habe beim googeln verschiedene Antworten auf meine Frage gefunden und hoffe mir kann jemand sagen was stimmt.
Bin seit Januar 2009 in Elternzeit von meinem 1. Kind, habe vorher Vollzeit gearbeitet.
Nächstes Jahr kommt unser 2. Kind. Habe seitdem nicht mehr gearbeitet also auch nichts verdient.
Bekomme ich nur den Mindestsatz von 300 €??
Oder das gleiche wie beim 1. Kind??
Die 300 € + die hälfte vom altem Elterngeld??
Tut mir leid, ich habe leider auch schon so viele gegensätzliche Dinge gelsen, dass ich auch nicht mehr weiss was eigentlich stimmt.
Soweit ich weiss, bekommt man für das zweite Kind das gleiche Elterngeld für das erste Kind (+ Geschwisterbonus) bzw. man nimmt für die Monate, die man Elterngeld bezogen hat die Monate von vor der Geburt.
Also angenommen jemand hat zwischen den beiden Kindern wieder für 5 Monate gearbeitet. Dann würde sich das neue Elterngeld berechnen aus Gehalt 5 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes + 8 Gehälter vor der Geburt des Ersten Kindes (also den Elterngeldzeitraum ignorieren) macht 13 Gehälter aus denen der Durchschnitt ermittelt wird. Von dem Ergebnis dann 67%.
Ich habe aber, wie gesagt, zwischenzeitlich auch schon sehr viel gegensätzliches gelesen. Von daher würde ich nicht beschwören, dass es so richtig ist.
Hallo,
Entschuldigung für die späte Antwort, war aber leider nicht im Lande…
Das Elterngeld berechnet sich nach dem Verdienst der letzen Monate. Zeiten in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wurden werden übersprungen und dafür die Monate davor gerechnet. Beispiel: Vollzeitbeschäftigung, dann Mutterschutz, dann Geburt Kind 1 am 1.1.2009, 12 Monate Elterngeld bis 31.12.2010. Kind Nummer 2 kommt am 1.6.2011: Berechnugnsgrundlage: 5 Monate Elternzeit 2011 werden mit 0€ Verdienst gerechnet, 8 Monate fehlen noch und werden mit Verdienst aus der letzten Vollzeitbeschäfigung gerechnet z.B. 1000€. Berechnung. 5x0 plus 8x1000, davon 67%.
Ungefähr klar geworden? Ansonsten link s.o.
Herzliche Grüße und alles Gute! S.