Ich hab aus Kanada von einem Freund zwei Japanische Gemälde geschenkt bekommen.
Der beim Zoll wollte heute einen Wert haben, da ich anscheinend EUSt zahlen soll.
Gibt es auf Kunstgegenstände nicht eine Befreiung bzw Minderung der Gebühr? Und wenn ja, wie kann ich ihm das beweisen?
( Ist ja nichts neues, dass die auf most possible money aus sind. )
Tut mir leid, ich bin nicht auf dem Laufenden. Soviel ich weiss
liegt die Bemessungsgrenze zwischen 400 -500 € je Stück. Genaues kannst Du ja beim Zollamt erfahren.
Viel Glück Peter