Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da einige Fragen zum Thema Erbrecht bzw. Erbschaftssteuer!
Durch den Tod meiner Tante werden einige Familienmitglieder zu gesetzmässigen Erben ihres Vermögens. Mein Anteil wird bei ca. € 20.000,- liegen.
Nun meine Fragen:
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Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet? Gibt es da feststehende Sätze?
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Wie wird diese Steuer abgeführt? Muß ich mich da selbst drum kümmern, wird der Betrag direkt von der Summe abgezogen oder tritt das Finanzamt an mich heran?
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Meine Tante ist bereits am 18.08.2008 verstorben. Man hat mir gesagt, dass das Sterbedatum bei der Berechnung der Erbschaftssteuer zu Grunde gelegt wird und das Erbrecht mittlerweile zum Nachteil des Erben abgeändert worden sei. Ist das richtig?
Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekommen würde.
LG aus Dortmund, Martin