbeiten gehen.

Sie geht schon seid 1 Jahr in den Kindergarten für 6 Stunden und bis jetzt zahlt es das Jugendamt den vollen Betrag und es wird sich bei uns nicht automatisch erhöhen weil ich dann in Arbeit komme -es bleibt so nur das Essengeld erhöht sich weil dann der Zuschuss vom Staat wegfällt!

Gehst du nciht arbeiten, zahlst du

weniger für den Kindergarten.
Macht aber Sinn arbeiten zu gehen, da du sonst zu lange aus
dem Job bist. Kümmer dich dann aber bitte um einen Ersatz,
wenn die Kleine mal nicht kann, krank oder ähnliches, das mag
nämlich kein Arbeitgeber. Sonst bist du nur kurz an einer
Stelle und das sieht im Lebenslauf auch blöd aus. Bedenke
bitte, wenn du ein Kind hast, braucht es eine feste Betreuung,
und das bist in der Regel Du, also wenn möglich die Betreuung
auch selbst machen, sonst schwindet das Urvertrauen, bevor es
begonnen hat.

Da sie nur für 6Stunden in die Kita geht möchte ich auch nur für 6 Std. arbeiten gehen am Tag-natürlich gibt es da noch 2 Omas und 2 Opas^^ die zur Not einspringen könnten-zum Glück ist ja ein Kleinunternehmer nicht so gebunden an Arbeitszeiten wie ein Angestellter und die Aufträge die wir bis jetzt haben würden wären auch gleich im selben Haus und um die Ecke -es ist also nicht das Problem-Probleme hab ich nur mit den ganzen Erklärungen wie EÜR und Steuererklärung-es soll ja auch viel bei raus springen —daher dachte ich es wäre besser wenn ich wieder arbeiten würde weil wir dann wieder aus dem Hartz4 raus fallen würden und somit mein Partner sich mehr einstecken kann!Mal gucken obs klappt-ne Lücke gibts immer^^

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Karin

Ja danke für diese schnelle und Aussagekräftige Antwort:Lieben Gruß Yvonne

Hallo wir sind eine drei Köpfige Familie - mein Partner und
ich bekommen Hartz4-nun hat er ein Gewerbe angemeldet als
Kleinunternehmer-meine Frage:wieviel Einnahmen im Monat kann
er haben damit wir nichts an die ARGE und das Finanzamt zurück
zahlen müssen?

Sagen wir er verdient ca.300-400€ im Monat, achja unsere
Tochter ist 4Jahre alt!

Was wäre wenn ich nun auch wieder anfangen würde zu arbeiten
aber mit einem Brutto Einkommen von ca.700€?Was bleibt uns?

Noch ne Frage:wenn er z.B. einen Rasenmäher oder ähnliche
Arbeitsmittel kaufen muß-bekommt man dafür irgendwelche
Zuschüsse oder wird dies als Ausgaben mit berechnet und so zu
sagen gutgeschrieben beim Hartz4?

Und:Was hat eigentlich die IHK mit dem Kleinunternehmer zu
tun?

Vielen vielen Dank für die Antwort würde mich echt sehr freuen
wenn mir jemand antworten würde-DANKE!!!

Vereinfacht ausgedrückt kann ein Kleinunternehmer bis zu
17.500 Euro UMSATZ im jahr haben (UMSATZ, nicht Gewinn), ohne
das Umsatzsteuer anfällt.

Aha ich dachte mit den 17.500€ ist der Gewinn gemeint weil ja der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer mit rein rechnen darf!Danke für den Tipp auch mit den 16.000€ denke ich kommen wir nicht drüber!

Einkommensteuer ist sehr individuell. Hat eine Familie (also
verheiratet nach deutschem Recht) keine Einkünfte aus einem
normalen Job und nur eine Person verzielt außerhalb
staatlicher leistungen überhaupt einkünfte (Kleinunternehmer
nach Umsatzsteuerrecht) liegt das steuerliche Existenzminimum
bei ca. 16.000 Euro. Bis dahin fällt keine Steuer an.

Muß ich dann wenn einer ein festes Einkommen hat also in einem Angestelltenverhältnis das mit einbeziehen in der Steuererklärung?Wie oft muß man dann zum Steuerberater für GÜR + Steuererklärung?
Vielen Dank nochmal für die super schnelle und hilfreiche Antwort:…lieben Gruß Yvonne

Hallo Yvonne,

um das Wirr-Warr an Fragen mal aufzudröseln erstmal grundsätzlich folgendes:

Hartz4 berechnet sich aus den Regelsätzen pro Person + Kosten der Unterkunft (Miete)

Der Regelsatz für dich und deinen Partner liegt bei 323,00 Euro, für deine Tochter bei 215,00 Euro. Somit insgesamt 861,00 Euro. Die Miete lass ich hier mal außen vor, da dies vom jeweiligen Wohnort und Kreis abhängig ist.

