Wieviel Geld bleibt mir?

Hallo!

Ich bitte euch um ein kleines Gedankenexperiement.

Vorweg: Ich bin ende zwanzig und leben zur zeit von hartz 4. nehmen wir an ich mache mich selbständig mit einem kleingewerbe (erst mal). ich habe kein ladengeschäft, sondern mache alles nur online bzw. versand. nun möchte ich gerne wissen: wieviel geld bleibt mir nach ALLEN pflichtabzügen von KV&RV, Finanzamt, Arbeitsamt und was weiss ich noch alles, bei:

A: 500€ pro Monat reinen gewinn
B: 1000€ pro Monat reinen gewinn

bekomme ich nicht auch noch weiter hartz4 „aufgestockt“ bis zu einem gewissen punkt? Wie wäre es in diesen beiden fällen?

und wie sieht es eigentlich mit garantie oder gewährleistung aus wenn ich GEBRAUCHTE sachen an - und verkaufe in einem kleingewerbe?

wäre euch sehr dankbar für hilfe!
mfg

Hallo erstmal!

Da du noch U25 bist (unter25Jahre) müsstest du dein Gewerbe in Vollzeit machen. Dann könntest du den Existenzgründerzuschuss beantragen entweder bei der
Arge oder beim Arbeitsamt wenn du noch Arbeitslosengeld beziehst (Ich habe 300,- zum Arbeitslosengeld bekommen)Ein kleingewerbe (Kleinunternehmerregelung)
zahlst du keine Krankenkasse Etc. von deinen Umsätzen musst aber trotzdem alles angeben bei FA und Arge.

wieviel geld bleibt mir nach ALLEN pflichtabzügen von KV&RV, Finanzamt, Arbeitsamt und was weiss ich noch alles

Was du konkret bezahlen musst kann ich dir nicht sagen aber ich gebe dir mal ein paar zahlen aus meine Existenzgründung. Freiwillige KV 237,- (wie gesetzliche RV inkl.) Steuern habe ich das erste halbe Jahr direkt von den Umsätzen bezahlt danach sind Steuervorrauszahlungen zu tätigen. und dann deine kosten aus dein gewerbe z.B onlinekosten etc.

Du musst 14 tägiges Rückgaberecht geben wie das mit der Gewährleistung aussieht weiss ich nicht genau weil es drauf ankommt was du verkaufst.
http://www.existenzgruender.de/

Hier gebe ich noch ein link da gibs noch hilfen und sachen für Existenzgründer.

Mfg Christopher

Hallo!

Ich bitte euch um ein kleines Gedankenexperiement.

Vorweg: Ich bin ende zwanzig und leben zur zeit von

hartz 4.

nehmen wir an ich mache mich selbständig mit einem
kleingewerbe (erst mal). ich habe kein ladengeschäft,

sondern

mache alles nur online bzw. versand. nun möchte ich

gerne

wissen: wieviel geld bleibt mir nach ALLEN

pflichtabzügen von

KV&RV, Finanzamt, Arbeitsamt und was weiss ich noch

alles,

bei:

A: 500€ pro Monat reinen gewinn
B: 1000€ pro Monat reinen gewinn

bekomme ich nicht auch noch weiter hartz4

„aufgestockt“ bis zu

einem gewissen punkt? Wie wäre es in diesen beiden

fällen?

und wie sieht es eigentlich mit garantie oder

gewährleistung

aus wenn ich GEBRAUCHTE sachen an - und verkaufe in

einem

kleingewerbe?

wäre euch sehr dankbar für hilfe!
mfg

wenn du h4 beziehst und einkünfte hast sind 100 euro
anrechnungsfrei, darüber hinaus noch mal 20 % bis 400
euro.also sind insgesamt 160 euro anrechnungsfrei.

wenn du kosten durch die selbstständigkeit hast, kannst
du das auch zum abzug bringen.kläre das am besten mit
deinem sachbearbeiter.

Hallo,
erst einmal grundsätzlich finde ich es gut, einfach etwas zu machen. Denn es macht Spaß, wenn erste Erfolge eintreten - und überhaupt wird Engagement auch bei möglichen Bewerbungen sehr positiv betrachtet (ich weiss das, weil ich selber einige Leute beschäftige).

