Hallo
Ich habe in den AGB eines Internetanbieters gelesen, dass dort für eine Rücklastschrift (Anschluss kostet 29.99 EUR) eine Gebühr von 12,80 EUR anfällt. Abgesehen davon, dass jeder diese Tatsache ja im Vorfeld lesen kann, würde mich dennoch interessieren, ist eine Gebühr in dieser Höhe überhaupt zulässig? Gibt es irgendwo eine Tabelle, eine Art Gebührenordnung, in der solche Gebühren festgesetzt sind?
Gruß