Grundsätzlich ist es bei Einkommen so, dass es bei Hartz IV einen Grundfreibetrag von 100,00 Euro/Person gibt. Hiervon wird nichts abgezogen. Hinzu kommt auf die darüber hinausgehenden Beträge ein Freibetrag von 20%. Sollte dein Mann jetzt 300 Euro verdienen wären also 100,00 Euro frei; bleiben 200,00 Euro wovon 20% frei wären, also 40,00 Euro. Von den 300,00 Euro Verdienst habt ihr also tatsächlich 140,00 Euro zusätzlich zum ALG II.

Dabei ist egal ob das Einkommen aus selbstständiger, oder nicht selbständiger Arbeit erzielt wird.

Für deinen Verdienst gilt also das gleiche. Heißt bei 700,00 Euro würden 480,00 angerechnet, 220,00 Euro verbleiben bei euch. Allerdings kann ich das jetzt nicht 100%ig bestimmen, da der Freibetrag zwar vom Brutto errechnet aber vom Netto abgezogen wird.

Bei deiner Tochter wird noch das Kindergeld als Einkommen abgezogen.

Also kannst du euren Anspruch relativ leicht selbst berechnen 861,00 Euro + angemessene Miete = x,xx Euro

Von diesem Betrag ziehst du die 184,00 Kindergeld, sowie die beiden anrechenbaren Einkommen wieder ab und du hast den Anspruch der ausgezahlt wird.

Zur Selbstständigkeit:
Bei Selbstständigkeit ist es so dass eine 6-monatige Einkommensprognose erstellt werden muss, das heißt dass dein Partner schätzen müsste wieviel er wohl verdienen wird. Hierbei würde ich es lieber etwas zu niedrig ansetzen und falls es doch mehr war später zurückzahlen, das ist besser als wenn plötzlich durch die Selbstständigkeit nichts mehr reinkommt und die Arge vom angegebenen hohen Einkommen ausgeht. Nach diesen 6 Monaten wird von der Arge eine Abschlussprognose verlangt in der dann der tatsächliche Verdienst angegeben werden muss. Hier können dann auch Betriebsausgaben eingetragen werden da diese ja den tatsächlichen Verdienst senken. Inwieweit die jedoch anerkannt werden liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.

Zur IHK kann ich nur sagen dass jeder Selbstständige (außer Landwirte/Freiberufler) automatisch Mitglied in der IHK wird. Ob dein Partner dort Beiträge zahlen muss oder nicht ist schätzungsweise von seinem Verdienst abhängig. Auch hier würde ich falls von denen angefragt wird gering schätzen, wenn man tatsächlich mehr Geld hatte tut’s nicht so weh davon Beiträge zu zahlen als umgekehrt.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.
Falls etwas nicht verstanden wurde, bitte nachfragen.

MfG
Chriz86

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!
Alles was Dein Mann verdient wird Euch, vom Hartz-4 „Einkommen“, wieder abgezogen.
Zweitens, wenn Du auch anfängst mit dem Arbeien und ca. 700€ erhältst und Dein Mannn auch ca. 700 €, dann bekommt Ihr gar nichts mehr vom Amt.
Es gibt dafür keine Zuschüsse, Diese werden als Ausgaben in dem Betrieb Deines Mannes angerechnet und steuerlich abgesetzt.
Die IHK schluckt nur Monat für Monat für´s Nichtstun.
Hier sitzen nur abgeschobene Möchtetegernpolitiker, die Ihre Daseinsberechtigung fordern.
Viele Grüsse!