Wegen der Frage mit den Harzt4-Leistungen und dem Nebenverdienst weiss ich es nicht, aber da kann sicher der zuständige Mitarbeiter im Arbeitsamt weiterhelfen.

und wie sieht es eigentlich mit garantie oder gewährleistung
aus wenn ich GEBRAUCHTE sachen an - und verkaufe in einem
kleingewerbe?

Sollte eigentlich kein Problem sein, aber sicher ist sicher, wenn du einen Disclaimer dranschreibst, so etwa: "Rechtlicher Hinweis: Bei den erworbenen Gegenständen handelt es sich um gebrauchte Ware zu Bastlerzwecken. Die Funktion zum Zeitpunkt des Verkaufs war einwandfrei/nicht funktionstüchtig (nicht zutreffendes streichen). Jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen.

Vielleicht hilft das ein bisschen?
Vielleicht hat jemand anders (der sich juristisch besser auskennt) noch anmerkungen dazu?

Schöne Grüße
Chicago12

hi christopher,

ich bin ende zwanzig, um genau zu sein 28! :wink:

mfg

Hallo,
verstehe den Sinn nicht. Wenn ich 500,-€ oder 1000,-€ Reingewinn habe dann habe ich 500,- oder 1000,-€ von denen nichts mehr abgeht, daher REINGEWINN

Hallo,
verstehe den Sinn nicht. Wenn ich 500,-€ oder 1000,-€
Reingewinn habe dann habe ich 500,- oder 1000,-€ von denen
nichts mehr abgeht, daher REINGEWINN

ja ich meine natürlich gewinn von dem gewerbe, ohne sozialabzüge bzw hartz 4.

Hallo Hartz4life
also solange diese Gründung einer Selbständigkeit ein Gedankenspiel bleibt, ok., Wenn du damit Ernst machen willst, wirst du über kurz oder lang - eher sehr kurz - wieder ganz in Hartz4 stecken!
Bevor du fragst, was dir bleibt, kann ich dir nur anraten, UNBEDINGT Foren im Internet zu deinem Thema Selbständigkeit aus Hartz4 heraus zu lesen. Du wirst viel lesen, darüber wie die Menschen mit ähnlichen Ideen reihenweise auf die Schnute geflogen sind! Stehen hinterher mit noch mehr Schulden da.
Freilich lässt dich die Hartz4Stelle gern ziehen :wink: Du musst erste einmal entsc heiden welche Geschäftsform du annehmen willst. Dazu gibt es dann wieder sehr viele Informationsmöglichkeiten im Internet. Also bevor hier die Glaubensfrage. Wieviel bleibt mir? Gestellt wird, solltest du dich zur Selbständigkeit als solcher kundig machen! Wenn du sagst, ich pack das, dann geht dein nächster Weg, wenn du Glück hast, zu einem Unternehmensberater. (Der kostet Geld!) Der geht deine Geschäftsidee mit dir durch und sagt dir aus seiner Perspektive, wie er das sieht. Meist befürworten die das - wohl wissend, dass du hinterher wieder auf der Straße stehst. Aber Hartz4 konnte vielleicht einige Taler an dir sparen!
Nein, eine Selbständigkeit ist keine Lösung! Hast du dich schon mal über Garantie und Haftungsausschluss kundig gemacht? Wirklich kundig gemacht? DAS ist wichtig. Da gibt es „faule Kunden“, die kaufen bei dir einen neuen Drucker. Fein - du freust dich! Nach 14 Tagen wird er dir zurück gesendet - man sei nicht zufrieden und der ruckelt. Was immer die meinen. Dann stellst du fest, dass die Druckerkpatronen leer genudelt sind. Tja - du musst den Drucker zurück nehmen! Mit leeren Patronen! Der „Kunde“ hat ausgedruckt was er wollte - und du sitzt jetzt auf einem gebrauchten Drucker rum. DAS ist z.B. Garantieanspruch bei onlinegeschäften. Denn das ist nochmal was anderes, als wenn du aus einem Laden heraus verkaufst.
Also auch da gucken: Onliegeschäfte. Das ist nämlich ein Rechtsfeld für sich. Ein grauseliges. Bei der Planung kalkuliere Versicherungen für dein Geschäft ein. Brauchst du - egal wie klein es ist. Du m,usst einen Anwalt einschalten können! Doch, die Leute da draussen sind so übel drauf. Bitte bitte, bevor du etwas starten willst, mache dich kundig. WENN du dann diesen schritt wagen möchtest und die AfA informierst stellt man dir die Frage: wie hoch werden die Einnahmen sein? Du müsstest jeden Monat deine Einnahemne netto angeben und dann bekommst du ergänzendes Hartz4. Eine Möglichkeit. Oder du beziehst für ein halbes Jahr einen Festbetrag von der AfA - und dann bist du draussen. Da kommst aber nicht einfach wieder nach Hartz4 rein! DAS musst du dir noch genauer überlegen.
Machen wir es kurz: ich kann dir nur abraten!
zaubermaus

