Wieviel Erbschaftssteuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe da einige Fragen zum Thema Erbrecht bzw. Erbschaftssteuer!

Durch den Tod meiner Tante werden einige Familienmitglieder zu gesetzmässigen Erben ihres Vermögens. Mein Anteil wird bei ca. € 20.000,- liegen.
Nun meine Fragen:

  1. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet? Gibt es da feststehende Sätze?

  2. Wie wird diese Steuer abgeführt? Muß ich mich da selbst drum kümmern, wird der Betrag direkt von der Summe abgezogen oder tritt das Finanzamt an mich heran?

  3. Meine Tante ist bereits am 18.08.2008 verstorben. Man hat mir gesagt, dass das Sterbedatum bei der Berechnung der Erbschaftssteuer zu Grunde gelegt wird und das Erbrecht mittlerweile zum Nachteil des Erben abgeändert worden sei. Ist das richtig?

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekommen würde.

LG aus Dortmund, Martin

Hallo,

wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt, müsste der sich kümmern. U.U. schreibt Dich das Finanzamt an, doch wenn nichts kommt, musst Du Dich selbst melden. Nachfolgend ein Link mit Informationen zum Stand Erbschaftssteuer 2008. Du hast rd. 20.000 Euro frei. Wenn Du mehr wissen willst, dann gib bei Google Erbschaftssteuer + 2008 frei, Du bekommst Infos bis zum Abwinken, insbesondere die Steuersätze etc.
Ingeborg

http://www.focus.de/finanzen/steuern/fahrplan_aid_13…

Hallo,

das Finanzamt - Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung ist nicht die schnellste Behörde. Sie wird sich bei den Erben melden.
Der/die Erben haben dann einen Fragebogen auszufüllen und erhalten dann die Steuerberechnung.
Die Daten der Steuersätze finden Sie unter Google „Erbschafts-schenkungssteuer“

Ab dem 1.1.2010 haben Nichten und Neffen einen Freibetrag von 20.000,00 Euro. Sie gehören aber wohl zu den Erben nach alter Steuerberechnung und haben einen Freibetrag von nur 5.200,00 Euro. der Rest dürfte dann mit 17 % zu versteuern sein. Vorsichtshalber sollten Sie diesen Betrag noch nicht ausgeben.
MfG
PB

Für das Steuerrecht hatte ich mich nicht registriert. Aber dennoch folgendes: Die einzelnen Steuersätze sind je nach Verwandtschaftsgrad und Erbschaft feststehend. Die Steuererklärung müssen Sie unaufgefordert abgeben. Das FA fordert die Steuer -wie immer üblich- per Steuerbescheid (mit dem evtl. Säumniszuschlag !) von Ihnen ein. Nur ein Nachlassverwalter oder Test.vollstrecker zieht sie Ihnen ab.
Das Erbrecht hat sich in spez. Punkten geändert, aber nicht bei gesetzlicher Erbfolge in der II. Erbordnung (Tante - Neffen etc.)
Gruss
H.G.

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Erbschaftssteuer.

Sollten die Beteiligten nur Beträge von 20.000 Euro erhalten und haben diese keine erheblichen Schenkungen in den letzten 10 Jahren erhalten, wird keiner Erbschaftssteuer zahlen.

Der Erwerb von Todes Wegen - und die lebzeitigen Schenkungen - sind dem Erbschaftssteuerfinanzamt anzuzeigen. Sie müssen grundsätzlich von sich aus tätig werden.

Tatsächlich werden die von Todes wegen erhaltenen Gegenstände in der Regel mit dem Wert zum Todestag bewertet.

Das neue Erbschaftssteuerrecht muss nicht zu Ihrem Nachteil sein.

Sie sollten einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen auf Erbschaftsteuerrecht spezialisierten Steuerberater zu Rate ziehen.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch gerne zur Verfügung.

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo,
Ihre Anfrage erhielt ich im Urlaub, daher die späte Nachricht.
Richtig ist, dass Sie nach dem alten Erbschaftsteuergesetz zu veranlagen sind.
Die Freibeträge und Steuersätze habe ich aber leider nicht im Kopf, ich arbeite die Anfragen hier immer zuahuse nachts ab, ohne Literatur, die sich in meiner Praxis befindet.
Sie können das aber alles relativ leicht im Internet selbst recherchieren.
Schönes WE!
S.

Hallo Martin,

entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte. Ihre Frage ist mir schlicht und einfach durchgegangen. Zudem bin ich in steuerrechtlichen Fragen nicht so bewandert und kann daher nur empfehlen, Kontakt zu einem Steuerberater aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth