Meine Schwester ist Schwanger, lebt in eine Beziehung, und bekommt ihr erstes Kind. Meine Frage: wie ist das mit dem Geld, vieviel Geld bekommt sie ? und von welchen Stellen ? Eckdaten: sie arbeitstätig, er arbeitstätig,entbindung ende 01.2013 sie will zwei jahre nach der entbindung zu hause bleiben, er will durchgehend arbeiten
Hallo, ich weiß nur, dass sie 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung ihr normales Gehalt von der Krankenkasse bekommt. Das erste Jahr wird vom Bund Elterngeld bezahlt, 63% ihres letzten Gehalts. Im 2. Jahr bekommt sie, glaube ich, den Hartz IV-Satz, da bin ich mir aber nicht sicher. Alles Gute.
Hallo
Da ich im Ausland lebe, kann ich da leider nicht wirklich weiterhelfen.
Und des weiteren kann ich mir gut vorstellen, dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Ich hoffe Sie bekommen hier noch bessere und hilfreichere Antworten als die meine zurück.
Notfalls einfach mal auf Google nachschlagen.
Jedenfalls Gratulation Ihrer Schwester zur Schwangerschaft und alles Gute!
Hallihallo!
Deine Schwester bekommt zum Einen 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt 13€ pro Tag Mutterschaftsgeld http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsgeld
Dies muß sie kurz bevor sie in den Mutterschutz geht bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Kindergeld gibt es für das erste Kind 184€. Auch das muß sie beantragen. Jedoch erst nach der Entbindung da sie dafür die Bescheinigung des Standesamts braucht. Zu beantragen beim Arbeitsamt.
Desweiteren bekommt sie Elterngeld. Das sind 65% ihres letzten Buttogehalts für 1 Jahr. Oder 32,5% für 2 Jahre. Zu beantragen bei der Elterngeldstelle des Sozialamtes. Ebenfalls nach der Geburt mit der Bescheinigung des Standesamts.
Anträge gibts auch online.
LG Silke
Hallo, dazu gibt ProFamilia Auskunft, oder die Elterngeldstellen. Genaueres weiß ich selbst leider nicht.
Alles Gute.
Geht mal zu Profamilia die können euch da weiterhelfen!
Das Geld geht ja je nach dem was man verdient hat so weit mir bekannt ist!
Auf jeden Fall bekommt sie Kindergeld.
Für das 1. Jahr gibt es Elterngeld, wenn sie arbeitet, sind das -glaub ich - 66% vom letzen Jahreseinkommen.
Muß alles bei der Stadt bzw. Gemeinde beantragt werden
Hallo,
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung bekommt sie Mutterschutzgeld, das sind 100% ihres Einkommens, dabei wird ein Teil vom Arbeitgeber und ein Teil von der Krankenkasse gezahlt. Ab dem Monat der Geburt bekommt sie 184,-€ Kindergeld monatlich von der Kindergeldstelle.
Außerdem bekommt sie Elterngeld, das errechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Je nach Höhe ihres Einkommens bekommt sie 67% (bis 1200€ Nettolohn)oder 65% (grob über 1200,-€ Nettolohn)ihres Nettolohns.
Es heißt immer Eltergeld wird der Mutter (nicht Alleinerziehend) für 12 Monate gezahlt. Das stimmt nicht. Wenn sie Mutterschutzgeld bekommt, dass heißt erwerbstätig ist, bekommt sie nur 10 Monate Geld von der Elterngeldstelle.
Wenn sie 24 Monate zu Hause bleiben will, wird das Geld für 10 Monate auf 24 Monate verteilt. Sprich bei 10.000,-€ Elterngeld wären es bei 10 Monaten 1000,-€ im Monat bzw. bei 24 Monaten 416,-€ im Monat.
Ich hoffe das ist verständlich!?
Hallo janxxxx,
es gibt Kindergeld, den Antrag kann man online ausdrucken oder beim Arbeitsamt abholen. Dort auch abgeben.
Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt) gibt es Mutterschaftsgeld. Das wird von der Krankenkasse bezahlt (max. 13€/Tag, rest bezahlt der AG). Vom Frauenarzt bekommt man rechtzeitig ein „Attest“, daß man bei der Krankenkasse einreichen muß.
Elterngeld beantragt man bei der L-Bank. Den Antrag kann man online oder beim zuständigen Rathaus (meist Einwohnermeldeamt oder Standesamt) abholen, dort auch abgeben oder direkt an die L-Bank schicken. Die Berechnung ist etwas komplex. Bis 1.000€ Nettoverdienst im Monat erhält man 67% + eine evtl. Zuschuß. Ab 1.000€ Nettoverdienst 65%. Elterngeld gibt es für die ersten 12 Lebensmonate bzw. bis zum 14. Monat (Partnermonat oder für Alleinerziehende) des Kindes. Einkommen wird vom Elterngeld abgezogen (auch das Mutterschaftsgeld!). Etwas genauer kann man sich das Elterngeld über einen Elterngeldrechner ausrechnen lassen. Einfach über Goggle mal suchen. Das Elterngeld wird über die Progressionssteuer im nachhinein besteuert. Also im Folgejahr über den Lohnsteuerjahresausgleich. Man kann sich das Elterngeld auch auf 24 Monate auszahlen lassen. Würde ich aber nicht machen. Lieber nur 12 Monate von der L-Bank abhängig sein und die Hälfte z. B. auf ein Tagesgeldkonto einzahlen. Im zweiten Jahr kann man sich dann von dort die Monatsbeträge überweisen.
In manchen Bundesländern bekommt man auch noch Landeserziehungsgeld (ab dem 13. bzw. 15 Lebensmonat des Kindes). Hängt aber vom Gesamteinkommen der Familie ab.
Bei weiteren Fragen einfach melden.
Liebe Grüße
Lore
Damit kenne ich mich nicht aus.