Werde ich nicht beantworten, in diesem Forumrahmen

#.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

achso sorry hatte mich wohl verlesen.
konnte ich dir denn ein bischen mit der Antwort helfen?
Wenn du dich selbstständig machen möchtest solltest du
als ersten Schritt zur Arge gehen oder aber zur IHK
die helfen auch weiter.

Mfg Christopher

Hallo…guten morgen, ein Kleingewerbe (ich glaube bis 17.500,00 Euro) brauch beim Finanzamt nicht versteuert werden…also, schön drunter bleiben und den Rest schwarz machen…da kannst Du dich aber beim Finanzamt erkundigen wie es genau abläuft. Dann zu Deinen Sozialabgaben (KV/RV usw.), besser wäre für das erste Jahr wenn Dein Sachbearbeiter Deine Selbstständigkeit befürwortet, dann bist Du allerdings immer noch vom Amt abhängig…bist aber übers Amt versichert und hast selber keine Sozialabgaben. Wenn Du nur 500,- oder ungefähr 1000,- Euro verdienst, bekommst Du (ich glaube) für ein Jahr vom Amt eine Zuzahlung…wobei Du allerdings Monat für Monat Deine Einkünfte nachweisen mußt. Lass Dich von Deinem Sachbearbeiter beraten, der weiß genaures. Klappt das allles nicht (übers Amt), erkundige Dich bei den ganzen Stellen (Krankenkasse ect.) was Du für ein Kleinunternehmen zahlen müßtest.

Wünsche Dir für Deine Zukunft alles Gute…es grüßt Dich aus Weyhe bei Bremen, Peter.

hi peter!

das hört sich gut an, danke.

das problem was ich sehe ist nur das ich nicht 100% sagen kann, ob ich einen monat 1000 euro, oder vielleicht auch nur 100 euro gewinn haben werde. wie läuft das dann? muss ich dann jedes mal wieder zum amt und den alles vorlegen, damit die mir wieder stütze berechnen können wenn es mal nicht gereicht hat am monat? da wollte ich ja grade von weg, also vor den immer die hosen runter lassen zu müssen.

jedenfalls kann ich sagen das ich bei meinem geschäftsmodell keinen verlust durch das eigentliche geschäft, also die waren kommen würde. wenn dann eher durch die hohen sozialabgaben die ich leisten muss. deswegen frag ich mich auch wie das ist wenn ich dann mal 1 monat unter 400 euro einkommen komme. muss ich dann für diesen monat gar keine sozialabgaben löhnen, also quais wieder wie bei hartz4 + 100€ von den 400 behalten?

mfg

Hallo,

ich bin leier kein Experte in Sachen Kleingewerbe und Hartz4. Deshalb kenne ich mich hier mit den Abzügen nicht so aus.
Zu Deiner Frage zur gewährleistung kann ich Dir aber versichern, dass Du als Gewerblicher IMMER im vollen Umfang des BGB haftest, auch bei gebrauchten Waren. Dass heisst, dass Du sehr genau die gebrauchten Waren beschreiben musst (im Kaufvertrag) und auf alle Mängel, die ja bei einer gebrauchten Sache in der Regel immer vorliegen eben durch den Gebrauch, hinweisen musst.
Ich vermute mal, dass Du über einen ebay-shop oder so etwas nachdenkst ?? Viel Erfolg jedenfalls!

