Wieviel Geld bleibt bei einer Privatinsolvenz

Hi! Ich hoffe, es kann mir einer weiter helfen. Meine Schwester steht kurz vor der Privatinsolvenz und möchte sich von uns Geld leihen um das zu vermeiden. Laut Ihrer Aussage hat sie bei einer Insolvenz nur noch 1200,- für sich und ihre Tochter?! Ist das richtig? Sie verdient ca. 1600 € netto und bekommt zusätzlich das Kindergeld für ihre Tochter, so dass sie dann auf 1800 € kommt. Außerdem ist sie frisch geschieden. Wenn sie sich jetzt insolvent meldet muss sie angeblich ihren Exmann auf Unterhalt verklagen. Dadurch soll er 336 € an sie zahlen. Die er aber nicht zahlen wird, weil er selber nur 1100 € verdient und bereits eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hat. Also, wird sie wohl zur Unterhaltsvorschusskasse gehen müssen, wo sie dann nur noch gute 160 € für den Unterhalt bekommt. Was bleibt ihr dann wirklich zum leben?
1200 € Rest vom Gehalt und Kindergeld
+160 € Unterhalt
= 1360 €
Ist das richtig?

Hallo,

Pfändungsfreigrenzen richten sich nach der Pfändungstabelle, schau hier:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschuere…

Danach ist die Pfändungsfreigrenze bei einer! unterhaltspflichtigen Person (die Tochter) bei 1.420 €. Wenn die Angaben stimmen und sie verdient 1.600 € würden davon 91,95 € gepfändet. Die Beträge kann man gut in der Tabelle nachlesen, wenn man im o. a. Link ein wenig nach unten scrollt!

Das Kindergeld bleibt unberücksichtigt. Es ist für das Kind einzusetzen (zweckgebundene Einnahme). Ebenso ist der Unterhalt für das Kind unantastbar.

Unterhaltsrechtlich ist es hier eine ganz andere Geschichte. Der Barunterhaltspflichtige (hier der Vater) hat gegenüber seinem minderjährigen Kind den MINDESTunterhalt sicherzustellen - auch wenn er hierzu einen Zweitjob oder Wochenendarbeit annehmen muss! Eine eidesstattliche Versicherung sagt lediglich aus, dass er seine Gläubiger nicht bedienen kann. Das muss nicht gleichzeitig heißen, dass er nicht verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen. Die Freigrenze bzw. der Selbstbehalt beim Unterhalt beträgt bei einem Arbeitnehmer 950 €. Das Jugendamt wird dies natürlich prüfen, sofern ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt wird, da es wirklich nur dann leistet, wenn der Vater mittellos ist.

Im Fazit würde dies hier nach Ihren Angaben bedeuten:

rd. 1.500 € verbleiben nach Pfändung Mutter + Kind

  • 184 € Kindergeld
  • 160 € Unterhaltsvorschuss

= 1.844 € netto!

Damit kann man keine großen Sprünge machen; aber auch überleben.

LG

Vielen Dank für die schnelle und echt hilfreiche Antwort.

Hallo gab8,

gehen wir mal davon aus, dass Ihre Tochter ca. 1600€ netto plus Kindergeld erhält. Dies bedeutet, dass sie für 1 Person unterhaltsberechtigt ist. da Kindergeld Einkommen des KINDES ist, ist dies nicht pfändbar, jedoch sollte hierfür bei der Bank/oder Sparkasse ein sogenanntes P-Konto eingerichtet werden.
Von dem Nettoeinkommen wären somit noch ca. 92€ pfändbar. Bitte mit Steuerberater/Bankberater klären.
Alle anderen Leistungen werden z. Zt. ja noch nicht gezahlt, bedürfen daher auch keiner Diskussion.

gruss
Knauffi

Hallo,
maßgeblich ist die Pfändungstabelle.
Kindergeld spielt hierbei keine Rolle.
Alles was über den Pfändungsfreibetrag liegt geht zur Masse.
MfG
Lucy

980,00€ für sich und dann kommt der Unterhalt der Tochter dazu. Kommt darauf an wie alt ist das Kind?

Der Unterhalt ist nicht as Einkommen der Mutter, sondern des Kindes.
Wird nicht zur Berechnung der Phändung hinzugerechnet.
Acuh das Kindergeld ist nicht pfändbar ( wie oben).
Bei 1600 Euro Nettoeinkommen muss die Frau ca. 122 Euro an den Insolvenzverwalter überweisen

Hallo,

die 1200,00 € stimmen nicht . Es gibt eine Pfändungstabelle, in der die Pfändungsbeträge festgelegt sind. Bei einem Nettogehalt von 1600,00 €/mon. werden 15,00 € /mon. gepfändet, da sie für ein Kind unterhaltspflichtig ist. Unterhaltspflichtig bedeutet nicht, dass sie Unterhalt zahlen muss,sondern gilt auch, wenn ihr Kind in ihrem Haushalt lebt. Kindergelt u. Kindesunterhalt sind pfändungsfrei. Somit wäre eine PI für sie wesentlich besser, da sie dann anch 6 J. schuldenfrei ist.

LG
Maria