Hallo,
also ich kann Dir wohl nicht bei allen aber bei den meisten Sachen ein bißchen weiter helfen?
Jedoch gibt es über google viele Seiten die Dir genaueres sagen können.
Ich habe selbs vor kurzem ein Nebengewerbe gegründet und hatte die selben Probleme deswegen weiß ich ein bißchen Bescheid.
Dazu verdienen als Nebengewerbe darfst Du soviel Du willst.Das Problem -Dir wird fast alles wieder abgezogen.
Du darfst ca.140 Euro im Monat dazu verdienen ohne Abzüge von dem Rest bleiben Dir soweit ich nun informiert bin 20% des Gewinns.Also bei 500Euro bleiben Dir ca. 200Euro über,der Rest wird Dir von ALG 2 abgezogen.Jedoch kannst Du bei Deinem Nebengewerbe natürlich Deine Ausgaben absetzen,macht Dein Freund Gartenarbeit zb kann er als notwendiges Betriebsmittel den Rasenmäher vom Gewinn abziehen.Man muss diese außerordentlichen Ausgaben jedoch vorher mit dem Amt absprechen und genehmigen lassen.Dazu kannst Du zb Kosten für eine Lagerstätte(Miete),Büroartikel usw alles vom Umsatz abziehen.Also Einnahmen minus Ausgaben .Davon dürfen Euch eigentlich dann max 140Euro im Monat bleiben ohne Abzüge zu haben.Es ist keine Pflicht mehr als Kleinunternehmer zur IHK oder Handwerkskammer zu gehen.Man braucht hier keine Beiträge zahlen soweit ich informiert wurde.Beim Finanzamt ist es mit Einnahmen und Ausgaben ähnlich ,wenn Ihr unter 16000 Euro im Jahr bleibt müsst Ihr keine Einkommenssteuer zahlen es gilt die sogenannte Kleinunternehmerregelung.Es ist ein sehr umfangreiches Thema und nicht zu unterschätzen aber was ich empfehlen würde und auch ich am nachdenken bin man kann es auch umgekehrt machen.Ein Hauptgewerbe anmelden dann kannst Du den ganzen Gewinn behalten minus Finanzamt natürlich und im ALG2 Amt als sogenannter Aufstocker Dich eintragen lassen.D.h. wenn Ihr durch das Gewerbe zu wenig verdient wird es mind auf den Hartz4 Satz aufgestockt.Euro Tochter hat soweit ich weiß nichts damit zu tun weiviel Ihr dazu verdienen dürft.Im Endeffekt lohnt es sich kaum ein Nebengewerbe zu betreiben außer man macht eine kluge Buchführung und die Einnahmen-Ausgaben sind ungefähr gleich hoch…es ist wie bereits erwähnt sehr umfangreich und schwierig am besten googeln.

Frage 1: Sobald schon bekannt ist das ihr Partner so und so viel Verdienen wird sollte man dieses auf dem Hartz 4 Amt melden. Meldet man sich erst wen schon etwas Geld geflossen ist kann man ihnen einen Verstoß zur Melde oder Nachweispflicht anheften. Da kennen die Leute nichts und niemanden. Sobald es bekannt ist erfolgt die Kürzung im Folgemonat. Melden Sie es Rechtzeitig wird es in dem Monat gekürzt wo ihr Partner zumindest auf dem Papier schon das erste Geld verdient.

Frage 2: In meinen Bekanntenkreis habe ich einige Ein Mann Unternehmen die alle Steuern zahlen müssen, und das nicht zu wenig. Sie alle holen sich was geht über die Steuererklärung wieder rein. So wird der Privat angeschaffte HDD Rekorder eben Offiziell zur Überwachung eingesetzt und Inoffiziell steht das Teil bei mir unterm Fernseher und macht mir schönes fernsehen :wink: Ich denke da kommt es auf dem Steuerberater an wie schick er den neuen Rasenmäher "verpackt.

Steuerberater gibt es wie Sand am Meer. Es kommt stark auf die Region an wo man Lebt und auch auf den Steuerberater. Ob er ein Halber Professor ist oder nur das nötigste gelernt hat. Den Steuerberater den ich habe orientiert sich Anhand dem was ich an Steuern wieder rein bekomme. Das was ich an Steuern wiederbekomme bedient sich der Berater mit einen kleinen Prozentsatz daran. Wiederum kenne ich Steuerberater die Pauschal „nur“ 100€ wollen.

Wenn Sie nicht sicher sind können Sie bevor Sie einen Steuerberater in Anspruch nehmen ja vorerst das Preisliche regeln. Sie müssen ja nicht den Teuersten nehmen.

Gruß

Windhund

Hallo,
tut mir leid aber da kann ich nicht helfen. Mit Hartz IV kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Das mit dem Gewerbe hätte ich aber nochmal geklärt, es gibt ja z.B. Existenzgründerdarlehen und Kurse bei der IHK. Wenn es jetzt schon angemeldet ist könnte das ein Schuß ins Knie sein… Am Besten mal bei der zuständigen IHK erkundigen.
Die IHK hat mit dem Kleinunternehmer soviel zu tun, als dass die prüfen wollen ob du auch wirklich Kleinunternehmer bist. Als solcher musst du keine Beiträge bei der IHK bezahlen.

Hallo vielen Dank für die super Antwort-ist sehr hilfreich!!!Ja gelesen hab ich schon sehr sehr viel nun stellt sich mir die Frage wie soll man über 16000€ kommen wenn das Arbeitsamt einen fast alles wieder abzieht?