Gruß logixpert

Kann ich nicht weiter helfen.
Gruss

Hallo…guten Abend,

bevor ich Dir etwas falsches erzähle…gehe zu Deinem Sachbearbeiter und lass Dich beraten. Wenn das Amt nicht mitspielen sollte, dann gehe bitte zum Finanzamt und lasse Dich dort wegen eines Kleingewerbe (17.500€) beraten…die können Dir auch vielleicht sagen wie hoch Deine Sozialabgaben sind. Ansonsten könntest Du dich noch bei der Industrie und Handelkammer Rat holen.
Die Sozialabgaben werden ja so wie so prozentual vom Monatseinkommen berechnet…kann nicht viel sein (schaue mal auf Deiner letzten Verdienstabrechnung)… und die Private Krankenkasse ist in Deinem Alter auch nicht teuer (gibt es schon für 59,-€ im Monat). Also…wie gesagt, informier Dich bei den Ämtern und telefonier ein wenig rum…dann wirst Du schlauer. Der einfachste und billigste Weg ist über der ARGE…ein Freund von mir (Dachdecker) hat das auch gemacht, soviel wie ich weiß mußte er entweder vierteljährlich oder gar halbjährlich sein Einkünfte einreichen.

Schönen Gruß…Peter.

Hallo!

Also, sollte noch ein Anspruch auf AlG II bestehen, wird die KV / PV weiterhin durch die ARGE / Jobcenter bezahlt. Bezüglich der Kosten, welche evtl. beim Finanzamt anfallen, kann ich nichts dazu sagen. Was andere Kosten angeht, muss man sich auch an geeigneter Stelle erkundigen. Z. B. bei Internetverkäufen, bei den Verkaufstellen, wie z. B. Ebay oder Amazon. Diese verlangen ja teilweise Gebühren wenn man ein Produkt ins Internet stellt, bzw. evtl. auch einen Teil vom Gewinn. Aber genau weiß ich das natürlich auch nicht. Sollte ein Gewinn anfallen, dann rechnet den die ARGE / Jobcenter an, Auswirkungen hat dies allerdings erst bei über 100 EUR. Somit wird das AlG II bei 500 EUR gekürzt. Wie hoch ein evtl. Restanspruch ist, hängt von der Miete ab, welche anerkannt wird. Es könnte allerdings bei sehr geringer Miete sein, dass man keinen Restanspruch mehr hat, dies ist allerdings unwahrscheinlich, es sei denn der Wohngeldanspruch ist höher wie das zu erwartende AlG II, dann werden die Leistungen natürlich eingestellt. Bei 1000 EUR Gewinn denke ich bei, dass bei einer Einzelperson die Leistungen eingestellt werden, da der Gewinn über dem Anspruch liegt, dies ist aber natürlich auch abhängig von der anerkannten Miete.

Bezüglich Garantie, etc. kann ich auch nicht viel sagen.

Am besten erkundigt man sich bei seinem zuständigen Vermittler. Ich denke der kann da auch ein wenig weiterhelfen.

Ich hoffe ich konnte das auch :wink:.

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Hallo!

Ich bitte euch um ein kleines Gedankenexperiement.

Vorweg: Ich bin ende zwanzig und leben zur zeit von

hartz 4.

nehmen wir an ich mache mich selbständig mit einem
kleingewerbe (erst mal). ich habe kein ladengeschäft,

sondern

mache alles nur online bzw. versand. nun möchte ich

gerne

wissen: wieviel geld bleibt mir nach ALLEN

pflichtabzügen von

KV&RV, Finanzamt, Arbeitsamt und was weiss ich noch

alles,

bei:

A: 500€ pro Monat reinen gewinn
B: 1000€ pro Monat reinen gewinn

bekomme ich nicht auch noch weiter hartz4

„aufgestockt“ bis zu

einem gewissen punkt? Wie wäre es in diesen beiden

fällen?

und wie sieht es eigentlich mit garantie oder

gewährleistung

aus wenn ich GEBRAUCHTE sachen an - und verkaufe in

einem

kleingewerbe?

wäre euch sehr dankbar für hilfe!
mfg

A. zahlung von hartz 4 möglich
b. kein hartz 4