Hallo,
Ist es möglich, dass der Schuldner bei einer Zwangsvollstreckung mögliche pfändbare Gegenstände versteckt, so dass es am Ende nichts zu holen gibt? Es geht um eine Forderung von 600,- EUR. Lohnt sich eine Vollstreckung bei dieser Summe? Oder ist das Risiko größer, dass es am Ende nichts zu holen gibt und man auf den Kosten sitzen bleibt? Mit was für Kosten ist bei einer Zwangsvollstreckung zu rechnen?
Danke für eure Hilfe.
Hallo ! Meistens ist es sinnvoll, zunächst das zuständige Vollstreckungsgericht (Wohnsitz des Schuldners)(zu erreichen über das Amtsgericht)anzuschreiben und versuchen zu überprüfen, ob der Schuldner bereits die EV (eidesstattliche Offenbarungsversicherung) abgegeben hat… Falls ja, kann man sich ein Vermögensverzeichnis zusenden lassen (15,-- €)…
Falls dies noch nicht geschehen ist, kann man gegen das unerlaubte Wegschaffen von Wertgegenständen nur wenig machen… Sofern ein konkreter Verdacht besteht, der sich auch beweisen lässt, sollte man den Gerichtsvollzieher darauf hinweisen…
Eine Zwangsvollstreckung kostet ca. 50 € (zwar erst selbst zu tragen, aber im Endeffekt geht es zu Lasten des Schuldners…)
Und ein Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil, etc.) hält schließlich 30 Jahre…
und die hier entstehenden Kosten gehören dazu…
Also, selbst wenn es sich im Moment nicht auszahlt… versuchen sollten Sie es auf jeden Fall…
aber bitte erst versuchen, ein Vermögensverzeichnis zu bekommen (der Versuch kostet nichts… einfach das zuständige Amtsgericht anschreiben)…
Viel Erfolg !
Christian Seutter