Der letzte Tipp war echt gut das wäre eine gute Möglichkeit wenn man merkt es lohnt sich eigentlich das man es dann ummeldet nur hat man dann das Problem mit der Krankenversicherung denn das Amt stockt auch nur auf wenn man es von dem letzten Monat nachweisen kann wieviel man verdient hat heißt die würden theoretisch nicht immer die Krankenvers.und andere Beiträge zahlen wie Rentenvers.und so!? Oder?Totales Wirrwahr finde ich-die Buchhaltung ist noch nicht mal schlimmste wie machen Sie das denn haben Sie einen Steuerberater obwohl Kleinunternehmer?Danke nochmal für die Antwort hat mir echt geholfen!!!Lieben Gruß Yvonne

Super ich habe zu danken für die aufschlussreiche Antwort!!!Lieben Gruß Yvonne

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fließen voll mit in die Einkommensteuer ein. staatliche Leistungen Unterliegen meist dem s.g. Progressionsvorbehalt. Das ist ein… nennen wir es rechnerisch kompliziertes Teil. Erhöht die nur den Steuersatz. Funktioniert in etwa so:

15000 zu versteuerndes Einkommen (also das, von dem letztlich die steuer abgelesen wird)

15000 mit 10% steuer (nur um jetzt n betrag zu nennen, stimmt natürlich nicht), mach 1500 euro steuer. in den 15000 sind KEINE staatlichen leistungen drin.

für das beispiel nehmen wir jetzt mal 5000 euro staaliche leistungen an. würde zusammen mit den 15000 dann 20000 ergeben.

jetzt guckt man nach: wieviel prozent steuer zahle ich auf 20000 euro (sagen wir hier mal 12 %) und wendet die dann auf die 15000 euro an

macht also 12 % von 15000 = 1800 euro steuer

das war zwar nicht die frage, ist aber wichtig. denn:

man muss immer über sein steuerliches existenzminimum kommen, damit überhaupt steuer zahlt. mit staatlichen leistungen kannst du einen steuersatz von 99 % haben (gibt natürlich nicht), es käme nichts bei rum. 99 % von 0 ist immer noch 0 :wink:

bedeutet:
liegen gewinn aus gewerbebetrieb (einkommensteuerlich sind wir wieder bei gewinn, nicht bei umsatz) plus einkünfte aus nichtselbständiger arbeit (einkünfte bedeutet bruttoarbeitslohn minus werbungskosten) unterhalb des steuerlichen existenzminimums von rund 16000 euro bei verheirateten, zahlst man keine einkommensteuer.

steuererklärungen muss man 1mal im jahr machen. einkommensteuererklärungen. kleinunternehmer (nach dem umsatzsteuerrecht -immer dazu sagen-) müssen in der regel keine gesonderte Umsatzsteuererklärung machen. Manche Ämter wollen das. Einfach mal beim FA nachfragen.

EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung 1mal im Jahr gemacht werden.

und nochmals: Kleinunternehmer sollten IMMER ihr grenze von 17500 Euro im Auge behalten. Es gibt im Gesetz noch eine andere grenze von 50.000 Euro, aber die ich völlig anders gemeint.

zusammengefasst: kleinunternehmer am 1.1. eines jeden jahres gucken "erfülle ich 2 dinge)

1.) vorjahresumsatz unter 17500 euro
2.) erwarteter (!) umsatz im neuen jahr unter 50000

beides erfüllt ? gut, dann kann man im frisch angefangenen jahr weiter kleinunternehmer sein. WENN NICHT: SOFORT BEIM FA MELDEN.

zum steuerberater: einmal im jahr reicht würd ich mal sagen.

Grüße

james

Hallo, nochmal also ganz ehrlich ich mach es seit 6 Monaten nun mit dem Nebengewerbe und mache die Steuer mit der Maxtax Steuersparen 2010 bei Amazon bestellbar aber eigentlich bräuchte man einen Steuerberater für die ganzen Fragen obwohl dieser ja für Finanzamt zuständig ist und bei der Kleingewerberegelung eben unter 16000Euro hast Du mit dem Finanzamt fast nichts zu tun und eigentlich keine Probleme.Das Problem ist das Amt ALG2.Ich empfehle Euch auch mal www.alg-ratgeber.de da bin ich auch vor einer Woche erst rauf gestoßen aber nicht schlecht gerade bei den ganzen Wirrwarr bei ALG2 es gibt soviele regionale Unterschiede die es eigentlich gar nicht geben dürfte,dann kommt es auf dem Sachbearbeiter an usw,ich kann wirklich nur raten informieren googeln informieren usw.das spart Euch im Nachhinein immer Geld wenn Ihr gut informiert seit .Ich selbst machte auch viele Fehler anfangs mittlerweile ist es ok aber noch immer schwierig.Liebe Grüße HPS