Hallo zusammen,
ist es so, dass 15jährige Jugendliche die Zustimmung ihrer Beziehungsberechtigten benötigen, wenn sie mit anderen auf elektronischem Postweg (Email) kommunizieren wollen?
Für Eure Antwort im Voraus vielen Dank.
Schöne Grüße mki
Hallo zusammen,
ist es so, dass 15jährige Jugendliche die Zustimmung ihrer Beziehungsberechtigten benötigen, wenn sie mit anderen auf elektronischem Postweg (Email) kommunizieren wollen?
Für Eure Antwort im Voraus vielen Dank.
Schöne Grüße mki
hallo.
ist es so, dass 15jährige Jugendliche die Zustimmung ihrer
Beziehungs berechtigten benötigen, wenn sie mit anderen auf
elektronischem Postweg (Email) kommunizieren wollen?
hihi 
es gibt keinen rechtsanspruch auf die benutzung von papas PC. und auch keinen auf nutzung von papas internetanschluß.
wenn papa sagt „ich will nicht, daß du im internet kontakte knüpfst (z.b. weil da schon so viel schlimmes passiert ist)“, dann wird der 15jährige jugendliche das akzeptieren und bei regelverstoß die konsequenzen tragen müssen.
für die freiheit eines eigenen internetzugangs müssen die jugendlichen warten, bis sie 18 sind.
gruß
michael
Postgeheimnis
Guten Tag mki,
ich sehe hier keine altersgebundene Einschränkung des Postgeheimnisses induL:
http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis
Mal abgesehen von der praktischen Undurchführbarkeit dank GMX, web.de & Co. und den häufigen Möglichkeiten kostenlos Internet nutzen zu können.
Gruß
Stefan
für die freiheit eines eigenen internetzugangs müssen die
jugendlichen warten, bis sie 18 sind.
Nimm dir ein Smartphone (50€) gehe zu McDonald, Tankstelle oder Starbuck
und schon sind sie über das offene WLAN dort im Internet.
Der Plem
hallo plem.
für die freiheit eines eigenen internetzugangs müssen die
jugendlichen warten, bis sie 18 sind.Nimm dir ein Smartphone (50€) gehe zu McDonald, Tankstelle
oder Starbuck
und schon sind sie über das offene WLAN dort im Internet.
das ist mir schon klar. wir sind aber hier nicht im brett „wie umgehe ich die verbote meiner eltern“, sondern in „allgemeine rechtsfragen“.
m.e. ging es hier um die nutzung des elterlichen internetzugangs bzw. um erzieherische maßnahmen.
daß die frage rechtlich nur bedingt zu beantworten ist (das recht schreibt niemandem im detail vor, wie er seine kinder zu erziehen hat), ist natürlich auch klar.
gruß
michael
Hallo,
schon mal was von elterlicher Sorge gehört, die Freiheitsrechte durchaus einschränken kann? Ja, man kann Kindern Mail und Internet verbieten, wenn es zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
VG
EK